Fraktionsantrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 73/2016 vom 4.7.2016
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicherung
der Baustellen, die den Radverkehr betreffen, nach Möglichkeit (unter
Betrachtung der Auswirkungen der Maßnahmen auf alle Verkehrsteilnehmer) nach
dem Leitfaden Baustellen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen
in Bayern e. V. (AGFK Bayern), anzuordnen.
2.
Baumaßnahmen, die eine Umleitung des Radverkehrs
längerfristig notwendig machen, sollen auf den städtischen Webseiten
einschließlich Umleitungsempfehlung zunächst in einer Probephase bis zum
30.6.2017 veröffentlicht werden.
3.
Die Ausschussmitglieder sind nach Ablauf und
Auswertung des Probelaufs über das Ergebnis zu informieren.
4. Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 73/2016 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Förderung des Fußgänger- und
Radverkehrs.
Verbesserung der Information über bestehende Baustellen mit
Umleitungsempfehlungen für den Radverkehr mit Feststellung der erforderlichen
Personalkapazitäten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Anwendung des Leitfadens
Baustellen der AGFK Bayern sofern - unter Betrachtung der Auswirkungen der
Maßnahmen auf alle Verkehrsteilnehmer - möglich.
Darstellung der Baumaßnahmen mit Umleitungsempfehlung für den Radverkehr auf
den städtischen Seiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Fraktionsantrag Nummer
73/2016 vom 4.7.2016 beantragt die Grüne Liste Stadtratsfraktion, dass
Baustellen, die den Radverkehr betreffen, nach Möglichkeit nach den Richtlinien
des AGFK-Leitfadens "Baustellen" eingerichtet werden. Zudem wird beantragt,
Baumaßnahmen, die voraussichtlich länger den Radverkehr beeinträchtigen, auf
den städtischen Webseiten inkl. Umleitungsempfehlung bekannt gegeben werden.
Begründet wird der Antrag damit,
dass es für Erlangen als Gründungsmitglied der AGFK konsequent wäre, den
AGFK-Leitfaden für Baustellen auf Erlanger Stadtgebiet als bindend zu
betrachten. Hinsichtlich der vollständigen Begründung wird auf den als Anlage
beigefügten Fraktionsantrag Bezug genommen.
Leitfaden Baustellen der AGFK
Rechtliche
Einstufung
Die maßgeblichen Vorschriften zur Sicherung der Arbeitsstellen im Straßenraum
sind die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Verwaltungsvorschriften zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie die Richtlinien für die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95).
Der von der AGFK Bayern entwickelte Leitfaden zur Führung des Fuß- und
Radverkehrs an innerörtlichen Baustellen stellt lediglich eine gute Arbeitshilfe
für das Baustellenmanagement ausschließlich im Bereich der innerörtlichen
Baustellen dar. Der Leitfaden berücksichtigt die einschlägigen Regelwerke und
gibt Empfehlungen,
die vorrangig auf eine Förderung des Fuß- und Radverkehrs abzielen und die
damit auch eine Einschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs bewirken können. Eine
rechtsverbindliche Wirkung entfaltet der Leitfaden nicht.
Die Verkehrsbehörde hat die Verkehrssicherheit daher in einer Gesamtbetrachtung der Auswirkungen der Maßnahmen auf alle Verkehrsteilnehmer, auch ggf. unter Einbeziehung der Umleitungsstrecken zu prüfen. Der Leitfaden und die darin enthaltenen Musterpläne ersetzen nicht die Vorgaben und Regelungen der geltenden Regelwerke und Regelpläne der RSA.
Verwaltungsverfahren
Baustellen
Auf Antrag der Baufirma erlässt
das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt nach Beteiligung der städtischen
Fachdienststellen ggf. der Polizei eine Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
zur Absicherung der Baustelle und ggf. Führung des Verkehrs. Vor dem Erlass der
Anordnung findet ein Abwägungsprozess statt, in dem die Belange der Verkehrssicherheit
sowie die Interessen aller Verkehrsteilnehmer (ÖPNV, Fußgänger, Radfahrer,
Individualverkehr usw.) zu berücksichtigen sind.
