Betreff
Verwendung des Jahresergebnisses 2012 der Stadt Erlangen
Vorlage
20/009/2016
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1. Der festgestellte Jahresüberschuss 2012 für den Kernhaushalt der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 2.796.242, 84 EUR wird zur Abdeckung des aus dem Jahr 2011 stammenden Verlustvortrags in Höhe von 671.056,47 EUR verwendet. Der verbleibende Überschuss von 2.125.186,37 EUR wird in die Ergebnisrücklage eingestellt.

 

2. Die Jahresergebnisse 2012 der nicht rechtsfähigen Stiftungen werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:

 

Stiftung

Jahresergebnis 2012 in EUR

Mittelverwendungs-
rückstellung
in EUR

Zuführung
Umschichtungsrücklage

Zuführung/
Entnahme(-)
Ergebnisrücklage
in EUR

Vermächtnis Babette Zielbauer

39.743,07

24.347,68

877,26

14.518,13

Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung

5.834,87

762,62

428,51

4.643,74

Josefine-Riha-Stiftung

3.199,20

776,37

 

2.422,83

Krumbeck-Stiftung

2.830,33

 

 

2.830,33

Marianne-Seltner-Stiftung

1.045,31

659,70

 

385,61

Ilse-Kosmol-Stiftung

-881,01

 

 

-881,01

 

 

 

 

 

Summe unselbständige
Stiftungen

51.771,77

26.546,37

1.305,77

23.919,63

 


1.  Ausgangslage

 

In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das Jahresergebnis 2012 der Stadt Erlangen zum 31.12.2012 mit einem Überschuss vom 2,821 Mio. EUR (Überschuss Stadt-Kernhaushalt 2,796 Mio. EUR, Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 0,025 Mio. EUR) festgestellt. Auf die Vorlage 14/099/2016 wird verwiesen.

 

§ 24 Abs. 3 KommHV-Doppik sieht vor, im Regelfall einen Jahresfehlbetrag durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage auszugleichen. Dabei handelt es sich um eine sog. „Soll-Vorschrift“, die unter Würdigung besonderer Umstände des Einzelfalls ein Abweichen von diesem Grundsatz zulässt. Über die konkrete Verfahrensweise ist deshalb eine Beschlussfassung erforderlich.

 

Anders als beim Umgang mit einem Jahresfehlbetrag sieht § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik vor, einen Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Defizits benötigt wird, zwingend der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Beschluss des Stadtrats ist weitestgehend an gesetzliche Vorgaben gebunden. Nachdem in späteren Jahren möglicherweise negative Ergebnisse auszugleichen sind, schlägt die Kämmerei eine Einstellung des Überschusses in die mit Verlusten verrechenbare Ergebnisrücklage vor.

 

Die Bilanzen der nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im Treuhandkapital enthalten.

 

Die Bildung von Mittelverwendungsrückstellungen dient dem steuerrechtlich gebotenen Nachweis der zeitnahen Verwendung der Stiftungsmittel. Diese Mittel stehen in dem auf das Rechnungsjahr folgenden Jahr wieder zur Ausschüttung zur Verfügung. Bei den Zuführungen an die Umschichtungsrücklage handelt es sich um Erträge aus Wertpapierverkäufen. Diese sind dem Grundstockkapitalvermögen der Stiftung zuzuführen.

 

Bei der Ilse-Kosmol-Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Ein Kapitalerhalt ist nicht vorgesehen.

 

 

 

2.   Ergebnis/Wirkungen

 

      Bei der Verrechnung des verbliebenen Jahresdefizits 2011 des städtischen Kernhaushalt in Höhe von 0,671 Mio. EUR mit dem Überschuss des Jahres 2012 von 2,796 Mio. EUR ergibt sich ein positiver Betrag von 2,125 Mio. EUR, der in die Ergebnisrücklage eingestellt wird.

Den Umschichtungsrücklagen der Stiftung Vermächtnis Babette Zielbauer und der Auguste-Killinger’schen-Waisenstiftung sind Beträge von 877,26 EUR und 428,51 EUR zuzuführen. Der Fehlbetrag der Ilse-Kosmol-Stiftung in Höhe von 888,01 EUR ist durch eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage auszugleichen. Im Übrigen werden die Jahresüberschüsse 2012 der unselbständigen Stiftungen von zusammen 24.800,64 EUR (ohne Ilse-Kosmol-Stiftung) in der festgestellten Höhe in die Ergebnisrücklagen der Stiftungen eingestellt.

 

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Der vorgeschlagene Beschluss führt zu einem Ausweis von 2,125 Mio. EUR in der Ergebnisrücklage des Kernhaushalts. Dies führt zu einer Umbuchung innerhalb der Bilanzposition „Eigenkapital“, hat aber keinen Einfluss auf die anderen Ressourcen der Stadt oder die Aktiva und Passiva der städtischen Bilanz.

 


Anlagen: