Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erlangen und Entlastung des Oberbürgermeisters
Vorlage
14/099/2016
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Jahresabschluss 2012 der Stadt Erlangen zum 31.12.2012 wird in der im Prüfungsbericht vom 08.08.2016 abgedruckten Fassung festgestellt.

 

2.      Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2012 Entlastung erteilt.

 

Hinweis: Der Revisionsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.10.2016 mit der Thematik befasst und eine Empfehlung an den Stadtrat abgegeben. Hierzu werden Ausführungen des Vorsitzenden des Revisionsausschusses im Stadtrat erfolgen.

 


Der Stadtrat hat am 28.04.2005 beschlossen, anstelle des bisherigen kameralen Haushaltswesens den kaufmännischen Buchungsstil – Doppik – bei der Stadt Erlangen zum 01.01.2009 einzuführen. Aktuell befindet sich die Stadt im Prozess der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen der vergangenen Wahlperiode.

 

Der Jahresabschluss 2012 wurde dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 09.03.2016 durch die Stadtkämmerei zur Kenntnis gebracht und offiziell dem Revisionsamt zur Prüfung übergeben. Mit der Vorlage des Prüfungsberichts vom 08.08.2016 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 nahm das Revisionsamt seine Aufgaben nach Art. 103 Abs. 3 der Gemeindeordnung zeitnah wahr.

 

Der Prüfungsbericht dient dem Stadtrat als Grundlage zur Beurteilung, ob der Jahresabschluss 2012 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festgestellt und dem Oberbürgermeister
Entlastung erteilt werden kann.

 

Mit der Feststellung wird das örtliche Prüfungsverfahren und damit die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2012 förmlich abgeschlossen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft Einverständnis besteht, die Ergebnisse gebilligt werden und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet wird.


Anlage:

Gelber gebundener Prüfungsbericht „Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Erlangen“ des Revisionsamtes vom (Nr. 04/2016) vom 08.08.2016 (siehe separate Verteilung).