Betreff
Änderung der Anlage zur Marktsatzung bezüglich Weihnachtsmarkt und Christbaummarkt
Vorlage
30/028/2016
Aktenzeichen
III/30; III/32
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Änderung der Anlage zur Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktsatzung) (Entwurf vom 12.07.2016, Anlage) wird beschlossen.

 


1. In Nr. 4 Lit. b) der Anlage zur Marktsatzung ist geregelt, dass der Weihnachtsmarkt in der Zeit von Freitag vor dem 1. Advent bis 24. Dezember stattfindet bzw. wenn Heilig Abend auf einen Sonntag fällt der Markt bereits am 23.12 endet.
In Lit. c) sind die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes werktags von 10.00 - 18.30 Uhr (donnerstags 10.00 – 20.30 Uhr), sonntags von 11.00  - 18.30 Uhr und am 24. Dezember von 10.00 - 14.00 Uhr festgelegt.
Mit Beschlüssen des Stadtrates vom 26.04.2012 und 19.02.2014 wurde bereits festgelegt, dass der  Weihnachtsmarkt am Mittwoch vor dem 1. Advent beginnen soll und die Öffnungszeiten täglich bis 21:00 Uhr bzw. am 24.12. bis 14:00 Uhr sein sollen.


Von der Arbeitsgemeinschaft Erlanger Waldweihnacht wurde nunmehr eine Verlängerung der täglichen Öffnungszeiten am Donnerstag, Freitag und Samstag bis 22:00 Uhr und ein Marktbeginn bereits am Montag vor dem 1. Advent vorgeschlagen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist für den Weihnachtsmarkt (Erlanger Waldweihnacht) die Ausweitung der Öffnungszeit am Samstag bis 22:00 Uhr, Bühnenprogramm bis 21:30 Uhr, möglich und auf Grund der großen Nachfrage sinnvoll.
Eine Verlängerung am Donnerstag und Freitag kann jedoch zum Schutz der Anwohner nicht befürwortet werden. Die Nachtruhe von mindestens acht Stunden wäre an diesen Tagen nicht gewährleistet, da der Marktaufbau am Freitag und Samstag um 6:00 Uhr beginnt. Die Arbeitsgemeinschaft wurde darüber informiert und es besteht Einvernehmen.
Der Betrieb der Eisbahn am Marktplatz beginnt bereits am Wochenende vor dem 1. Advent. Die Weihnachtsmarktöffnung ab Montag vor dem 1. Advent würde sich somit entsprechend anschließen, so dass eine Änderung diesbezüglich ebenfalls befürwortet wird.

2. Die Beschicker des Christbaummarktes haben gewünscht, dass die Öffnungszeiten reduziert werden. Dies ist nachvollziehbar, da auf Grund der Dunkelheit das Christbaumangebot nur eingeschränkt zu sehen bzw. am 24. Dezember ein Verkauf bis 12 Uhr ausreichend ist.
Nr. 5 Lit. c) der Anlage zur Marktsatzung soll daher dahingehend geändert werden, dass die Öffnungszeiten werktags von derzeit 8:30 – 18:30 Uhr auf 9:00 – 18:00 Uhr, sonntags von derzeit 11:00 – 18:30 Uhr auf 11:00 – 18:00 Uhr und am 24. Dezember von derzeit 8:30 – 14:00 Uhr auf 9:00 – 12:00 Uhr reduziert werden sollen.


 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung vom 12.07.2016