Betreff
Antrag an das Arbeitsprogramm2017;
Stadtratsbeschluss zur weiteren Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in der Stadt Erlangen (Veranstaltungen in barrierefreien Räumen, Bereitstellen barrierefreier Toiletten bei Außenveranstaltungen, Umgestaltung Hugenottenplatz)
Vorlage
13-2/137/2016
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

Alle Dienststellen der Stadt Erlangen sollen aufgefordert werden, künftig die Einladungen zu öffentlichen Veranstaltungen der Stadt mit folgendem Zusatz zu versehen:

Besondere Bedürfnisse

-Ich bin Rollstuhlfahrer

-Ich benötige eine Induktionsanlage

-Ich benötige einen Gebärdensprachdolmetscher

-Sonstiges

bitte anmelden unter (Tel.Nr., Mailadresse und Anmeldefrist angeben)

 

Die öffentlichen Veranstaltungen der Stadt Erlangen sollen möglichst in barrierefreien Räumen stattfinden. Bei Veranstaltungen im Freien sind barrierefreie Toiletten zur Verfügung zu stellen.

 


Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN Behindertenrechts-konvention – BRK). Die allgemeinen Menschenrechte sind demnach so anzuwenden und auszule-gen, dass auch für Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebens-bereichen möglich ist.

 

Durch Transformationsgesetz vom 26.03.2009 ist die BRK auch für Deutschland in Kraft getreten. Damit ist die BRK geltendes Recht – Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet an der Umset-zung der BRK mitzuarbeiten.

 

Diese Aufgabenstellung gilt selbstverständlich für alle Bereiche der Stadtverwaltung. Die Aufga-benstellung ist deshalb als fachbereichsübergreifende Anforderung zu verstehen. Sie ist aber auch als Daueraufgabe anzusehen, da eine vollständige und optimale Erfüllung der Inklusion derzeit nicht absehbar ist.

 

Um dabei einen weiteren Schritt voranzukommen sollte auch bei öffentlichen Veranstaltungen der Stadt (z.B. Bürgerversammlungen, öffentliche Anhörungen usw.) die Anforderungen der Inklusion stärker beachtet und die Teilnahme behinderter Menschen erleichtert werden. Zu diesem Zweck sollen alle Dienststellen der Stadtverwaltung aufgefordert werden, öffentliche Veranstaltungseinla-dungen mit o.g. Zusatz zu versehen. Selbstverständlich sind dann auch alle Vorkehrungen vom veranstaltenden Amt zu treffen, um die angeforderten Unterstützungen realisieren zu können.

Ein entsprechender Beschluss wurde bereits vom Sozial- und Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 26.03.2014 gefasst.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die UN-Behindertenrechtskonvention soll umgesetzt werden, um eine Teilhabe behinderter Menschen zu realisieren.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses