1. Der festgestellte Jahresüberschuss 2012 für den Kernhaushalt der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 2.796.242, 84 EUR wird zur Abdeckung des aus dem Jahr 2011 stammenden Verlustvortrags in Höhe von 671.056,47 EUR verwendet. Der verbleibende Überschuss von 2.125.186,37 EUR wird in die Ergebnisrücklage eingestellt.
2. Die Jahresergebnisse 2012 der nicht rechtsfähigen Stiftungen werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:
Stiftung |
Jahresergebnis 2012 in EUR |
Mittelverwendungs- |
Zuführung |
Zuführung/ |
Vermächtnis Babette Zielbauer |
39.743,07 |
24.347,68 |
877,26 |
14.518,13 |
Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung |
5.834,87 |
762,62 |
428,51 |
4.643,74 |
Josefine-Riha-Stiftung |
3.199,20 |
776,37 |
|
2.422,83 |
Krumbeck-Stiftung |
2.830,33 |
|
|
2.830,33 |
Marianne-Seltner-Stiftung |
1.045,31 |
659,70 |
|
385,61 |
Ilse-Kosmol-Stiftung |
-881,01 |
|
|
-881,01 |
|
|
|
|
|
Summe
unselbständige |
51.771,77 |
26.546,37 |
1.305,77 |
23.919,63 |
1. Ausgangslage
In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das
Jahresergebnis 2012 der Stadt Erlangen zum 31.12.2012 mit einem Überschuss vom
2,821 Mio. EUR (Überschuss Stadt-Kernhaushalt 2,796 Mio. EUR, Überschuss nicht
rechtsfähige Stiftungen 0,025 Mio. EUR) festgestellt. Auf die Vorlage
14/099/2016 wird verwiesen.
§ 24 Abs. 3 KommHV-Doppik sieht vor, im
Regelfall einen Jahresfehlbetrag durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage
auszugleichen. Dabei handelt es sich um eine sog. „Soll-Vorschrift“, die unter
Würdigung besonderer Umstände des Einzelfalls ein Abweichen von diesem
Grundsatz zulässt. Über die konkrete Verfahrensweise ist deshalb eine Beschlussfassung
erforderlich.
Anders als beim Umgang mit einem
Jahresfehlbetrag sieht § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik vor, einen Jahresüberschuss,
der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Defizits benötigt wird, zwingend
der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Beschluss
des Stadtrats ist weitestgehend an gesetzliche Vorgaben gebunden. Nachdem in
späteren Jahren möglicherweise negative Ergebnisse auszugleichen sind, schlägt
die Kämmerei eine Einstellung des Überschusses in die mit Verlusten
verrechenbare Ergebnisrücklage vor.
Die Bilanzen der
nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im
Treuhandkapital enthalten.
Die Bildung von Mittelverwendungsrückstellungen dient dem steuerrechtlich gebotenen Nachweis der zeitnahen Verwendung der Stiftungsmittel. Diese Mittel stehen in dem auf das Rechnungsjahr folgenden Jahr wieder zur Ausschüttung zur Verfügung. Bei den Zuführungen an die Umschichtungsrücklage handelt es sich um Erträge aus Wertpapierverkäufen. Diese sind dem Grundstockkapitalvermögen der Stiftung zuzuführen.
Bei der Ilse-Kosmol-Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Ein Kapitalerhalt ist nicht vorgesehen.
2. Ergebnis/Wirkungen
Bei
der Verrechnung des verbliebenen Jahresdefizits 2011 des städtischen
Kernhaushalt in Höhe von 0,671 Mio. EUR mit dem Überschuss des Jahres 2012 von
2,796 Mio. EUR ergibt sich ein positiver Betrag von 2,125 Mio. EUR, der in die
Ergebnisrücklage eingestellt wird.
Den Umschichtungsrücklagen der Stiftung Vermächtnis Babette Zielbauer und der Auguste-Killinger’schen-Waisenstiftung sind Beträge von 877,26 EUR und 428,51 EUR zuzuführen. Der Fehlbetrag der Ilse-Kosmol-Stiftung in Höhe von 888,01 EUR ist durch eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage auszugleichen. Im Übrigen werden die Jahresüberschüsse 2012 der unselbständigen Stiftungen von zusammen 24.800,64 EUR (ohne Ilse-Kosmol-Stiftung) in der festgestellten Höhe in die Ergebnisrücklagen der Stiftungen eingestellt.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Der vorgeschlagene
Beschluss führt zu einem Ausweis von 2,125 Mio. EUR in der Ergebnisrücklage des
Kernhaushalts. Dies führt zu einer Umbuchung innerhalb der Bilanzposition „Eigenkapital“,
hat aber keinen Einfluss auf die anderen Ressourcen der Stadt oder die Aktiva
und Passiva der städtischen Bilanz.
Anlagen: