Auf einstimmige Empfehlung des Lenkungsreises Integration unterzeichnet die Stadt Erlangen die beiliegende Vereinbarung und bewirbt sich damit um die Mitgliedschaft beim Programm „Intercultural Cities“ (ICC) des Europarats. Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Schritte für das Zulassungsverfahren zu unternehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die interkulturelle Integration von Flüchtlingen
und MigrantInnen, sowie die effektive politische Kommunikation gegenüber
BürgerInnen in immer vielfältiger werdenden Gesellschaften sind von
entscheidender Bedeutung für sozial kohäsive Städte.
Die MitarbeiterInnen einer interkulturellen Stadtverwaltung befürworten
öffentlich die Achtung von Vielfalt als Teil der pluralistischen Identität der
Stadt.
Die Stadt nutzt Werkzeuge der politischen Kommunikation aktiv um Vorurteile und
Diskriminierung zu bekämpfen und durch das Anpassen ihrer Governance-Strukturen,
Einrichtungen und Dienste an die Bedürfnisse einer vielfältigen Bevölkerung,
Chancengleichheit für alle zu gewährleisten. In Zusammenarbeit mit der
Wirtschaft, Zivilgesellschaft und der öffentlichen Verwaltung entwickelt die
interkulturelle Stadt eine Reihe von Strategien, um die Interaktion zwischen
verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zu fördern.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das
Programm Intercultural Cities des Europarats unterstützt Städte bei der
Entwicklung von Strategien und Programmen, die interkulturelle Integration von
Migrantinnen und Geflüchteten in vielfältigen städtischen Gemeinden zu fördern.
Das Programm bietet eine Reihe von analytischen und praktischen Werkzeugen um
lokale Akteure in den verschiedenen Phasen des Prozesses zu unterstützen und
setzt auf Beratung durch internationale Experten und den Austausch mit weiteren
europäischen Städten.
ICC hilft Städten effektive
Integrationspolitik zu betreiben, die offene und integrative Gesellschaften
schafft und dabei die Vorteile der Vielfalt maximiert und die Risiken minimiert.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Um festzustellen, ob eine Stadt in der Lage ist, dem Programm beizutreten und von dem Intercultural Cities Programm profitieren kann, umfasst das Zulassungsverfahren mehrere Schritte:
1. Bewerbende Städte füllen den Intercultural cities INDEX aus und erhalten einen ersten analytischen Bericht zu den Ergebnissen zum momentanen Stand, einschließlich Erläuterungen zu Handlungsbedarf und passenden good practice Beispielen aus anderen Städten.
2. Ein Expertenbesuch findet statt. Zwei externe Programmexperten und eine RepräsentantIn des Europarates treffen dabei offizielle Stadtrepräsentanten und ein großes Spektrum lokaler Akteure, um die INDEX Ergebnisse zu bestätigen und eine tiefergreifende „Diagnose” zu städtischen Errungenschaften im Bereich der Integrationspolitik sowie zu Handlungsbedarf zu erstellen. Der Expertenbesuch resultiert in einem Bericht (interkulturelles Profil), der die Grundlage für die weitere Arbeit mit der Stadt bildet.
3.
Wenn beide Parteien zufrieden sind, wird eine Übereinkommenserklärung unterzeichnet,
dass die Stadt an dem Programm teilnimmt.
Voraussetzungen:
- Mind. 30.000 Einwohner/innen
- Signifikanter Level an Diversität
- Politischer Wille und Zusicherung, Zeit und Ressourcen für das Programm aufzuwenden
Die Ansiedlung und Steuerung des Programms erfolgt bei OBM/13-3 in Zusammenarbeit mit OBM/PMA.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
5000,00 € jährlich |
bei Sachkonto:0000.6213 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Intercultural Cities - Information
Übereinkommenserklärung - Agreement