Die Gebührensatzung zur Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktgebührensatzung; Entwurf vom 04.07.2016, Anlage 1) wird beschlossen.
Die
Marktgebührensatzung wurde zuletzt bei der Umstellung auf den Euro zum
01.01.2002 geändert. Die Gebührensätze wurden dabei nicht erhöht.
Die Märkte heute sind keine Selbstläufer mehr. Mit der Erarbeitung und dem
Beschluss von individuellen Richtlinien zu den verschiedenen Marktkonzepten
soll eine Attraktivitätssteigerung erreicht werden. Damit diese
Traditionsveranstaltungen fortbestehen können, ist derzeit - mit Ausnahme des
Weihnachtsmarktes - nur eine moderate Gebührenerhöhung möglich.
Zukünftig wird regelmäßig eine Überprüfung der Gebührenhöhe erfolgen.
Änderungen der
Marktgebührensatzung bzgl. Weihnachtsmarkt:
Der
Weihnachtsmarkt ist als „Erlanger Waldweihnacht“ ein sehr beliebter, über die
Stadtgrenzen hinaus bekannter und erfolgreicher Markt geworden.
Vor
Festlegung der Gebührensätze, insbesondere für Vollimbiss und Imbiss, wurde
eine Aufstellung zu den Sätzen von Städten mit vergleichbar beliebten
Weihnachtsmärkten gefertigt (Anlage 3).
Auf
Grund des vielseitigen Angebotes am Weihnachtsmarkt ist es notwendig, analog
der Vergaberichtlinien, die verschiedenen Sparten zu unterscheiden.
Die
Gebühr für das Angebot für Kinder, nämlich das Kinderkarussell, sollte nur
geringfügig erhöht werden.
In
einer Sitzung des HFPA im Frühjahr 2015 wurde gefordert, dass die Stände mit
Glühwein- und alkoholischen Getränken den höchsten Gebührensatz bezahlen
sollten. Die Gebühr für einen Glühweinstand wird deshalb um 220 % von 56,30 €
auf 180 € erhöht.
Bewerber
mit Vorführungen am Stand, die damit zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung
des Marktes beitragen, erhalten eine Ermäßigung.
Mit der
Arbeitsgemeinschaft „Erlanger Waldweihnacht“ wurde über die Änderung der Benutzungsgebühren
gesprochen und Einvernehmen über die Höhe erzielt.
Änderungen der
Marktgebührensatzung bzgl. Christbaummarkt:
Die Benutzungsgebühren für den Christbaummarkt sind im Vergleich zu
Christbaummärkten in anderen Städten sehr hoch. Eine Erhöhung wäre nicht zu
begründen.
Änderungen der
Marktgebührensatzung bzgl. Wochenmarkt:
Die Benutzungsgebühr für einen Stand am Wochenmarkt ist mit der neuen
Festsetzung nunmehr einfacher zu berechnen. Ebenso wurde die große Nachfrage
für einen Stand am Samstag mit einer höheren Standgebühr berücksichtigt. Auch
Imbissbetriebe sollen eine höhere Gebühr entrichten. Selbsterzeuger und
Anbieter von Ware aus biologischen Anbau erhalten eine Ermäßigung.
Insgesamt ergibt sich somit keine Erhöhung der Gebühreneinnahmen am
Wochenmarkt.
Mit dem gewählten Marktsprecher und jeweils einem Vertreter der Industrie- und
Handelskammer und des Handelsverbandes wurde Einvernehmen über die Gebührenhöhe
erzielt.
Am 11. Juli 2016 wurden die Markthändlerinnen und Markthändler über die
geplanten Änderungen der Marktgebührensatzung informiert.
Änderungen der
Marktgebührensatzung bzgl. Lichtmess- und Augustmarkt
Für den seit 1695 stattfindenden Lichtmessmarkt wird es immer schwieriger,
Markthändler zu finden. Von einer Erhöhung der Gebührensätze für den
Lichtmessmarkt wurde deshalb abgesehen; die Sätze sollten jedoch geglättet
werden.
Der Augustmarkt profitiert vom Marktplatzfest. Eine geringe Erhöhung erscheint
daher gerechtfertigt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung für die Märkte
der Stadt Erlangen
(Marktgebührensatzung) vom 04.07.2016
2. Synoptische Darstellung Marktgebührensatzung alt/neu
3. Gebührenvergleich Weihnachtsmärkte