Budget und Arbeitsprogramm 2016 - Stand 30.09.2016
Das Budget und Arbeitsprogramm 2016 – Stand: 30.09.2016 – wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 4.3 des Zwischenberichtes aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogrammes werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Einhaltung des Budgetrahmens
b) Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
a) Reduzierung der Budgetrücklage
b) Verschieben von Tätigkeitsschwerpunkten zur Abarbeitung nach dringlichen Thematiken
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Siehe Anlage „Budget und Arbeitsprogramm 30.09.2016“
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
a) Einsatz der Budgetrücklage
b) Bewilligung der Anträge der Kämmerei zum Stellenplan 2017; dies führt zu Personalmehrkosten
Anlagen:
Budget und Arbeitsprogramm 2016 – Stand 30.09.2016 – des Amtes 20