Stadtratsbeschluss zur weiteren Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in der Stadt Erlangen (Veranstaltungen in barrierefreien Räumen, Bereitstellen barrierefreier Toiletten bei Außenveranstaltungen, Umgestaltung Hugenottenplatz)
Alle Dienststellen der Stadt Erlangen sollen aufgefordert werden, künftig die Einladungen zu öffentlichen Veranstaltungen der Stadt mit folgendem Zusatz zu versehen:
Besondere Bedürfnisse
-Ich bin
Rollstuhlfahrer
-Ich benötige eine
Induktionsanlage
-Ich benötige einen
Gebärdensprachdolmetscher
-Sonstiges
bitte anmelden unter
(Tel.Nr., Mailadresse und Anmeldefrist angeben)
Die öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Erlangen sollen möglichst in barrierefreien Räumen stattfinden. Bei Veranstaltungen im Freien sind barrierefreie Toiletten zur Verfügung zu stellen.
Im Dezember 2006 verabschiedete die
Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN Behindertenrechts-konvention –
BRK). Die allgemeinen Menschenrechte sind demnach so anzuwenden und
auszule-gen, dass auch für Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte
Teilhabe in allen Lebens-bereichen möglich ist.
Durch Transformationsgesetz vom 26.03.2009
ist die BRK auch für Deutschland in Kraft getreten. Damit ist die BRK geltendes
Recht – Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet an der Umset-zung der BRK
mitzuarbeiten.
Diese Aufgabenstellung gilt
selbstverständlich für alle Bereiche der Stadtverwaltung. Die Aufga-benstellung
ist deshalb als fachbereichsübergreifende Anforderung zu verstehen. Sie ist
aber auch als Daueraufgabe anzusehen, da eine vollständige und optimale Erfüllung
der Inklusion derzeit nicht absehbar ist.
Um dabei einen weiteren Schritt voranzukommen
sollte auch bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt (z.B.
Bürgerversammlungen, öffentliche Anhörungen usw.) die Anforderungen der
Inklusion stärker beachtet und die Teilnahme behinderter Menschen erleichtert
werden. Zu diesem Zweck sollen alle Dienststellen der Stadtverwaltung
aufgefordert werden, öffentliche Veranstaltungseinla-dungen mit o.g. Zusatz zu
versehen. Selbstverständlich sind dann auch alle Vorkehrungen vom
veranstaltenden Amt zu treffen, um die angeforderten Unterstützungen
realisieren zu können.
Ein entsprechender Beschluss wurde bereits
vom Sozial- und Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 26.03.2014 gefasst.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die UN-Behindertenrechtskonvention soll umgesetzt werden, um eine Teilhabe behinderter Menschen zu realisieren.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses