Betreff
Bebauungsplan Nr. 435 - Siemens Campus, Modul 1
Beschluss der Ausführungsplanung Straßenbau Planstraßen 1.1 und 1.2
Vorlage
66/137/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung der Planstraßen 1.1 und 1.2 von Modul 1 des Siemens Campus

1 Lageplan                                         M 1: 500         Unterlage   2-1608.1 A

2 Deckenhöhenpläne                        M 1: 250         Unterlagen 2-1608.2.1 A und 2.2 A

2 Höhenpläne                                    M 1: 250/25    Unterlagen 2-1608.3.1 A und 3.2 A

1 Regelquerschnittsplan                    M 1:   50         Unterlage   2-1608.5 A

1 Detailplan Blindenleitsystem           M 1: 100         Unterlage   2-1608.14 A

wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Modul 1 des Siemens Campus soll neben den bestehenden öffentlichen Straßen über die zukünftigen öffentlichen Planstraßen 1.1 und 1.2 verkehrstechnisch erschlossen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zwischen der Stadt Erlangen und der Firma Siemens wurde am 13.05.2016 ein Städtebaulicher Vertrag u.a. zur Erschließung des Modul 1 des Siemens Campus geschlossen. Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 435 wurde von dem von Siemens beauftragten Ingenieurbüro Gauff-Ingenieure, Nürnberg, die Ausführungsplanung für die öffentlichen Planstraßen 1.1 und 1.2 des Moduls 1 erstellt.

Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen er-sichtlich. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Misch-wasser-Kanalisation zugeführt.

Im Ausbaubereich wird eine neue Straßenbeleuchtungsanlage hergestellt. Die Beleuchtung erfolgt durch moderne LED Leuchten auf Aluminiummaste mit einer Lichtpunkthöhe von 7,5 m. Die Leuchten werden im Grünstreifen aufgestellt und dezidiert mit den geplanten Baumstandorten abgestimmt.

 

Es werden beiderseits entlang der Planstraßen 1.1 und 1.2 Verkehrsgrünstreifen angelegt. Hier werden unter Berücksichtigung der Leitungstrassen und Leuchtenstandorte schmalkronige hö-her wachsende Bäume (Säuleneichen) gepflanzt und Extensivrasenflächen angelegt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den an-grenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.

Die Planstraßen 1.1 und 1.2 werden vorerst nur als Vorerschließung, also ohne Asphaltdeck-schicht bzw. ohne abschließenden Pflasterbelag, Gehwege etc. hergestellt. Der Restausbau erfolgt nach Abschluss der Hochbaumaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Anschluss an die Günther-Scharowsky-Straße erfolgt zunächst als Provisorium. Der end-gültige Ausbau wird im Zuge des Umbaus der Günther-Scharowsky-Straße (äußere Erschlie-ßung von Modul 1) durchgeführt.

Nach Abschluss der Baumaßnahme und mängelfreier Abnahme der Straßenverkehrsflächen erfolgt entsprechend den Regelungen des Städtebaulichen Vertrages die Übernahme der Planstraßen 1.1 und 1.2 in die städtische Bau- und Unterhaltslast.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Jährliche Unterhaltskosten:

                              Beleuchtung:

                              Straßenbau :

                              Grünflächen:

 

 

ca.   1.800 €

ca. 10.000 €

ca.   6.800 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt, da die Maßnahme gem. Städtebaulichen Vertrag durch den Erschließungsträger finanziert und realisiert wird.

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                                veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)


                                                                                                          05.09.2016, gez. Deuerling

 

Anlagen:        Anlage 1 - Übersichtsplan

                        Anlage 2 – Lageplan (Entwurfsplanung)