Platenstraße 69; Fl.-Nr. 1316/18;
Az.: 2016-769-VV
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen werden erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
191 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet (WA) |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Baukörper völlig außerhalb der Baugrenzen Überschreitung der
Grundfläche |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
a. Historie
Auf dem Grundstück unterhalb
des Platenhäuschens soll ein Einfamilienhaus mit Doppelcarport errichtet
werden. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
191, jedoch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Dennoch wurde in der
Vergangenheit auf dieser Fläche unter Erteilung von Befreiungen (Baugrenze und
Wandhöhe) ein Einfamilienhaus genehmigt
(2008 mit mehrmaliger Verlängerung und 2015). Das Grundstück hat
zwischenzeitlich den Eigentümer gewechselt. Der neue Eigentümer möchte von der
bestehenden Genehmigung keinen Gebrauch machen, sondern hat eine neue Planung
eingereicht, die hier zu beurteilen ist.
b. Vorliegender Bauantrag
Die Lage des Baukörpers
entspricht nicht dem bereits genehmigten Vorhaben, ist größer und erstreckt
sich im Grundstück weiter nach Norden. Dies wird von der Verwaltung
befürwortet, da es der Anpassung an die besondere Geländeformation dient.
Eine Befreiung von der Lage außerhalb der Baugrenze berührt hier die Grundzüge
der Planung nicht und ist aufgrund der besonderen Geländeformation auch
städtebaulich vertretbar.
Die beantragte Grundfläche von
154 qm überschreitet die zulässigen 125 qm. Die Befreiung wird ebenfalls
befürwortet, da die maximal zulässige Geschossfläche von 250 qm eingehalten ist
und die Überschreitung der Grundfläche der Anpassung an die besondere
Geländeformation dient.
Die Höhe von 6,61 m
überschreitet die zulässige Traufhöhe von 6,00 m. Diese Befreiung wird befürwortet,
da sie die Grundzüge der Planung nicht berührt und städtebaulich vertretbar
ist. Zudem bleibt das Gebäude von der Höhenentwicklung deutlich unter dem
bereits genehmigten Vorhaben (ca. 10 Meter).
Die im Bebauungsplan
festgesetzte Dachneigung von 25 bis 35 Grad für ein Satteldach wird
unterschritten. Diese Befreiung wird befürwortet, da das geplante Dach von oben
wie ein Flachdach aussieht und begrünt ist (Flachdächer wären nach dem
Bebauungsplan zulässig).
c. Denkmalschutz
Das Bauvorhaben soll in
Denkmalnähe unterhalb des Platenhäuschens errichtet werden. Das Gebäude
reagiert auf diesen Ort, indem es sich an den Hang schmiegt und durch seine
Geschossigkeit und seine Ausrichtung den Blick auf das Platenhäuschen freigibt.
Vom Sporn des Platenhäuschens betrachtet, "duckt" sich das Gebäude in
den Hang. Von Seiten des Denkmalschutzes stellt die neue Planung keine
erhebliche Beeinträchtigung für das benachbarte Baudenkmal dar. Die Zustimmung
des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege liegt vor.
d. Baumschutz
Die auf dem Grundstück
vorhandene große Eiche wird erhalten, der Baukörper nimmt von seiner Lage und
Ausrichtung größtmögliche Rücksicht.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Anlagen: Lagepläne Maßstab 1:1000 und 1:500
Nordansicht
Westansicht