Fraktionsantrag der Grünen Liste 220/2015 vom 02.11.2015
1. Die
Stellungnahmen und Vorschläge der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, Planungskonzepte zu den Vorschlägen zu erstellen
und diese umzusetzen. Soweit erforderlich, sind die benötigten Finanzmittel zu
beantragen.
3. Der Antrag der Grünen Liste Nr. 220/2015 vom 02.11.2015 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit o.g. Fraktionsantrag wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit aktiven Gruppen/Initiativen Vorschläge für die Umgestaltung von öffentlichen Plätzen und Grünanlagen im Sinne einer „essbaren Stadt“ zu erarbeiten.
- Einbezogen werden sollen auch Baumscheiben und öffentlliche Grünstreifen vor der Haustür.
- Erlangen soll sich zur „essbaren Stadt“ erklären.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mit Beauftragung des Büros bgmr
Landschaftsarchitekten, Berlin, am 24. September 2015 ein „Grünkonzept“ für die
Stadt Erlangen zu erstellen, sollen u.a. auch Handlungsmöglichkeiten mit den
Erlanger Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet werden, wie öffentliche Grünflächen
besser genutzt werden können. Vorgesehen ist hier u.a. auch die Themenstellung
des o.g. Fraktionsantrages.
Eine Rücksprache mit der Stadt Andernach hat ergeben, dass dort die
Bereitstellung der Flächen, die Vorbereitung, Ansaat und Pflege der Beete durch
Mitarbeiter/innen der Stadt erfolgt.
Unter dem Motto „Pflücken erlaubt“ können dann alle interessierten Bürgerinnen
und Bürger ernten. Für das Projekt
„Essbare Stadt“ wurden gesondert Personalressourcen zur Verfügung gestellt, die
seitens EB 77 bei Umsetzung des Projektes ebenso erforderlich wären.
Um dem Antrag in einem ersten Schritt nachzukommen, und um den Bedarf und die Resonanz
in der Bürgerschaft zu prüfen, können seitens EB 77 entlang des auf der
Ostseite befindlichen Rindenmulchweges am Ohmplatz, verschiedene Flächen für
den Anbau von Gemüse und Beerensträuchern angeboten werden. Die vorhandenen, in
die Jahre gekommenen Staudenbeete werden im Gegenzug aufgelöst.
Weiter ist seitens der Grünplanung EB 773 im BP 411, BA1 in einem ersten
Schritt eine Obstwiese mit verschiedenen Obstgehölzen vorgesehen. Eine
Ausdehnung auch auf den BA 2 wäre möglich. Lediglich die Obstbaumpflanzungen
sind über die Investitionsmittel zur Herstellung der Grünanlagen im BP 411
abgesichert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die o.g. Vorschläge können einzeln realisiert werden. Die Beantragung der erforderlichen Haushaltsmittel incl. Personalressourcen erfolgt nach Feststellung des Umfangs und Konkretisierung der Einzelmaßnahmen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: