Die beiden Parkplatzgrundstücke (Fl.Nr. 1945/33 und 1945/39, Gem. Erlangen) sind derzeit u.a. als Eigentümerwege im Bereich der Housing-Area (Eigentümer Stadt Erlangen) gewidmet und sollen zum Zwecke von Parkhausneubauten an die GEWOBAU veräußert werden. Hierfür ist die Einziehung der Flächen zu beschließen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften öffentlich bekannt zu machen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die einzuziehenden Teilflächen sind Bestandteil des Eigentümerweges Zug-Nr. 122 (Eigentümerwege im Bereich der Housing-Area). Die beiden Teilflächen werden derzeit als öffentliche Stellplätze im Bereich der Housing-Area genutzt.
Seitens der GEWOBAU wird im Bereich der Housing-Area eine Aufstockung der bestehenden Gebäude durchgeführt. Die für die Aufstockung erforderlichen notwendigen Stellplätze werden in den beiden Parkhäusern nachgewiesen.
Nach neuen städtebaulichen Planungskonzepten haben die als Eigentümerwege gewidmeten Parkflächen ihre Verkehrsbedeutung endgültig verloren.
Durch Anpassung der Straßenräume in den Straßen Johann-Kalb-Straße und Schenkstraße können neue öffentliche Parkplätze geschaffen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Einziehung der Teilflächen ist vom BWA zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 8 werden die vorgenannten Teilflächen eingezogen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 2 Lagepläne