hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
1.
Den
Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 436 – Siemens Campus Modul 2 – der Stadt Erlangen
mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 10.05.2016
wird entsprechend ergänzt.
2.
Dieser
wird in geänderter Fassung vom 15.11.2016 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen,
da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge
haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das Unternehmen Siemens plant, auf dem Gelände seines
bisherigen Standorts südlich der Paul-Gossen-Straße in den kommenden zwei
Jahrzehnten ein zukunftsweisendes Campusquartier zu entwickeln. Dementsprechend
soll das heutige Siemens-Areal durch ein qualitätsvolles Konzept, welches u.a.
hinsichtlich Nutzung, Gestaltung, Verkehr und Natur / Landschaft den o.g.
Anforderungen gerecht wird, städtebaulich neu geordnet werden.
Hierzu hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein Planerauswahlverfahren mit
städtebaulichem Ideenteil und architektonischem Realisierungsteil durch die
Vorhabenträgerin Siemens Real Estate GmbH & Co OHG stattgefunden, dessen 1.
Preis die Grundlage für die weitere Planung bilden soll. Die Entwicklung des
Plangebiets wird unter Berücksichtigung eines übergeordneten Masterplans in
Schritten erfolgen, d.h. dass sieben räumlich definierte Module nacheinander
entwickelt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 436 – Siemens Campus Modul 2 – mit integriertem
Grünordnungsplan bildet den 2. Bauabschnitt des Masterplans. Mit diesem
Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben
geschaffen werden.
b)
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich schließt die Teilflächen der Grundstücke
Flst.-Nrn. 483, 483/1, 484, 484/1 und 485/8 der Gemarkung Bruck sowie das
Grundstück Flst.-Nr. 1949/199 und die
Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/95, 1949/127, 1949/129 und 1949/311
der Gemarkung Erlangen ein und weist eine Fläche von ca. 12,8 ha auf.
Der räumliche Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.
Die dem Billigungsbeschluss zugrunde gelegten Flurstücknummerierungen haben sich aufgrund der im Laufe des weiteren Bebauungsplanverfahrens stattgefundenen Grundstücksvermessung und der daraus resultierenden neuen Grundstückszuschnitte geändert. Diese Fortschreibung der aktuellen Grundstückszuschnitte stellt eine redaktionelle Änderung dar.
c)
Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem
Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Gewerbliche Baufläche dargestellt.
Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung
des FNP ist daher nicht erforderlich.
Mit dem
Bebauungsplan Nr. 436 wird der nordwestliche Bereich des Bebauungsplans Nr. 251
überplant.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 436 – Siemens Campus Modul 2 - der
Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Erlanger Stadtrat hat am 11.05.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 436 in der Fassung vom 10.05.2016 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom
13.06.2016 bis einschließlich 15.07.2016 öffentlich aus. Bis zum Ende der
Auslegungsfrist wurde eine Stellungnahme vorgebracht, die in der Anlage 2
behandelt wird.
Am 05.07.2016 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 60 Personen teilnahmen. Die vorgebrachten Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:
Verkehr
Die Verkehrsbelastungen im Umfeld des Planungsgebiets seien schon heute sehr hoch und würden zu schwierigen Verkehrsverhältnissen führen. Zukünftig sei eine Verschlimmerung zu erwarten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wurden umfangreiche verkehrliche Untersuchungen durchgeführt. Die Straßenplanungen
sind auf die zu erwartenden Belastungen abgestellt. Ziel der Stadt Erlangen ist die Förderung des Umweltverbunds. Auf dem Weg von den Autobahnen zu den Parkhäusern ist mit einer
Verkehrszunahme zu rechnen. Das Verkehrskonzept sieht vor, den motorisierten Individualverkehr auf den bestehenden verkehrswichtigen Hauptverkehrsstraßen Paul-Gossen-Straße und Günther-Scharowsky-Straße zu bündeln. Darüber hinaus ist bei der weiteren Umsetzung des Masterplans eine parallele Haupterschließungsstraße durch den Siemens-Campus von der Freyeslebenstraße bis zur Günther-Scharowsky-Straße / Henri-Dunant-Straße vorgesehen.
S-Bahnhalt Paul-Gossen-Straße
Der S-Bahnhalt Paul-Gossen-Straße wurde vor den Überlegungen für den Campus geplant. Bahnsteigabgänge und Bahnsteige sind sehr knapp bemessen und könnten in den Stoßzeiten ein Gefahrenpotential darstellen. Auf der Nordseite gibt es keinen zweiten Lift.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bahnplanungen erfolgten vor den Campus-Planungen. Die Bahn wurde als
Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, es wurden von dieser Seite
keine Bedenken bezüglich einer abzusehenden Überlastung der Bahnsteige
geäußert. Die Sicherung der Bahnsteige erfolgt durch die Bahn. Der zweite
Aufzug war ein wichtiges Anliegen der Stadt, konnte aber leider nicht
realisiert werden.
Fußgängerquerung der Günther-Scharowsky-Straße
Es war eine Brücke für die Querung der Günther-Scharowsky-Straße durch
den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Was sind die Hintergründe, warum die Brücke
nicht mehr vorgesehen ist?
Stellungnahme der Verwaltung:
Es gab zeitweise die Überlegung eine Brücke zu errichten. Diese wird
aktuell nicht weiterverfolgt. Die Verkehrsuntersuchung
zeigte, dass eine Brücke verkehrlich nicht erforderlich ist. Der Bebauungsplan lässt eine Brücke aber grundsätzlich zu. Bei einer
behindertengerechten Brücke müsste diese aufgrund der erforderlichen
Neigung sehr lang werden, wodurch diese sich immens in den Grünzug hineinziehen würde bzw. große Eingriffe in die Grünachse
notwendig würden. Die Grünachse würde an ihrer Qualität verlieren.
Zudem wären die angrenzenden Gebäude fußläufig nicht direkt zugänglich. Insgesamt würde die Brücke einen städtebaulichen
Problembereich schaffen.
Nachhaltigkeit
Angesichts der Zielsetzungen einer nachhaltigen Entwicklung wird die
Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte nicht als CO2-neutral kritisiert. Gibt
es im Bebauungsplan Festsetzungen zu Dachbegrünung und Solaranlagen?
Stellungnahme der Verwaltung:
Anlagen zur Nutzung der Solarenergie sind ohne Flächenbegrenzung auf
Dachflächen zulässig. Außerdem wird eine Mindestbegrünung der Dachflächen
festgesetzt. Die Versorgung mit Fernwärme / Fernkälte ist Gegenstand der
Ausführungsplanung.
Weitere Fragen von Bürgern bezogen sich auf den Umweltverbund, die
oberirdischen Kfz-Stellplätze für die Kunden der vorgesehenen Läden und
gastronomischen Betriebe, die Stadt-Umland-Bahn und die leerfallenden derzeit
noch von Siemens genutzten Büroflächen in der Erlanger Mitte.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit
Schreiben vom 08.06.2016 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3
BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4
BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 41 Behörden
und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von
denen 24 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art
sind, kann der Bebauungsplan in der Fassung vom 15.11.2016 als Satzung
beschlossen werden.
Prüfung der
Stellungnahmen
Siehe Anlage 2
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten Für
den Grünflächenunterhalt |
€ ca.
2.000 €/Jahr |
bei Sachkonto: Aufstockung
des Betriebsführungszuschusses EB 77 |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden bei Amt 61 nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1.
Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der
Stellungnahmen mit Ergebnis