Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung i.V.m. § 19 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) hat die Werkleitung den Werkausschuss, den Oberbürgermeister und das Finanzreferat über den Geschäftsgang, insbesondere die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes zu unterrichten. Dies erfolgt anhand der Gewinn- und Verlustrechnung und der Übersicht über die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum 01.01.2016 bis 30.06.2016.
Entwicklung des
Erfolgsplans – Gewinn- und Verlustrechnung vom 30.06.2016
Zum
30.06.2016 besteht ein Defizit i.H.v. 558 T€ (Schätzung auf Basis vorliegender
Daten), der den planmäßigen Abbau von Überdeckungen aus Gebühren abbildet. Zum
Jahresende erfolgt in Höhe des Defizits aus Gebühren eine erfolgswirksame
Auflösung von Rückstellungen, sodass ein positives Jahresergebnis erreicht
werden kann.
Dennoch
bestehen für das Wirtschaftsjahr 2016 einige Risiken, deren Auswirkungen
aktuell noch nicht ganz abgeschätzt werden können. So ist trotz der geänderten
Bewertungsvorschriften mit steigenden Rückstellungen für Pensionen und
Altersteilzeit zu rechnen. Weiterhin müssen die unständigen Lohnbestandteile
künftig abgegrenzt werden (einmalige Ergebnisbelastung 2016 i.H.v. rd. 130-150
T€). Witterungsbedingte Entwicklungen sind ohnehin nicht planbar (Winterdienst,
Stadtgrün).
Neue
Bilanzierungsvorgaben erfordern darüber hinaus ab 1.1.2016 eine andere
Zuordnung der Mieten und Pachten sowohl im Aufwands- als auch im Erlösbereich
(bisher: sonstige Erträge / Aufwendungen, künftig Umsatzerlöse / Aufwendungen
für bezogene Leistungen im Bereich Materialaufwand). Hierdurch kommt es zu
Verschiebungen bei diesen Posten.
Investitionen / Finanzplan
Die
Ausgaben für Sachanlagen liegen noch deutlich hinter dem Plan zurück, nachdem
der Haushalt erst Ende Mai genehmigt wurde. Die Baumaßnahme (Neubau
Verwaltungsgebäude) liegt sowohl im Zeitplan als auch im beschlossenen
Kostenrahmen.
Anlagen: