1. Der
Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der
Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 043/2015 ist damit bearbeitet.
Der Fraktionsantrag Nr. 043/2015 der Grünen
Liste besteht aus drei Aufträgen an die Verwaltung:
Im
JHA vom 13.04.2016 wurde dem
Ausschuss mitgeteilt, dass die frei gewordene Hallenzeit für die Nutzung der
Heinrich-Kirchner-Sporthalle bereits anderweitig vergeben wurde.
Der Auftrag, zu prüfen, wie das Jugendhaus mit dem geplanten Bürgerhaus
konzeptionell verbunden werden kann, ist erst dann sinnvoll anzugehen, wenn
HH-Mittel für das Bürgerhaus zur Verfügung stehen.
Abschließend werden die Ergebnisse „Ob die vier
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit jeweils ein Dienst-Smartphone erhalten
können, um die Kommunikation mit den Kindern zu verbessern“, aufgezeigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Jugendamt hat zur Klärung
dieser Frage intensive Gespräche auf verschiedenen Ebenen mit KommunalBit,
e-Goverment-Center und der Datenschutzbeauftragten geführt und versucht eine
Lösung für diese Problematik zu erarbeiten. Als Ergebnis muss berichtet werden,
dass die Ausstattung der Jugendhäuser mit Smartphones, also mit den Geräten,
möglich ist, soweit das Fachamt die doch erheblichen zusätzlichen Kosten trägt,
aber das eigentliche Ziel mit dieser Ausstattung, mit den Kindern und
Jugendlichen und deren Eltern mit Hilfe von aktuell von dieser Zielgruppe
hauptgenutzten Messenger-Diensten zu kommunizieren, aus datenschutzrechtliche
Gründen innerhalb des städtischen Netzes problematisch ist.
Das Mindestalter für die Nutzung von WhatsApp beträgt zudem 16 Jahre. Daher können „Kinder“, wie von Abt. 511 gewünscht, schon nicht erreicht werden.
2. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Für eine Ausstattung der
hauptamtlichen Mitarbeiter der offenen Jugendsozialarbeit würden 11 Geräte mit
den entsprechenden Verträgen benötigt. Unter Einrechnung der benötigten
Telefonverträge und der Vollkosten bei KommunalBIT (Anschaffung,
Softwarelizenzen, Sicherheitspaket, Service etc.) müssen Gesamtkosten in Höhe
von jährlich ca. 10.000 € kalkuliert werden.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Fraktionsantrag
Nr. 043/2015