Die Erstellung der Beschilderungspläne
erfolgt auf Grundlage der vorgenannten Vorschriften
- insbesondere der RSA 95 - mit der Spezialsoftware Dr. Haller, die zur
Erstellung das Zeichenprogramm CorelDRAW Graphics Suite X 7 verwendet. Die in
dieser Software hinterlegten Regelpläne mit Verkehrszeichenkatalog sind schnell
und leicht zu bearbeiten bzw. zu verändern. Im Zuge der Erstellung der
Verkehrszeichenpläne achten die SachbearbeiterInnen bereits jetzt u. a. darauf,
dass eine Barrierefreiheit (Anrampungen für Fußgänger und Radfahrer) angeordnet
wird.
Die Musterpläne des Leitfadens Baustellen der AGFK sind in einem Format des
Microsoftproduktes "Microsoft PowerPoint" hinterlegt. Dieses Format
ist mit der Software Dr. Haller nicht kompatibel. Eine Verwendung der
Musterpläne des Leitfadens ist aus Gründen einer effizienten Sachbearbeitung
daher nicht umsetzbar.
Weiteres
Vorgehen
Wie bereits oben erwähnt ist der Leitfaden "Baustellen" der AGFK Bayern bei den SachbearbeiterInnen Baustellen bekannt. Die darin enthaltenen Empfehlungen werden unter Betrachtung der Belange aller Verkehrsteilnehmer sowie Aspekte der erforderlichen Verkehrssicherheit nach Möglichkeit berücksichtigt. Als verbindliche Rechtsvorgabe ist die RSA 95, die derzeit überarbeitet wird. Nach Auskunft der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 20.9.2016 ist gegenwärtig noch nicht bekannt, wann mit einer Neufassung gerechnet werden kann.
Darstellung der Umleitungen des
Radverkehrs auf den städtischen Seiten
Derzeitiges Verfahren
Gegenwärtig werden durch das Tiefbauamt auf der städtischen Karte im Netz die
wichtigsten Baumaßnahmen im Stadtgebiet mit erheblichen Auswirkungen auf den
Individualverkehr dargestellt
(http://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1274/). Dies sind in der Regel
Vollsperrungen oder Teilsperrungen im Bereich von wichtigen Verkehrsverbindungen.
Die Beschilderungs- bzw. Umleitungspläne sowie ggf. weitere verkehrliche Informationen
werden vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt zur Verfügung gestellt.
Beantragte
Erweiterung der Darstellung auch für den Radverkehr
Die Grüne Liste Stadtratsfraktion beantragt, dass Baumaßnahmen, die voraussichtlich
länger den Radverkehr beeinträchtigen, auf den städtischen Webseiten inkl. Umleitungsempfehlung
bekannt gegeben werden sollen.
Das im Antrag genannte "Beeinträchtigen" ist ein sehr dehnbarer
Begriff, der in der StVO nicht definiert ist. Orientiert man sich am der
eigentlichen Wortbedeutung, dann stellt eine Beeinträchtigung eine
Beschränkung, eine Behinderung, Hemmung, Hinderung oder auch Störung dar. Eine
Beeinträchtigung liegt demnach schon dann vor, wenn der Radverkehr anlässlich
einer Baustelle nicht auf dem Radweg sondern auf der Fahrbahn verkehren muss.
Eine Veröffentlichung all dieser
Baustellen auf den städtischen Seiten wäre auf Grund der hohen Zahl von der
Verwaltung ohne zusätzliche Personalkapazitäten nicht leistbar. Die Verwaltung
geht daher davon aus, dass nur solche Baumaßnahmen zu veröffentlichen sind, die
eine Umleitung des Radverkehrs notwendig machen. Im Rahmen eines Probelaufs bis
zum 30.6.2017 soll eruiert werden, welcher Zeitaufwand bzw. Belastungen sich
durch diese zusätzliche Aufgabe einstellen. Die zusätzliche Darstellung der Baumaßnahmen
mit Umleitung für den Radverkehr soll wie schon die Veröffentlichung o. g.
Baustellen im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes bleiben.
Nachdem in den Wintermonaten
erfahrungsgemäß weniger Baustellen anfallen, wird der festgelegte Zeitraum bis
30.6.2017 von der Verwaltung als angemessen eingestuft, um aussagekräftige
Informationen zu erhalten. Über das dann vorliegende Ergebnis werden die
Ausschussmitglieder umfassend informiert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: