Betreff
Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
hier: BPlan 464 Steudach - Am Klosterholz West
Vorlage
612/018/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Im Geltungsbereich des BPlan 464 (Am Klosterholz West) ist die Benennung der Erschließungsstraße für das neu entstehende Wohnquartier erforderlich.

 

Die zentrale Erschließungsstraße sowie die nördlich abgehenden Stichstraßen werden

 

Waldhufe

benannt.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gemeinden haben gemäß Art. 56 Abs. 2 GO für eine zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet zu sorgen. Dazu tragen Straßen, Wege- und Platznamen, Straßennamensschilder und Hausnummern wesentlich bei. Dadurch wird insbesondere bei Notfällen ein effektiver Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei gewährleistet, sowie Zustellungen und der private Besuchsverkehr erleichtert. Für die Erteilung der Namen ist gemäß Art. 53 Abs. 1 BayStrWG die Gemeinde zuständig.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die Erschließung sieht der Bebauungsplan 464 (Am Klosteholz West) eine zentrale Zufahrt sowie nach Norden abzweigende Stichstraßen vor. Alle Verkehrswege sollen den gleichen Straßennamen erhalten. Auf eine separate Benennung der kurzen Stiche wird verzichtet.

 

Nach Prüfung der bereits vorhandenen Straßennamen in Steudach ergibt sich, dass keine Straßenbenennungen nach Persönlichkeiten vorhanden sind. Vielmehr sind die Straßen in Steudach mit ortsbezogenen Begriffen wie Sankt Michael (ehemalige Ortskapelle in Steudach), Am Klosterholz, Im Wolfsgarten, Kieselbergstraße, Lobersberg und Steudacher Straße benannt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass dieses Konzept auch bei der Benennung der neuen Erschließungsstraße beibehalten werden soll.

In einem Artikel zu Steudach aus dem Stadtlexikon ist der Begriff „Waldhufe“ genannt. Demnach ist Steudach aus einer sog. Waldhufensiedlung entstanden.

Ein Waldhufendorf ist eine ländliche Siedlungsform die typischerweise in Rodungsgebieten auftrat und die sich durch einen regelmäßigen Grundriss auszeichnete. Es handelte sich um ein Reihendorf, bei dem meist doppelzeilig der Landbesitz jeweils als breiter Streifen an die Hoflage anschloss.

Das Wort Hufe bezeichnet dabei eine landwirtschaftliche Hofstelle, von deren Bewirtschaftung sich die jeweilige dort lebende Bauernfamilie ernähren konnte. (Quelle: Wikipedia)

 

Der Ortsbeirat Kosbach-Steudach hat sich in einer Stellungnahme für den Benennungsvorschlag ausgesprochen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Benennungen erfolgt gemäß den Grundsätzen des „Leitfadens für Straßenbenennungen“ (UVPA-Beschluss vom 16.11.2010).

Der Vorschlag eine Straße nach einem Begriff mit Verweis auf eine regionale Besonderheit zu benennen, soll die Zugehörigkeit der neuen Siedlung zur Ortschaft verdeutlichen. Der Begriff „Waldhufe“ wurde dem Stadtlexikon entnommen (siehe Artikel zu Steudach).

Die vorherige Aufnahme des Begriffs „Waldhufe“ in die Vorschlagsliste – wie üblicherweise vorgesehen – wird hier ausgesetzt und stattdessen zuvor im Ältestenrat beraten.

 

Die Benennung wird direkt mit Beschlussfassung wirksam. Die Umsetzung vor Ort (Anbringen/Aufstellen der Schilder) erfolgt durch die Verwaltung.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Anlage 1: Lageplan zur Benennung (Auszug aus dem BPlan 464)