Betreff
Jugendhaus West - Fraktionsantrag 043/2015 der Grünen Liste vom 12.03.2015
Vorlage
511/029/2016
Aktenzeichen
IV/51/511/SW009
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 043/2015 ist damit bearbeitet.

 


Der Fraktionsantrag Nr. 043/2015 der Grünen Liste besteht aus drei Aufträgen an die Verwaltung:

      Im JHA vom 13.04.2016 wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass die frei gewordene Hallenzeit für die Nutzung der Heinrich-Kirchner-Sporthalle bereits anderweitig vergeben wurde.

Der Auftrag, zu prüfen, wie das Jugendhaus mit dem geplanten Bürgerhaus konzeptionell verbunden werden kann, ist erst dann sinnvoll anzugehen, wenn HH-Mittel für das Bürgerhaus zur Verfügung stehen.

 

Abschließend werden die Ergebnisse „Ob die vier Einrichtungen der offenen Jugendarbeit jeweils ein Dienst-Smartphone erhalten können, um die Kommunikation mit den Kindern zu verbessern“, aufgezeigt.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Jugendamt hat zur Klärung dieser Frage intensive Gespräche auf verschiedenen Ebenen mit KommunalBit, e-Goverment-Center und der Datenschutzbeauftragten geführt und versucht eine Lösung für diese Problematik zu erarbeiten. Als Ergebnis muss berichtet werden, dass die Ausstattung der Jugendhäuser mit Smartphones, also mit den Geräten, möglich ist, soweit das Fachamt die doch erheblichen zusätzlichen Kosten trägt, aber das eigentliche Ziel mit dieser Ausstattung, mit den Kindern und Jugendlichen und deren Eltern mit Hilfe von aktuell von dieser Zielgruppe hauptgenutzten Messenger-Diensten zu kommunizieren, aus datenschutzrechtliche Gründen innerhalb des städtischen Netzes problematisch ist.

Das Mindestalter für die Nutzung von WhatsApp beträgt zudem 16 Jahre. Daher können „Kinder“, wie von Abt. 511 gewünscht, schon nicht erreicht werden.

 

 

 

 

2.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Für eine Ausstattung der hauptamtlichen Mitarbeiter der offenen Jugendsozialarbeit würden 11 Geräte mit den entsprechenden Verträgen benötigt. Unter Einrechnung der benötigten Telefonverträge und der Vollkosten bei KommunalBIT (Anschaffung, Softwarelizenzen, Sicherheitspaket, Service etc.) müssen Gesamtkosten in Höhe von jährlich ca. 10.000 € kalkuliert werden.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlage: Fraktionsantrag Nr. 043/2015