1.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen unter Ziffer
II.2 besteht Einverständnis.
2. Herr
Berufsmäßiger Stadtrat Thomas Ternes wird bevollmächtigt, für die Stadt Erlangen
in der Hauptversammlung der Erlanger Stadtwerke AG am 29. Juli 2016 als Aktionärsvertreter
folgende Erklärungen abzugeben:
a) Das Aufsichtsratsmitglied
Herr Helmut Wening und das Ersatzmitglied Herr Harald
Bußmann werden zum 31. Juli 2016
abberufen.
b) Frau Susanne Lender-Cassens wird vom 1. August 2016 bis zur Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zum Aufsichtsratsmitglied berufen. Zeitgleich wird für Frau Lender-Cassens als Ersatzmitglied Frau Bianca Fuchs berufen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Durch das Ausscheiden von Herrn Helmut Wening aus dem Stadtrat ist die Besetzung der freiwerdenden Sitze in den Ausschüssen und Gremien erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Grüne Liste Stadtratsfraktion schlägt folgende Änderungen ab 01.08.2016 vor:
Ältestenrat weitere Vertretung Wening Tim
HFPA weitere Vertretung Wening Tim
UVPA weitere Vertretung Wening Tim
BWA Vorsitz Marenbach Dr. Birgit
Mitglied Bailey Julia
weitere Vertretung Wening Tim
KFA 1. Vertretung Wening Tim
BildungsA 1. Stellv. Vorsitz Herzberger-Fofana Dr. Pierrette
Mitglied Wening Tim
1. Vertretung Marenbach Dr. Birgit
RevisionsA Mitglied Wening Tim
2. Stellv. Vorsitz Wening Tim
weitere Vertretung Bailey Julia
SportA Mitglied Herzberger-Fofana Dr. Pierrette
1. Vertretung Marenbach Dr. Birgit
weitere Vertretung Wening Tim
SGA Mitglied Wening Tim
1. Vertretung Herzberger-Fofana Dr. Pierrette
JHA 1. Stellvertretung Wening Tim
SeniorenB Vertretung Winkler Wolfgang
AR ESTW Mitglied Lender-Cassens Susanne
Ersatzmitglied Fuchs Bianca
Betreuungsstadtrat für Dechsendorf Wening Tim
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Durch Beschlussfassung gemäß § 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat.
Der Wechsel im Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke AG erfolgt durch Abberufung gemäß § 103 Aktiengesetz. Die neu benannten Aktionärsvertreter/innen werden für den Zeitraum vom 1.8.2016 bis zur Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, gewählt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: