Betreff
Vertretungsregelung im Arbeitsausschuss analog dem Seniorenbeirat
Vorlage
13-2/138/2016
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Die in § 3 Abs. 3 der Satzung des Seniorenbeirates genannte Vertretungsregelung soll auch für Sitzungen des Arbeitsausschusses gelten.


Bisher hat es im Arbeitsausschuss keine Vertretungsregelung gegeben. D.h. falls ein Mitglied verhindert war, konnte der Stellvertreter nicht gesandt werden.

Da einige Arbeitsausschussmitglieder berufstätig sind oder den Termin aus anderweitigen Verpflichtungen nicht immer wahrnehmen können, soll die Vertretungsregelung die für die Seniorenbeiratssitzung gilt, auch im Arbeitsausschuss eingeführt werden.

 


Anlagen: