Betreff
EB 77 - Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2016
Vorlage
771/014/2016
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung i.V.m. § 19 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) hat die Werkleitung den Werkausschuss, den Oberbürgermeister und das Finanzreferat über den Geschäftsgang, insbesondere die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes zu unterrichten. Dies erfolgt anhand der Gewinn- und Verlustrechnung und der Übersicht über die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum 01.01.2016 bis 30.06.2016.

 

Entwicklung des Erfolgsplans – Gewinn- und Verlustrechnung vom 30.06.2016

Zum 30.06.2016 besteht ein Defizit i.H.v. 558 T€ (Schätzung auf Basis vorliegender Daten), der den planmäßigen Abbau von Überdeckungen aus Gebühren abbildet. Zum Jahresende erfolgt in Höhe des Defizits aus Gebühren eine erfolgswirksame Auflösung von Rückstellungen, sodass ein positives Jahresergebnis erreicht werden kann.

Dennoch bestehen für das Wirtschaftsjahr 2016 einige Risiken, deren Auswirkungen aktuell noch nicht ganz abgeschätzt werden können. So ist trotz der geänderten Bewertungsvorschriften mit steigenden Rückstellungen für Pensionen und Altersteilzeit zu rechnen. Weiterhin müssen die unständigen Lohnbestandteile künftig abgegrenzt werden (einmalige Ergebnisbelastung 2016 i.H.v. rd. 130-150 T€). Witterungsbedingte Entwicklungen sind ohnehin nicht planbar (Winterdienst, Stadtgrün).

Neue Bilanzierungsvorgaben erfordern darüber hinaus ab 1.1.2016 eine andere Zuordnung der Mieten und Pachten sowohl im Aufwands- als auch im Erlösbereich (bisher: sonstige Erträge / Aufwendungen, künftig Umsatzerlöse / Aufwendungen für bezogene Leistungen im Bereich Materialaufwand). Hierdurch kommt es zu Verschiebungen bei diesen Posten.

 

Investitionen / Finanzplan

 

Die Ausgaben für Sachanlagen liegen noch deutlich hinter dem Plan zurück, nachdem der Haushalt erst Ende Mai genehmigt wurde. Die Baumaßnahme (Neubau Verwaltungsgebäude) liegt sowohl im Zeitplan als auch im beschlossenen Kostenrahmen.

 

 

 


Anlagen: