(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
1. Der Jahresabschluss des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2015 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.
2. Der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV)
geprüfte Jahresabschluss 2015 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein
Jahresergebnis von +453.457,68 EUR aus.
Zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres i.H.v. -273.395,31 EUR ergibt
sich damit ein bilanzielles Ergebnis i.H.v. +180.062,37 EUR.
Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der
zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern
(GO)
- Eigenbetriebsverordnung
Bayern (EBV)
-
Betriebssatzung für den EB 77
Der
Jahresabschluss 2015 des EB 77 wurde gem. § 25 EBV im April 2016 aufgestellt.
Er befindet sich in der beigefügten Anlage (den Mitgliedern des Werkausschusses
und des Stadtrats direkt zugeleitet) und enthält:
- Bilanz
- Gewinn- und
Verlustrechnung
- Lagebericht
-
Anlage: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen
Die Abschlussprüfung des
Jahresabschlusses 2015 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch den
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) und wurde im April 2016
durchgeführt.
Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des
Eigenbetriebs „Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB
77)“ der Stadt Erlangen für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember
2015 geprüft. Durch Art. 107 Abs. 3 Satz 2 GO wurde der Prüfungsgegenstand
erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebes i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen
der Satzung und die wirtschaftlichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung
der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB und Art. 107 Abs. 3
Satz 2 GO unter Beachtung der KommPrV und der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob
die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen
geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung des
Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir
darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Vor
dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir
nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 und 3 KommPrV:
Die
Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen nach unserer pflichtgemäßen
Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die
wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft, sie geben keinen Anlass zu
Beanstandungen.“
Die finanzielle Lage des EB 77
hat sich im Wirtschaftsjahr 2015 leicht verbessert, die mit der Stadtkämmerei
und dem Beteiligungsmanagement 2014 vereinbarten Maßnahmen insbesondere zur
Liquiditätssicherung sind weiter fortzuführen.
Weitere Informationen können
den Anlagen entnommen werden (den Mitgliedern des Werkausschusses bzw. des
Stadtrats direkt zugeleitet).
Die örtliche Rechnungsprüfung
wird durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im
Revisionsausschuss am 26. Oktober 2016.
Der geprüfte Jahresabschluss
2015 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in
der Sitzung am 27. Oktober 2016 festgestellt und Entlastung erteilt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
-
Feststellung des Jahresabschlusses
-
Erteilung der Entlastung
- Entscheidung über die
Ergebnisverwendung
3. Prozesse und Strukturen
-
Begutachtung im Werkausschuss für den EB 77 am 19. Juli 2016
-
Behandlung im Revisionsausschuss am 26. Oktober 2016
- Beschlussfassung /
Feststellung im Stadtrat am 27. Oktober 2016
4. Ressourcen
Siehe Prüfbericht des
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands.
Anlagen: Der Prüfbericht des BKPV wurde den Mitgliedern des Werkausschusses direkt zugeleitet, die übrigen Mitglieder des Stadtrats erhalten ein Testatsexemplar (Testat und Kurzfassung des Jahresabschlusses).