Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen: Programmwechsel im Rahmen der Städtebauförderung
Vorlage
610.3/031/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Auf Empfehlung der Regierung von Mittelfranken und der Obersten Baubehörde soll mit den beiden innerstädtischen Sanierungsgebieten innerhalb der Städtebauförderung einen Programmwechsel vorgenommen werden. Die bestehenden Sanierungsgebiete "Nördliche Altstadt" sowie "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz" die sich bisher im Städtebauförderprogramm "Aktive Zentren" befinden, werden für das laufende Programmjahr 2017 im Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" geführt. Die Verwaltung wird beauftragt, dies entsprechend bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seit 2011 werden die beiden innerstädtischen Sanierungsgebiete "Nördliche Altstadt" und "Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz" im Bund-Länder-Städtebauförder-programm "Aktive Zentren" geführt. Aufgrund der besseren Finanzmittelausstattung im Programm "Soziale Stadt" hat die Oberste Baubehörde und die Regierung von Mittelfranken empfohlen, in das Programm "Soziale Stadt" zu wechseln.

 

Die in Erlangen anstehenden umfangreichen und aufwändigen Sanierungsmaßnahmen (z.B. Frankenhof, Erweiterung Stadtmuseum, Sanierung Eggloffstein'sches Palais) könnten mit dem Programm "Soziale Stadt" gefördert werden, dessen Schwerpunkt gerade auf sozialen Aspekten liegt, wie Förderung von Bildung und Betreuung, Integration, Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am gesellschaftlichen Leben etc. Aufgrund dieser sozialen und gesellschaftlichen Aufgabe, die die Stadt Erlangen mit den genannten Großprojekten zu erfüllen hat, ist der empfohlene Programmwechsel sinnvoll.

 

Darüber hinaus sind alle bestehenden Sanierungsziele in der Innenstadt, wie Schaffung von Wohnraum, die Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung, Straßen- und Platzgestaltungen oder Wohnumfeldverbesserungen, weiterhin umsetzbar. Alle bisher geplanten Sanierungsmaßnahmen und laufenden Projekte können weiter verfolgt und mit Hilfe von Städtebaufördermitteln umgesetzt werden können. Die vorhandenen Strukturen Lenkungsgruppe Innenstadt, Projektfonds/-beirat und zunächst auch der Meinungsträgerkreis bleiben erhalten.

 

Ebenso kann die bestehende umfangreiche Förderung von privaten Maßnahmen über das Kommunale Fassadenprogramm, aber auch das Projektmanagement mit dem Projektfonds weiter bezuschusst werden.

Der Fördersatz von bis zu 60% der förderfähigen Kosten bleibt unverändert.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Mittelabfluss aus den Städtebauförderprogrammen ist in Erlangen in den letzten Jahren zurückgegangen, da in der Stadt weniger und eher kleine Maßnahmen realisiert wurden. Es werden jedoch aktuell einige Großprojekte mit hohem finanziellen Aufwand geplant (Frankenhof, Erweiterung Stadtmuseum, Sanierung vhs, Theater, Straßen- und Platzgestaltungen). Um hierfür die finanzielle Unterstützung aus der Städtebauförderung zu sichern, hat die Regierung von Mittelfranken angeregt, einen Programmwechsel durchzuführen, da das Programm "Soziale Stadt" derzeit eine bessere Finanzmittelausstattung aufweist. Zudem können dadurch weitere, finanziell gut ausgestattete Sonderprogramme (z.B. 'Soziale Integration im Quartier') in Anspruch genommen werden.

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die beiden innerstädtischen Sanierungsgebiete sollen ab dem laufenden Programmjahr 2017 in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" wechseln.

Die im Integrierten Handlungskonzept festgelegten und beschlossenen Sanierungsziele bleiben weiterhin gültig. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen können insbesondere im Hinblick auf soziale Aspekte weiter verfolgt und umgesetzt werden, z.B. Integration, Bildung, Betreuung, Teilhabe; gleiche Chancen für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund, Familien, Kinder und Senioren.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Für den Programmwechsel werden keine zusätzlichen Ressourcen benötigt.

Im städtischen Haushalt sind für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen ausreichende HH-Mittel zur Verfügung zu stellen, um den städtischen Eigenanteil zu sichern. Im Rahmen der Städtebauförderung sind Zuschüsse bis zu 60% der förderfähigen Kosten möglich.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Abgrenzung der beiden förmlich festgelegten Sanierungsgebiete der Innenstadt