Betreff
Generalsanierung Frankenhof; Bedarf und Konzeptionierung der angegliederten Kindertagesbetreuungseinrichtung gem. Fraktionsantrag der SPD und Grünen Liste Nr. 022/2016 vom 17.03.2016
Vorlage
512/028/2016
Aktenzeichen
IV/51/512
Art
Beschlussvorlage

 

1. Der Bedarf für eine Krippengruppe mit 12 Plätzen und eine Kindergartengruppe mit bis
    zu 25 Plätzen wird, unter Hintanstellung der in der Begründung aufgezeigten Alternati-
    ven, beschlossen.

 

2. Vom Bericht der Verwaltung bezüglich einer Ersatzunterbringung des „Netzes für Kinder“
    sowie den Alternativen hinsichtlich der Trägerschaft der Kindertagesbetreuung im Fran-
    kenhof wird Kenntnis genommen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen dergestalt voran zu treiben, dass Be-
    darfsgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und pädagogische Fachlichkeit gegeben sind.
    Folgebeschlüsse sind unverzüglich herbeizuführen, damit spätestens im Frühjahr 2017
    Zuwendungen beantragt werden können.

           4.  Der Fraktionsantrag der SPD und Grüne Liste Nr. 022/2016 vom 17.03.2016 ist hiermit
                abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Betreuungsangebot in der Innenstadt wird dem von der Jugendhilfeplanung festgestellten Bedarf entsprechend weiter ausgebaut und um eine zusätzliche Kindertageseinrichtung im Zuge der Generalsanierung des Kultur- und Bildungscampus (KuBiC) Frankenhof erweitert.

      Die Verwaltung gibt einer Trägerschaft durch die Stadt den Vorrang. Allerdings wurde die Trägerschaft auch dem Netz für Kinder angeboten, woraus sich folgende Alternativen ergeben:

      a)

      Der Bedarf für eine Krippengruppe mit 12 Plätzen und eine Gruppe „ Netz für Kinder“  mit 15
Plätzen in der Trägerschaft des Vereins „Netz für Kinder“ wird beschlossen.

      b)

      Der Bedarf für eine Krippengruppe mit 12 Plätzen in städt. Trägerschaft und einer Gruppe „Netz für Kinder“ mit 15 Plätzen  in Trägerschaft des Vereins „Netz für Kinder“  wird beschlossen (getrennte Trägerschaft).

       

     

c)  

      Der Bedarf für eine Krippengruppe mit 12 Plätzen und einer Kindergartengruppe mit bis zu 25 Plätzen in der Trägerschaft des Vereins „Netz für Kinder“ wird beschlossen.

       

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In den Kultur- und Bildungscampus (KuBiC) Frankenhof werden Räume für eine Kindertagesbetreuungseinrichtung integriert, die entsprechend dem von der Jugendhilfeplanung festgestellten Bedarf in der Innenstadt zu konzeptionieren und auszustatten sind.
Aufgrund der Bedarfsfeststellung haben Angebote für das Krippen- und das Kindergartenalter höchste Priorität – eine Nutzung auch für Hortkinder im Grundschulalter ist baulich zu ermöglichen, insbesondere durch Ausführung einer geschlechtergetrennten Toilettenanlage.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

3.1. Feststellung des Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen durch die Jugendhilfeplanung
Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in Erlangen ist, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten, in verschiedene Planungsbezirke gegliedert. Abhängig von den jeweiligen Anforderungen ist der Zuschnitt der Planungsbezirke für die einzelnen Altersgruppen unterschiedlich. Aussagen über den perspektivischen Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen in Erlangen sehen sich derzeit insbesondere mit zwei Unsicherheitsfaktoren konfrontiert:

Zum einen verzeichnete die Stadt in den Jahren 2013-2015 deutlich mehr Geburten als im langjährigen Mittel. Diese bedeuten kurzfristig einen nicht zu verneinenden Mehrbedarf. Inwieweit dieser jedoch anhält, kann augenblicklich nicht beantwortet werden.
Zum anderen ist die weitere Entwicklung der Flüchtlingssituation zu nennen. Die aktuellen Zahlen liegen hier zwar vor und es bestehen auch erste Erfahrungen mit der Inanspruchnahme-Quote von Flüchtlingsfamilien hinsichtlich der Angebote der Kindertagesbetreuung; die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist aber kaum absehbar. Kurz- bis Mittelfristig geht die hier vorliegende Planung, primär aufgrund des sich bereits heute abzeichnenden Familiennachzuges, von leicht steigenden Kinderzahlen mit Fluchthintergrund aus.

