Betreff
Verkehrsführung Fahrrad bei Baustellen;
Fraktionsantrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 73/2016 vom 4.7.2016
Vorlage
32-1/046/2016
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicherung der Baustellen, die den Radverkehr betreffen, nach Möglichkeit (unter Betrachtung der Auswirkungen der Maßnahmen auf alle Verkehrsteilnehmer) nach dem Leitfaden Baustellen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern), anzuordnen.

2.    Baumaßnahmen, die eine Umleitung des Radverkehrs längerfristig notwendig machen, sollen auf den städtischen Webseiten einschließlich Umleitungsempfehlung zunächst in einer Probephase bis zum 30.6.2017 veröffentlicht werden.

3.    Die Ausschussmitglieder sind nach Ablauf und Auswertung des Probelaufs über das Ergebnis zu informieren.

4.    Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 73/2016 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs.
Verbesserung der Information über bestehende Baustellen mit Umleitungsempfehlungen für den Radverkehr mit Feststellung der erforderlichen Personalkapazitäten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Anwendung des Leitfadens Baustellen der AGFK Bayern sofern - unter Betrachtung der Auswirkungen der Maßnahmen auf alle Verkehrsteilnehmer - möglich.
Darstellung der Baumaßnahmen mit Umleitungsempfehlung für den Radverkehr auf den städtischen Seiten.



 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Fraktionsantrag Nummer 73/2016 vom 4.7.2016 beantragt die Grüne Liste Stadtratsfraktion, dass Baustellen, die den Radverkehr betreffen, nach Möglichkeit nach den Richtlinien des AGFK-Leitfadens "Baustellen" eingerichtet werden. Zudem wird beantragt, Baumaßnahmen, die voraussichtlich länger den Radverkehr beeinträchtigen, auf den städtischen Webseiten inkl. Umleitungsempfehlung bekannt gegeben werden.

Begründet wird der Antrag damit, dass es für Erlangen als Gründungsmitglied der AGFK konsequent wäre, den AGFK-Leitfaden für Baustellen auf Erlanger Stadtgebiet als bindend zu betrachten. Hinsichtlich der vollständigen Begründung wird auf den als Anlage beigefügten Fraktionsantrag Bezug genommen.

Leitfaden Baustellen der AGFK


Rechtliche Einstufung

Die maßgeblichen Vorschriften zur Sicherung der Arbeitsstellen im Straßenraum sind die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95).


Der von der AGFK Bayern entwickelte Leitfaden zur Führung des Fuß- und Radverkehrs an innerörtlichen Baustellen stellt lediglich eine gute Arbeitshilfe für das Baustellenmanagement ausschließlich im Bereich der innerörtlichen Baustellen dar. Der Leitfaden berücksichtigt die einschlägigen Regelwerke und gibt Empfehlungen, die vorrangig auf eine Förderung des Fuß- und Radverkehrs abzielen und die damit auch eine Einschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs bewirken können. Eine rechtsverbindliche Wirkung entfaltet der Leitfaden nicht.

Die Verkehrsbehörde hat die Verkehrssicherheit daher in einer Gesamtbetrachtung der Auswirkungen der Maßnahmen auf alle Verkehrsteilnehmer, auch ggf. unter Einbeziehung der Umleitungsstrecken zu prüfen. Der Leitfaden und die darin enthaltenen Musterpläne ersetzen nicht die Vorgaben und Regelungen der geltenden Regelwerke und Regelpläne der RSA.


Verwaltungsverfahren Baustellen

Auf Antrag der Baufirma erlässt das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt nach Beteiligung der städtischen Fachdienststellen ggf. der Polizei eine Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Absicherung der Baustelle und ggf. Führung des Verkehrs. Vor dem Erlass der Anordnung findet ein Abwägungsprozess statt, in dem die Belange der Verkehrssicherheit sowie die Interessen aller Verkehrsteilnehmer (ÖPNV, Fußgänger, Radfahrer, Individualverkehr usw.) zu berücksichtigen sind.

