Betreff
Änderung der Benutzungsordnung der vhs Erlangen
Vorlage
43/035/2016
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen soll wie folgt geändert werden:

1)    In § 5 Abs. 1 der Benutzungsordnung der Volkshochschule werden folgende Sätze 3 und 4 hinzugefügt:

Entgelte und Auslagen für Prüfungen werden mit der Anmeldung fällig. Gleiches gilt für Kurse im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“, die zu Semesterbeginn starten.

2)    Diese Änderung tritt am 01.08.2016 in Kraft.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Benutzungsordnung regelt die Beziehung zwischen den Teilnehmerinnen sowie Teilneh-mern und der Volkshochschule. Die nachfolgenden Änderungen sollen beschlossen werden:

 

Die vhs Erlangen erhebt für die Teilnahme an Kursen Entgelte und Auslagen, welche jeweils mit Veranstaltungsbeginn fällig und etwa zwei bis drei Wochen nach Beginn der Veranstaltung vom angegebenen Konto abgebucht werden.

 

Für den Sprachenbereich soll zukünftig eine gesonderte Regelung getroffen werden. Die Entgelte und Auslagen für Prüfungen im Sprachenbereich werden zukünftig bereits mit der Anmeldung fällig. Gleiches gilt für Kurse im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“, die zu Semesterbeginn starten.

 

Der Grund für die Änderung besteht darin, dass es in diesem Kursbereich immer wieder vorkommt, dass Kurse gebucht, aber nicht besucht werden. Meist wird dies erst nach der Abbuchung des Entgeltes im Lastschriftverfahren oder nach Rechnungsstellung erfasst. Dadurch bleiben interessierten Kursteilnehmern mögliche Kursplätze versagt und der vhs Erlangen entgehen Einnahmen, da die Kursteilnehmer bereits Stadt und Land wieder verlassen haben.

 


Anlagen:

Anlage_1_Gegenüberstellung_vhs_Benutzungsordnung_Stand_27062016