§ 80 Abs. 3 SGB VIII normiert die Planung dahingehend, Vorsorge auch zur Befriedigung eines „unvorhergesehenen Bedarfs“ zu treffen. Unter den vorgenannten Bedingungen führt dies dazu, dass sich die JHP entschieden hat, den Bedarfsausblick hier mit einem „Unsicherheitspuffer“ nach oben zu versehen.

U3-Bereich
Der Frankenhof ist im Planungsbezirk D- Erlangen Zentrum und Nordost gelegen. In diesem wohnten zum Stichtag 31.12.2015, 629 Kinder im Alter von unter drei Jahren. Aktuell können hier, incl. der Plätze in der Kindertagespflege 224 Betreuungsplätze angeboten werden. Die Versorgungsquote liegt damit bei 35,6%. Damit bleibt der Versorgungsgrad sowohl hinter dem Stadtschnitt (ca. 46%) als auch hinter dem kleinräumigen Ausbauziel für diesen Planungsbezirk zurück. Zum Teil kann dies durch die Platzsituation in den angrenzenden Planungsbezirken aufgefangen werden. Diese rechnerische Betrachtung deutet in der Zusammenschau mit den.

Rückmeldungen von Eltern und Einrichtungen aus diesem Planungsbezirk aus sich der JHP auf einen zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen von rund 2 Gruppen (ca. 25 Plätze) hin.


Kindergartenbereich

Der Frankenhof ist im Kindergartenplanungsbezirk 02-Innenstadt II gelegen. Dort lebten mit Stichtag zum 31.12.2015 215 Kinder im Kindergartenalter. Für diese stehen im Planungsbezirk 182 Kindergartenbetreuungsplätze zur Verfügung. Dies ergibt eine rechnerische, kleinräumige Versorgungsquote von 84,7%. Im Vergleich zu anderen Planungsbezirken ist der Versorgungsgrad deutlich unterdurchschnittlich. Dies wird durch die Platzsituationen in den angrenzenden Planungsbezirken teilweise ausgeglichen. Die Entwicklung der Kinderzahlen lässt für die kommenden Jahre von einer Steigerung um ca. 10% (ca. 20 Kinder) ausgehen. Aus bedarfsplanerischer Sicht ist von einem bereits kurzfristigen Mehrbedarf von mindestens einer Gruppe auszugehen.


Schulkindbetreuung

Der Frankenhof ist im Grundschulsprengel der Loschgeschule gelegen. Die Schule wird derzeit von 324 Kindern in den Jahrgangsstufen 1-4 besucht. Im Sprengel stehen 163 Schulkindbetreuungsplätze in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie 110 Plätze in der schulischen Mittagsbetreuung zur Verfügung. In Summe können so 273 Plätze (ca. 84%) sprengelintern zur Verfügung gestellt werden. Dieses Angebot ist aktuell ausreichend (es gibt im Sprengel freie Plätze). Die aktuelle Schülerprognose geht für die Loschgeschule bis 2023 eher von leicht sinkenden Schülerzahlen (um den Wert 300 schwankend) aus. Ein aktueller Mehrbedarf an Schulkindbetreuungsplätzen durch Einrichtungen der Jugendhilfe ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung aus diesen Gründen derzeit nicht angezeigt. Es ist jedoch zu bedenken, dass dies nur eine kurzfristige Prognose darstellt – eine belastbare Prognose über die längerfristige Bedarfsentwicklung (über den Zeithorizont von fünf Jahren hinaus) ist auf der derzeit vorliegenden Datenbasis nicht möglich. Um auf eine spätere potenzielle Bedarfsmehrung vorbereitet zu sein, ist es aus Sicht der Jugendhilfeplanung sinnvoll, Im Rahmen der Neugestaltung des Frankenhofs baulich auch die Voraussetzungen für eine spätere etwaige Betreuung von Schulkindern (Sanitäranlagen) zu schaffen.

 

Fachliche Einschätzung und Priorisierung des Bedarfs

Aufgrund des oben festgestellten Bedarfs wären in der Innenstadt folgende Einrichtungen nötig:

2 Krippengruppen insg. 24 Plätze
1 Kindergartengruppe mit insg. 25 Plätzen und
1 Hortgruppe mit 25 Plätzen (perspektivisch)

 

Der bedarfsgerechteste Umgang mit den für Kindertagesbetreuung im Frankenhof zur Verfügung stehenden Flächen ist die Schaffung einer Krippengruppe mit 12 Plätzen und einer Kindergartengruppe mit 25 Plätzen, bei ergänzender Erstellung eines geschlechtergetrennten Sanitärbereichs, um eine spätere Betreuung auch von Schulkindern zu gewährleisten.

Unter bedarfsplanerischer Sicht könnten am meisten Plätze zur Verfügung gestellt werden, wenn für die Einrichtung „Netze für Kinder“ im Rahmen der Übergangslösung Räume gefunden werden, die auf Dauer zur Verfügung stehen würden.


Zu beachten ist, dass bei den im Weiteren aufgezeigten Alternativen nicht immer eine vollständig zusätzliche Bedarfsdeckung über den Ist-Stand (d. h. inclusive der bereits vorhandenen Netz-für Kinder-Gruppe) hinaus gegeben ist.

Angestrebte Sicherung der Betriebsfortführung des „Netzes für Kinder“

Seit langem beherbergt der Frankenhof eine „Netz für Kinder“-Gruppe mit 15 Plätzen. Sie ist mit je 5 Kindern für die drei Altersgruppen unter drei Jahren, Kindergarten- und Grundschulalter bei der Versorgungsquote im Planungsbezirk Innenstadt berücksichtigt.

 

Die seit 2005 eingeführte staatliche Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Bayern nach dem Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) deckt ein solches Konzept nicht mehr ab; jedoch genießen bestehende „Netz für Kinder“-Gruppen noch Bestandsschutz, so lange sie weiterbetrieben werden. Der Bestandsschutz gilt sowohl für die Betriebskosten als auch für Investitionskostenbezuschussung, allerdings nur, wenn die pädagogische Konzeption und die Anzahl der Plätze gemäß Betriebserlaubnis nicht verändert wird.

 

Das „Netz für Kinder“ zeichnet sich dadurch aus, dass es mit nur einer pädagogischen Fachkraft für Kinder auf bis zu 15 Plätzen arbeitet, während die zusätzlichen Betreuungs- und sonstigen Tätigkeiten durch Eltern erbracht werden. In der „Netze für Kinder“ - Einrichtung werden Plätze häufig doppelt belegt - teilweise werden durch Platzsplittung bis zu 25 Kinder betreut. Der Anstellungsschlüssel lag im Jahr 2015 durchschnittlich bei 1 : 15,4. Durch den Sonderstatus erfolgt hier keine Förderkürzung. In den Regelkindertagseinrichtungen darf der Anstellungsschlüssel von 1: 11,0 nicht überschritten werden.

Dieses in den 90er-Jahren entstandene Konzept findet man bei zunehmender Erwerbsquote der Eltern von Jahr zu Jahr geringeren Zuspruch, da die Zeitressourcen der Familien immer weniger für eine aktive Mitwirkung in einer solchen Betreuungseinrichtung ausreichen.

 

 

Da der Frankenhof komplett saniert wird, muss die Einrichtung „Netz für Kinder“ spätestens im März 2017 ihr Quartier räumen.

 

Die Frage einer Übergangslösung für den Betrieb der Gruppe während der Baumaßnahme im Frankenhof, sowie die eines eventuellen dauerhaften Wiederbezugs von Räumen im sanierten Campus durch die Gruppe nach Fertigstellung des Bauprojekts verlangt eine sorgfältige Betrachtung und Abwägung vieler Aspekte.

 

Für die Netze für Kinder-Einrichtung gibt es 2 Alternativen:

 

1.    Vorübergehende Auslagerung mit anschließendem Wiedereinzug in das neue Gebäude und Übernahme des neuen Kinderhauses bzw. der Kombination aus Krippe und „Netz für Kinder“.
Die Aufstellung von Containern als Übergangslösung wurde bisher von der Fachabteilung nicht weiter verfolgt, da bei einer so kleinen Gruppe die Kosten nicht in Relation stehen. Der größte Faktor sind die Aufstellungs- und die Kosten für die Herrichtung des Grundstücks. Bei Bauten von städt. Kitas wird für derart kleine Einheiten immer eine andere Lösung gesucht, siehe z. B. aktuell Hortgruppen des Kinderhauses Eltersdorf.

2.    Es werden Räumlichkeiten gefunden, die für die Netze für Kinder Einrichtung auf Dauer nutzbar wären.

Der Trägerverein möchte die Einrichtung in der Innenstadt weiterbetreiben und er besteht auf einer eigenen Außenfläche. Das Finden von Räumlichkeiten in der Innenstadt ist unter diesen Prämissen extrem schwierig. Aus bedarfsplanerischen Überlegungen wäre auch ein anderer Standort genehmigungsfähig.

Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist ein Außengelände wünschenswert, aber vom Grundsatz her wäre es für eine Genehmigung unschädlich, weil z. B. die Nutzung öffentlicher Spielplätze oder andere Outdoor-Aktivitäten als adäquater Ersatz für ein eigenes Außengelände zu sehen sind.

 

Weitere Planung:
Die Stadt wird als Vermieter nun allen Mietern, d.h. auch der Einrichtung „Netz für Kinder“ kündigen.

Die Frage wird sein, wie GME, als Vermieter, dem Netz für Kinder (vorübergehende) Ersatzräume anbieten kann.

Es gibt derzeit Überlegungen des Vereins, in der Innenstadt eine Immobilie für den Betrieb des Netzes zu nützen.

 

Sollten Räumlichkeiten gefunden werden, die vom Grundsatz her betriebserlaubnisfähig sein könnten, braucht das Netz für Kinder Unterstützung durch GME für die erforderlichen Planungs- und Umbauarbeiten. Ebenfalls müsste mit GME die Modalitäten für eine eventuelle Anmietung geklärt werden.

 

 

 

 

 

 

Weiteres Vorgehen für den geplanten Neubau im Frankenhof

 

Bei einer Trägerschaft des „Netzes für Kinder“ zeigen sich folgende Alternativen auf:

 

1.    Kinderhaus mit Krippe (12 Plätze) und Netz für Kinder (15 Plätze)– Der Trägerverein übernimmt die Trägerschaft Alternative a) der Begründung

Bei der Regierung von Mittelfranken wurde eine Anfrage gestellt, ob für diese Kombination eine Bezuschussung möglich ist.

Die Einrichtung wünscht hierzu Informationen bezüglich der Miethöhe, die nach Fertigstellung des Neubaus bezahlt werden müssten. Die Höhe der Miete müsste von GME ermittelt und der Einrichtung mitgeteilt werden.
Das Modell ist finanziell nachteilig, da nur ein verminderter Zuschuss aus der Krippenförderung erzielt würde. Dies ergäbe sich daraus, dass gemeinsam genutzte zentrale Räume (Büro, Sanitärbereich, Küche) sich anteilig auf die lukrative Krippenförderung (ca. 80 % der zuschussfähigen Kosten) und die weniger gute FAG-Förderung (ca. 35 % der zuschussfähigen Kosten) aufteilen würden.

 

2.    Kinderhaus mit Krippe (12 Plätze) und Netz für Kinder (15 Plätze) - Der Trägerverein übernimmt nur die Trägerschaft für die Netze-Einrichtung – die Krippe wird in städt. Trägerschaft geführt (getrennte Trägerschaft) Alternative b) der Begründung

 

Diese Alternative ist besonders problematisch einzuschätzen.

In der Neubauplanung stehen insgesamt 248 qm, exklusive Flurflächen, zur Verfügung.
Bei zwei getrennten Einrichtungen müssen als Mindest-Standard für eine Krippe 142 qm und für die Netze für Kinder-Einrichtung 136,5 qm zur Verfügung stehen. Kinderwagenabstellraum müssten bereits in den Außenbereich eingeplant werden.

Rechnerisch reicht die vorhandene Fläche nicht aus, so dass die Kinderzahl gekürzt werden bzw. Räume doppelt genützt werden müssten. Dies bedeutet z. B. für die Netze für Kinder-Einrichtung eine Kürzung von derzeit im Frankenhof von 82 qm Kindnutz-Fläche auf 62,5 qm im Neubau.

Fachlich ist dieses Raumprogramm problematisch, da die Kinderflächen erheblich gekürzt werden, so dass für die eigentliche pädagogische Betreuungsarbeit weniger Fläche zur Verfügung stünde.
Würden 2 verschiedene Träger nebeneinander zwei Kleinsteinrichtungen betreiben, müssten die Funktionsräume (Büros, Küchen, Sanitärbereiche) doppelt erstellt werden.

Die Räume für die Netze für Kinder-Einrichtung wären zwar betriebserlaubnisfähig, aber pädagogisch problematisch einzuschätzen. Neben der geringeren Kind-Nutzfläche wird der Abstimmungsbedarf überproportional hoch eingeschätzt. Auch unterschiedliche konzeptionelle Vorstellungen für die gemeinsame Nutzung von Räumen dürften den Alltag erschweren.

Bei einer ein-gruppigen Einrichtung ist immer eine wirtschaftliche Betriebsführung erschwert. Es muss mehr Personal eingestellt werden, damit bei Krankheit und Urlaub genügend Personal zur Verfügung steht. Da die Erzieher nach der Kinderzahl bezahlt werden, ist diese Einrichtung nicht attraktiv, insbesondere unter dem Aspekt des Erziehermangels. Unter dem Gesichtspunkt der Personalgewinnung ist dieses Modell höchst problematisch.

 

3.    Kinderhaus mit Krippe (12 Plätze) und Kindergarten (25) Plätze – Der Trägerverein übernimmt die Trägerschaft Alternative c) der Begründung

Eine gemeinsame Trägerschaft für beide Gruppen erscheint als die einzig sinnvolle Überlegung für die Nutzung der Räumlichkeiten.

Gelingt es, beide Gruppen mit nur einem Träger zu betreiben, so lassen sich auch pädagogische Aspekte (z. B. die Gestaltung des Übergangs von der Krippe in den Kindergarten) wesentlich besser konzeptionell verankern, während das Personal von der Gesamtleitung stets effektiv eingesetzt werden kann, z. B. bei Ausfällen wegen Krankheit oder Fortbildung.

 

4.    Kinderhaus mit Krippe und Kindergarten - städt. Trägerschaft

Diese Alternative würde greifen, wenn für die Einrichtung „Netze für Kinder“ dauerhafte Ausweichräumlichkeiten gefunden werden würden.
In kommunaler Trägerschaft könnten eine Kindergartengruppe und eine Krippengruppe betrieben werden.

Aus wirtschaftlicher Sicht könnten bei dieser Lösung die höchsten Einnahmen erzielt und die höchste Bedarfsdeckung erreicht werden, da jeder im Frankenhof geschaffene Platz dann wirklich ein zusätzlicher Platz im Vergleich zum Ist-Stand wäre.

 

 

Unterstützung der Netze für Kinder-Einrichtung
Der Fraktionsantrag zielt darauf, das Netz für Kinder so zu unterstützen, „wie es bei ähnlichen städtischen Einrichtungen üblich ist“.

Bei städt. Kitas sucht das GME mögliche Ersatzquartiere und prüft deren Geeignetheit in Abstimmung mit dem Jugendamt. Das GME berechnet die Kosten und Wirtschaftlichkeit verschiedener Alternativen (auch Container). Das GME unterstützt durch Umzugsmanagement.
Die Abteilung Kindertageseinrichtungen wirkt beim Planungsprozess aktiv mit, sichert die Schaffung konzeptionell stimmiger Raumlösungen, sichert die Bedarfsfeststellung und stellt den FAG-Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken.


Das Jugendamt unterstützt das Netz für Kinder, indem es den Träger bei der Suche nach Räumlichkeiten berät und die ins Auge gefassten Räume auf Betriebserlaubnisfähigkeit überprüft.


Weiterhin hat eine Mitarbeiterin vorübergehend einige Stunden aufgestockt, um die Bauprojektsteuerung, d.h. die Mitwirkung in Bauherrenfunktion in Abt. Kindertageseinrichtungen zu übernehmen.

 

Die personellen Ressourcen sind hierfür nicht ausreichend. Für den Stellenplan 2017 wurden Stellen für die Bauprojektsteuerung beantragt.

Ausblick:
Mit diesem Bedarfsbeschluss und den richtungsgebenden weiteren Handlungsaufträgen und Fristsetzungen kann das Projekt weiterverfolgt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:
Kostenschätzungen werden von GME erstellt, liegen noch nicht vor.

bei IPNr.:

Sachkosten:
1. Netze für Kinder für 15 Plätze 110.000 €

2.Krippengruppe für 12 Plätze  115.000 €
3. Kindergartengruppe für 25 Plätze 115.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: