Der Bericht des Revisionsamtes vom 21.09.2016 über die Prüfung im Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz - Abteilung Fleischhygiene - (Nr. 09/2016) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme des Amtes für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz vom 22.09.2016 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
---