Betreff
CSU Fraktionsantrag 062/2016: Perspektiven schaffen für den Erlanger Sport
Vorlage
52/117/2016
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung zum runden Tisch Sporthalle und zur Sportentwicklungsplanung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der CSU-Fraktionsantrag 062/2016 ist damit bearbeitet.


Sachbericht

Am 16.09.2016 fand ein Gespräch mit Vertreter*innen der Politik (sportpolitische Sprecher*innen) der Verwaltung, dem Sportverband und einer Vertretung der Schulen statt. Dabei wurde festgestellt, dass der Bedarf an Sporthallen (3 UE im Stadtosten) sowohl für den Schul- als auch für den Vereinssport vorhanden ist. Zunächst wurde ein Rückblick über die bisherigen Planungen zum „Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum“ gegeben. Danach berichtete Amt 24 über die Vorlage 242/096/2015/1, über die abschließend in der Stadtratssitzung am 27. Oktober 2016 abgestimmt wird.

 

 

Folgende Überlegungen wurden angestellt:

·         4-Feldhalle mit 800-1000 Plätzen wäre laut Sportverband sinnvoll, da der Bedarf nach Sportflächen weiter steigen wird.

·         Einig war man sich, dass neben den klassischen Ballsportarten auch vermehrt Gesundheits- und Breitensportangebote in den Vordergrund rücken, die einen Bedarf an Gymnastik- und/oder kleineren Bewegungsräumen nach sich ziehen.

·         Eine Förderung der Bewegungsräume wäre über die Städtebauförderung „Soziale Stadt“ analog zu den bisherigen Planungen im Rahmen des BBGZ möglich.

·         Eine FAG-Förderung von Schulsporthallen hat sich durch die Aufstockung des Fördersatzes auf 50 % und der Anpassung des Kostenrichtwertes verbessert.

·         HC Erlangen spielt in der Arena in Nürnberg, wo eine Zuschauerkapazität von bis zu 8.200 Personen zur Verfügung steht. Der Trainingsbetrieb findet nach wie vor in der Karl-Heinz-Hiersemannhalle statt. Der Bedarf für den Nachwuchs und den Amateurbereich ist nach wie vor vorhanden. Handball ist eine attraktive Sportart in Erlangen.

·         Einig war man sich, dass Planungsmittel für das HH-Jahr 2017 notwendig sind, damit im Jahr 2018 der Baubeginn erfolgen kann, denn der Bedarf für Schulen und Vereine ist dringend und wächst.

 

Folgende weiteren Varianten für den Neubau einer Sporthalle sind noch denkbar und wurden angesprochen:


3-Feldhalle mit Bewegungsräumen und einer Zuschauerzahl zwischen 800 und 1000 Personen.
(z.B. analog der Emmy-Noether-Halle)

4-Feldhalle mit Bewegungsräumen und einer Zuschauerzahl von 800 und 1000 Personen.

4-Feldhalle ohne Bewegungsräume und 800 bis 1000 Zuschauerplätzen.

 

Ausführungen zur beantragten Konzepterstellung

Im Fraktionsantrag 062/2016 der CSU-Fraktion wird ein Konzept eingefordert, um die weiteren Planungen für einen Sporthallenbau aufzuzeigen. Die Sportverwaltung verweist auf die Vorlage 242/096/2015/1 und auf die Zuständigkeit von Referat VI für Baumaßnahmen.

 

Ausführungen zur Sportentwicklungsplanung:

Die Sportentwicklungsplanung ist ein wichtiges Instrument für die Stadtplanung und den gesamten Sport in Erlangen. Die Förderung von Sport und Bewegung in der Bevölkerung hat wegen der damit verbundenen vielfältigen Bildungs- und Erlebnismöglichkeiten sowie gesundheitlichen und sozialen Wirkungen eine wichtige Funktion für die Stärkung der Bevölkerung in einer Stadt. Bedarfsgerechte Sport- und Bewegungsräume spielen dabei eine zentrale Rolle.

Letztmalig wurde eine Sportentwicklungsplanung 2005/2006 aufgelegt. Die Ausgangslage zur Durchführung einer Integrierten Sportentwicklungsplanung im Jahr 2005 mit Präsentation der Ergebnisse in der Sportausschusssitzung am 18.07.2006 durch Herrn Prof. Dr. Alfred Rütten wird wie folgt beschrieben:

Der vorhandene Sportentwicklungsplan war aus den siebziger Jahren. Die damalige Bädersituation galt als sehr problematisch. Zum einen drohte die Schließung des Hallenbades Frankenhof, ein Bürgerentscheid gegen ein PPP-Modell für ein neues Hallenbad stand im Raum und die stadträumliche Versorgung der Bevölkerung mit Schwimmbädern und anderen Sportstätten war unklar.

Daher hatte man sich entschlossen, mit dem Institut für Sportwissenschaft und Sport eine kooperative Planung der Sportentwicklungsplanung durchzuführen, wobei Lösungsansätze zur Überprüfung von Bedürfnissen und Standorten in Bezug auf Schwimmbädern und anderen Sportstätten, sowie eine Einbeziehung der Bürgerinitiative und anderer Interessensgruppen in einen Abstimmungs- und Diskussionsprozess hinsichtlich von Bädern und Sportstätten insgesamt berücksichtigt wurden.

Die Ergebnisse und der Maßnahmenkatalog der Sportentwicklungsplanung 2006 wurden in der Vorlage 52/072/2015 in der Sportausschusssitzung am 29.09.2015 aufgelegt.

 

Die grundsätzliche Ausrichtung der Sportentwicklung ist die Förderung von Sport und Bewegung für die gesamte Erlanger Bevölkerung. Wichtig dabei ist die Berücksichtigung der Belange des Schul-, Vereins- und nichtorganisierten Sports, öffentlicher, privat-gewerblicher und privat organisierter Sportangebote. Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich Integration und Gesundheitsstrategien sowie die demografischen Veränderungen unserer Stadtgesellschaft haben Auswirkungen auf sportbezogene, gesundheitsbezogene, sozialräumlichen und städtebauliche Anforderungen.

Die Bedeutung einer Auffrischung der Sportentwicklungsplanung wurde von der Sportverwaltung in den vergangenen Jahren immer wieder eingefordert und im Rahmen der mittelfristigen Ziele des Fachbereiches in den Arbeitsprogrammen aufgelistet.

 

Die Sportverwaltung empfiehlt für das kommende Jahr 2017 die Voraussetzungen für eine Integrierte Sportentwicklungsplanung zu schaffen. Hierfür sind die internen personellen Ressourcen des Sportamtes und fachbereichsübergreifenden Vernetzung in der Stadtverwaltung (u.a. Ref. VI, EB 77, Amt 41, Abt.30S) zu prüfen. Des Weiteren ist Kontakt zum Institut für Sportwissenschaft und Sport der FAU Erlangen-Nürnberg aufzunehmen, um eine Unterstützung und Begleitung einer Kooperativen Planung der Sportentwicklungsplanung vorzubereiten. Nach Bündelung der Vorbereitung empfiehlt Amt 52 einen Finanzbetrag für das HH-Jahr 2018 anzumelden und die Sportentwicklungsplanung im Jahr 2018 zu vollziehen.

 


Anlagen:             CSU Fraktionsantrag 062/2016