Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen soll wie folgt geändert werden:
1) In § 5 Abs. 1 der Benutzungsordnung der Volkshochschule werden folgende Sätze 3 und 4 hinzugefügt:
Entgelte und Auslagen für Prüfungen werden mit der Anmeldung fällig. Gleiches gilt für Kurse im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“, die zu Semesterbeginn starten.
2) Diese Änderung tritt am 01.08.2016 in Kraft.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Benutzungsordnung regelt die Beziehung zwischen den Teilnehmerinnen sowie Teilneh-mern und der Volkshochschule. Die nachfolgenden Änderungen sollen beschlossen werden:
Die vhs Erlangen erhebt für die Teilnahme an Kursen Entgelte und Auslagen, welche jeweils mit Veranstaltungsbeginn fällig und etwa zwei bis drei Wochen nach Beginn der Veranstaltung vom angegebenen Konto abgebucht werden.
Für
den Sprachenbereich soll zukünftig eine gesonderte Regelung getroffen werden.
Die Entgelte und Auslagen für Prüfungen im Sprachenbereich werden zukünftig
bereits mit der Anmeldung fällig. Gleiches gilt für Kurse im Bereich „Deutsch
als Fremdsprache“, die zu Semesterbeginn starten.
Der
Grund für die Änderung besteht darin, dass es in diesem Kursbereich immer
wieder vorkommt, dass Kurse gebucht, aber nicht besucht werden. Meist wird dies
erst nach der Abbuchung des Entgeltes im Lastschriftverfahren oder nach
Rechnungsstellung erfasst. Dadurch bleiben interessierten Kursteilnehmern
mögliche Kursplätze versagt und der vhs Erlangen entgehen Einnahmen, da die
Kursteilnehmer bereits Stadt und Land wieder verlassen haben.
Anlagen:
Anlage_1_Gegenüberstellung_vhs_Benutzungsordnung_Stand_27062016