Die Erstellung der Beschilderungspläne erfolgt auf Grundlage der vorgenannten Vorschriften
- insbesondere der RSA 95 - mit der Spezialsoftware Dr. Haller, die zur Erstellung das Zeichenprogramm CorelDRAW Graphics Suite X 7 verwendet. Die in dieser Software hinterlegten Regelpläne mit Verkehrszeichenkatalog sind schnell und leicht zu bearbeiten bzw. zu verändern. Im Zuge der Erstellung der Verkehrszeichenpläne achten die SachbearbeiterInnen bereits jetzt u. a. darauf, dass eine Barrierefreiheit (Anrampungen für Fußgänger und Radfahrer) angeordnet wird.


Die Musterpläne des Leitfadens Baustellen der AGFK sind in einem Format des Microsoftproduktes "Microsoft PowerPoint" hinterlegt. Dieses Format ist mit der Software Dr. Haller nicht kompatibel. Eine Verwendung der Musterpläne des Leitfadens ist aus Gründen einer effizienten Sachbearbeitung daher nicht umsetzbar.



Weiteres Vorgehen

Wie bereits oben erwähnt ist der Leitfaden "Baustellen" der AGFK Bayern bei den SachbearbeiterInnen Baustellen bekannt. Die darin enthaltenen Empfehlungen werden unter Betrachtung der Belange aller Verkehrsteilnehmer sowie Aspekte der erforderlichen Verkehrssicherheit nach Möglichkeit berücksichtigt. Als verbindliche Rechtsvorgabe ist die RSA 95, die derzeit überarbeitet wird. Nach Auskunft der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 20.9.2016 ist gegenwärtig noch nicht bekannt, wann mit einer Neufassung gerechnet werden kann.


Darstellung der Umleitungen des Radverkehrs auf den städtischen Seiten

Derzeitiges Verfahren


Gegenwärtig werden durch das Tiefbauamt auf der städtischen Karte im Netz die wichtigsten Baumaßnahmen im Stadtgebiet mit erheblichen Auswirkungen auf den Individualverkehr dargestellt (http://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1274/). Dies sind in der Regel Vollsperrungen oder Teilsperrungen im Bereich von wichtigen Verkehrsverbindungen. Die Beschilderungs- bzw. Umleitungspläne sowie ggf. weitere verkehrliche Informationen werden vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt zur Verfügung gestellt.


Beantragte Erweiterung der Darstellung auch für den Radverkehr


Die Grüne Liste Stadtratsfraktion beantragt, dass Baumaßnahmen, die voraussichtlich länger den Radverkehr beeinträchtigen, auf den städtischen Webseiten inkl. Umleitungsempfehlung bekannt gegeben werden sollen.


Das im Antrag genannte "Beeinträchtigen" ist ein sehr dehnbarer Begriff, der in der StVO nicht definiert ist. Orientiert man sich am der eigentlichen Wortbedeutung, dann stellt eine Beeinträchtigung eine Beschränkung, eine Behinderung, Hemmung, Hinderung oder auch Störung dar. Eine Beeinträchtigung liegt demnach schon dann vor, wenn der Radverkehr anlässlich einer Baustelle nicht auf dem Radweg sondern auf der Fahrbahn verkehren muss.

Eine Veröffentlichung all dieser Baustellen auf den städtischen Seiten wäre auf Grund der hohen Zahl von der Verwaltung ohne zusätzliche Personalkapazitäten nicht leistbar. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass nur solche Baumaßnahmen zu veröffentlichen sind, die eine Umleitung des Radverkehrs notwendig machen. Im Rahmen eines Probelaufs bis zum 30.6.2017 soll eruiert werden, welcher Zeitaufwand bzw. Belastungen sich durch diese zusätzliche Aufgabe einstellen. Die zusätzliche Darstellung der Baumaßnahmen mit Umleitung für den Radverkehr soll wie schon die Veröffentlichung o. g. Baustellen im Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamtes bleiben.

Nachdem in den Wintermonaten erfahrungsgemäß weniger Baustellen anfallen, wird der festgelegte Zeitraum bis 30.6.2017 von der Verwaltung als angemessen eingestuft, um aussagekräftige Informationen zu erhalten. Über das dann vorliegende Ergebnis werden die Ausschussmitglieder umfassend informiert.


4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: