Nach § 6 Abs. 3 der Satzung für das Kommunalunternehmen „KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

1.    Der Jahresabschluss 2015 wird wie vorgelegt festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vorliegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.

2.    Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2015 entlastet.

3.    Die Conrad GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg wird zum Abschlussprüfer von KommunalBIT für den Jahresabschluss 2016 bestellt. Der Prüfungsauftrag umfasst auch den Lagebericht zum 31.12.2016 sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach Art. 107 Abs. 3 Satz 2 der BayGO (analog §53 HGrG).

 


1.                  Allgemeines

Der Vorstand hat den Jahresabschluss mit Anhang sowie den Lagebericht fristgerecht aufgestellt und nach der Abschlussprüfung mit den entsprechenden Berichten dem Verwaltungsrat und den Beteiligten vorgelegt (§ 14 Abs. 3 der Satzung).


Die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, der Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung des Vorstands sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung Aufgaben des Verwaltungsrates. Für diese Beschlussfassungen hat sich der Stadtrat mit Beschluss vom 20.01.2016 auf Grundlage des § 6 Abs. 3 der Satzung ein Weisungsrecht an die von ihm entsandten Verwaltungsratsmitglieder ausbedungen.

 

Die entsprechenden Entscheidungen sollen dann in der nächsten VR-Sitzung erfolgen.

 

 


2.         Geprüfter Jahresabschluss 2015

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Conrad GmbH, Nürnberg, durchgeführt.
Auftragsgemäß wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2015 unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichts gemäß § 317 HGB geprüft. Der Auftrag umfasste nach Art. 107 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung auch die Prüfungen, die dem § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) entsprechen.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, insbesondere haben sich keine Beanstandungen ergeben, die Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geben könnten. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

Nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfer entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

 

Der Lagebericht (siehe Anlage 4) steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Im Übrigen wird auf die Anlagen 1 (Bilanz) und 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) verwiesen.

 


Anlagen:        Bilanz
                        Gewinn- und Verlustrechnung
                        Grundsätze der Kalkulation
                        Lagebericht