Betreff
Vertretungsregelung im Arbeitsausschuss analog dem Seniorenbeirat
Vorlage
13-2/138/2016
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage
Die in § 3 Abs. 3 der Satzung des Seniorenbeirates genannte Vertretungsregelung soll auch für Sitzungen des Arbeitsausschusses gelten.
Bisher hat es im Arbeitsausschuss keine
Vertretungsregelung gegeben. D.h. falls ein Mitglied verhindert war, konnte der
Stellvertreter nicht gesandt werden.
Da einige Arbeitsausschussmitglieder
berufstätig sind oder den Termin aus anderweitigen Verpflichtungen nicht immer
wahrnehmen können, soll die Vertretungsregelung die für die
Seniorenbeiratssitzung gilt, auch im Arbeitsausschuss eingeführt werden.
Anlagen: