- Nahversorgungszentrum Frauenaurach -
hier: Billigungsbeschluss
Der Entwurf des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. F 217 der Stadt Erlangen – Nahversorgungszentrum Frauenaurach – in der Fassung vom 19.07.2016 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der UVPA hat am 01.12.2015 beschlossen, für das Gebiet südlich der Willi-Grasser-Straße, westlich der Sylvaniastraße und nördlich der Grundstücke Flst.-Nrn. 209/18, 209/8, 209/7 – Gemarkung Frauenaurach – das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. F 217 aufzustellen.
Am 08.10.2015 wurde ein Antrag
auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung eines
Ladens/Drogeriemarkts in eine Spielhalle auf dem Grundstück Sylvaniastraße 14
in
Frauenaurach eingereicht. Der bisherige Bebauungsplan mit seinen Deckblättern
entbehrt spezieller Regelungen hinsichtlich des Umgangs mit Vergnügungsstätten.
Das Gebäude befindet sich im Nahversorgungszentrum Frauenaurach. Die angestrebte Nutzung als Spielhalle widerspricht dem vom Erlanger Stadtrat am 23.07.2015 beschlossenen Vergnügungsstättenkonzept, welches Vergnügungsstätten in diesem Bereich ausschließt. Auf der Grundlage des bekanntgemachten Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über den oben genannten Antrag auf Vorbescheid mit Schreiben vom 28.12.2015 für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgesetzt.
Die Aufstellung des Deckblatts
erfolgt nun mit dem Ziel der planungsrechtlichen Umsetzung des
Vergnügungsstättenkonzepts und der damit verbundenen Abwehrmöglichkeit des
Ansiedlungsvorhabens, da dieses einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
zuwider laufen würde.
Um weiteren potentiell nachteiligen städtebaulichen Entwicklungen im
Gebiet vorzubeugen, werden im Zuge des 5. Deckblatts darüber hinaus Bordelle, bordellartige Betriebe sowie
sonstige Betriebe und Einrichtungen, bei denen die Ausübung sexueller Handlungen
betriebliches Wesensmerkmal ist, ausgeschlossen.
Beim 5. Deckblatt zum
Bebauungsplan Nr. F 217 handelt es sich somit um eine Feinsteuerung innerhalb
des Gebiets um möglichen Trading-Down-Effekten entgegen zu wirken, ohne aber den Gebietscharakter des Gewerbegebiets
grundsätzlich zu verändern. Die bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen
bleiben unverändert, sofern sie dem 5. Deckblatt nicht widersprechen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die als Gewerbegebiete ausgewiesenen Grundstücke des Bebauungsplanes Nr. F 217 südlich der Willi-Grasser-Straße, westlich der Sylvaniastraße und nördlich der Grundstücke Flst.-Nrn. 209/18, 209/8, 209/7 – Gemarkung Frauenaurach –. Er hat eine Größe von ca. 1,9 ha.
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt. Das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
Das seit dem 29.01.2015 rechtsverbindliche 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. F 217 enthält für die Art der Nutzung die Festsetzung Gewerbegebiet. Demnach können Vergnügungsstätten ausnahmsweise zugelassen werden.
d) Rahmenbedingungen
Das Vergnügungsstättenkonzept wurde als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB von der Stadt Erlangen beschlossen und ist bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Das Nahversorgungszentrum Frauenaurach ist demnach nicht als Toleranzgebiet für Vergnügungsstätten definiert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 5. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. F 217 – Nahversorgungszentrum
Frauenaurach – der Stadt Erlangen. Mit diesem 5. Deckblatt soll das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. F 217 der Stadt
Erlangen - Willi-Grasser-Straße Süd – ergänzt werden.
Ein Grünordnungsplan ist nicht
erforderlich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 01.12.2015 beschlossen, für das Gebiet südlich der Willi-Grasser-Straße, westlich der Sylvaniastraße und nördlich der Grundstücke Flst.-Nrn. 209/18, 209/8, 209/7 – Gemarkung Frauenaurach – das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. F 217 aufzustellen.
Durch das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. F 217 werden die Grundzüge
der Planung nicht berührt. Gemäß § 13 BauGB wird das vereinfachte Verfahren
angewandt. Im vereinfachten Verfahren wird die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange nicht durchgeführt. Von einer
Umweltprüfung, dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung wird
abgesehen.
b) Städtebauliche Ziele
Ziel ist der Schutz des zentralen Versorgungsbereichs an der Sylvaniastraße und der damit verbundenen Sicherung der wohnungsnahen Versorgung der Frauenauracher Bürger.
Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen Betriebe sowie sonstigen Betrieben und Einrichtungen, bei denen die Ausübung sexueller Handlungen betriebliches Wesensmerkmal ist, steht einem attraktiven Nahversorgungszentrum entgegen. Einem drohenden „Trading-Down“-Effekt, Imageverlust und Verdrängung von Einzelhandelsbetrieben soll entgegengewirkt und das Vergnügungsstättenkonzept umgesetzt werden.
Die Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, zum Maß der baulichen Nutzung und zur Höhenentwicklung der Gebäude bleiben unverändert.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich