Die Änderung der Anlage zur Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung) (Entwurf vom 21.07.2016, Anlage) wird beschlossen.
1. In Nr. 4 Lit. b) der Anlage zur Marktsatzung ist
geregelt, dass der Weihnachtsmarkt
in der Zeit von Freitag vor dem 1. Advent bis 24. Dezember stattfindet bzw.
wenn Heilig Abend auf einen Sonntag fällt der Markt bereits am 23.12 endet.
In Lit. c) sind die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes werktags von 10.00 -
18.30 Uhr (donnerstags 10.00 – 20.30 Uhr), sonntags von 11.00 - 18.30 Uhr und am 24. Dezember von 10.00 -
14.00 Uhr festgelegt.
Mit Beschlüssen des Stadtrates vom
26.04.2012 und 19.02.2014 wurde bereits festgelegt, dass der Weihnachtsmarkt am Mittwoch vor dem 1. Advent
beginnen soll und die Öffnungszeiten täglich bis 21:00 Uhr bzw. am 24.12. bis
14:00 Uhr sein sollen.
Von der Arbeitsgemeinschaft Erlanger Waldweihnacht wurde nunmehr eine
Verlängerung der täglichen Öffnungszeiten am Donnerstag, Freitag und Samstag
bis 22:00 Uhr und ein Marktbeginn bereits am Montag vor dem 1. Advent
vorgeschlagen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist für den
Weihnachtsmarkt (Erlanger Waldweihnacht) die Ausweitung der Öffnungszeit
am Samstag bis 22:00 Uhr, Bühnenprogramm bis 21:30 Uhr, möglich und auf Grund
der großen Nachfrage sinnvoll.
Eine Verlängerung am Donnerstag und Freitag kann jedoch zum Schutz der Anwohner
nicht befürwortet werden. Die Nachtruhe von mindestens acht Stunden wäre an
diesen Tagen nicht gewährleistet, da der Marktaufbau am Freitag und Samstag um
6:00 Uhr beginnt. Die Arbeitsgemeinschaft wurde darüber informiert und es
besteht Einvernehmen.
Die Weihnachtsmarktöffnung ab Montag vor
dem 1. Advent wurde von der Verwaltung zunächst befürwortet. Im HFPA wurde
jedoch mehrheitlich der Änderungsantrag begutachtet, den Weihnachtsmarkt nicht
bereits am Montag, sondern (weiterhin) erst am Mittwoch vor dem ersten Advent
beginnen zu lassen. Die im HFPA vorgelegte Änderungssatzung wurde für diese
Stadtratsvorlage daher dahingehend geändert.
2. Die Beschicker des Christbaummarktes
haben gewünscht, dass die Öffnungszeiten reduziert werden. Dies ist
nachvollziehbar, da auf Grund der Dunkelheit das Christbaumangebot nur
eingeschränkt zu sehen bzw. am 24. Dezember ein Verkauf bis 12 Uhr ausreichend
ist.
Nr. 5 Lit. c) der Anlage zur Marktsatzung soll daher dahingehend geändert
werden, dass die Öffnungszeiten werktags von derzeit 8:30 – 18:30 Uhr auf 9:00
– 18:00 Uhr, sonntags von derzeit 11:00 – 18:30 Uhr auf 11:00 – 18:00 Uhr und
am 24. Dezember von derzeit 8:30 – 14:00 Uhr auf 9:00 – 12:00 Uhr reduziert
werden sollen.
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Entwurf der Änderungssatzung vom 21.07.2016