Die Gebührensatzung zur Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen (Marktgebührensatzung; Entwurf vom 04.07.2016, Anlage 1) wird beschlossen.


Die Marktgebührensatzung wurde zuletzt bei der Umstellung auf den Euro zum 01.01.2002 geändert. Die Gebührensätze wurden dabei nicht erhöht.
Die Märkte heute sind keine Selbstläufer mehr. Mit der Erarbeitung und dem Beschluss von individuellen Richtlinien zu den verschiedenen Marktkonzepten soll eine Attraktivitätssteigerung erreicht werden. Damit diese Traditionsveranstaltungen fortbestehen können, ist derzeit - mit Ausnahme des Weihnachtsmarktes - nur eine moderate Gebührenerhöhung möglich. 
Zukünftig wird regelmäßig eine Überprüfung der Gebührenhöhe erfolgen.

 

Änderungen der Marktgebührensatzung bzgl. Weihnachtsmarkt:

Der Weihnachtsmarkt ist als „Erlanger Waldweihnacht“ ein sehr beliebter, über die Stadtgrenzen hinaus bekannter und erfolgreicher Markt geworden.

Vor Festlegung der Gebührensätze, insbesondere für Vollimbiss und Imbiss, wurde eine Aufstellung zu den Sätzen von Städten mit vergleichbar beliebten Weihnachtsmärkten gefertigt (Anlage 3).

Auf Grund des vielseitigen Angebotes am Weihnachtsmarkt ist es notwendig, analog der Vergaberichtlinien, die verschiedenen Sparten zu unterscheiden.

Die Gebühr für das Angebot für Kinder, nämlich das Kinderkarussell, sollte nur geringfügig erhöht werden.

In einer Sitzung des HFPA im Frühjahr 2015 wurde gefordert, dass die Stände mit Glühwein- und alkoholischen Getränken den höchsten Gebührensatz bezahlen sollten. Die Gebühr für einen Glühweinstand wird deshalb um 220 % von 56,30 € auf 180 € erhöht.

Bewerber mit Vorführungen am Stand, die damit zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung des Marktes beitragen, erhalten eine Ermäßigung.

Mit der Arbeitsgemeinschaft „Erlanger Waldweihnacht“ wurde über die Änderung der Benutzungsgebühren gesprochen und Einvernehmen über die Höhe erzielt.

 

Änderungen der Marktgebührensatzung bzgl. Christbaummarkt:
Die Benutzungsgebühren für den Christbaummarkt sind im Vergleich zu Christbaummärkten in anderen Städten sehr hoch. Eine Erhöhung wäre nicht zu begründen.

 

Änderungen der Marktgebührensatzung bzgl. Wochenmarkt:
Die Benutzungsgebühr für einen Stand am Wochenmarkt ist mit der neuen Festsetzung nunmehr einfacher zu berechnen. Ebenso wurde die große Nachfrage für einen Stand am Samstag mit einer höheren Standgebühr berücksichtigt. Auch Imbissbetriebe sollen eine höhere Gebühr entrichten. Selbsterzeuger und Anbieter von Ware aus biologischen Anbau erhalten eine Ermäßigung.
 
Insgesamt ergibt sich somit keine Erhöhung der Gebühreneinnahmen am Wochenmarkt.

Mit dem gewählten Marktsprecher und jeweils einem Vertreter der Industrie- und Handelskammer und des Handelsverbandes wurde Einvernehmen über die Gebührenhöhe erzielt.
Am 11. Juli 2016 wurden die Markthändlerinnen und Markthändler über die geplanten Änderungen der Marktgebührensatzung informiert.

 

Änderungen der Marktgebührensatzung bzgl. Lichtmess- und Augustmarkt
Für den seit 1695 stattfindenden Lichtmessmarkt wird es immer schwieriger, Markthändler zu finden. Von einer Erhöhung der Gebührensätze für den Lichtmessmarkt wurde deshalb abgesehen; die Sätze sollten jedoch geglättet werden.
Der Augustmarkt profitiert vom Marktplatzfest. Eine geringe Erhöhung erscheint daher gerechtfertigt.

 

 

Haushaltsmittel

                   werden nicht benötigt

                   sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

1. Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung für die Märkte der Stadt Erlangen
   (Marktgebührensatzung) vom 04.07.2016

2. Synoptische Darstellung Marktgebührensatzung alt/neu

3. Gebührenvergleich Weihnachtsmärkte