Betreff
Strukturelle Weiterentwicklung der kommunalen Familienbildung und Familienstützpunkte. Hier: Auswahl der Erlanger Familienstützpunkte
Vorlage
51/092/2016
Aktenzeichen
IV/51/OIA - T. 1795
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Vorgehen:

Die Verwaltung war vom Jugendhilfeausschuss beauftragt, die Auswahl der Träger für Familienstützpunkte in den Stadtteilen Anger, Bruck, Büchenbach und Röthelheimpark /Housing Area nach den beschlossenen Kriterien vorzunehmen.

Diesen Auftrag hat die Verwaltung wunschgemäß durchgeführt. Sie hat alle Einrichtungen in diesen Stadtteilen, die den Kriterien zumindest in Teilen entsprechen, angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Die verschiedenen Träger wurden bei Interesse gebeten, eine schriftliche Bewerbung mit einem Konzept einzureichen. Aus diesem Konzept sollte hervorgehen, wie Sie einen Familienstützpunkt nach denen gegebenen staatlichen und kommunalen Kriterien in ihrer Einrichtung umsetzen würden.

 

Bewerbungsverfahren und Auswahl:

Fristgerecht ging eine städtische Bewerbung ein, die ein Gesamtkonzept für alle vier entstehenden Familienstützpunkte vorsieht. Für den Stadtteil Büchenbach ging mit 10 Tagen Verspätung eine Bewerbung des Diakonischen Zentrums ein, die ebenfalls geprüft wurde

Die Verwaltung hat sich nach genauer Prüfung der Konzepte für eine städtische Trägerschaft aller vier Familienstützpunkte entschieden. 

Für die Stadtteile Anger, Bruck und Röthelheimpark/Housing Area lagen keine anderweitigen als die städtische Bewerbung vor.

So mussten nur für den Stadtteil Büchenbach die Bewerbungen des gowi.27 und des Diakonischen Zentrums abgeglichen werden.
Die Entscheidung fiel für das gowi.27 als Familienstützpunkt. Die dortigen räumlichen Rahmenbedingungen und das eingereichte Konzept erfüllen die vorgegebenen Kriterien besser und zeigen die Umsetzung konkreter auf.

Im Folgenden sind einige staatliche und kommunale Auswahlkriterien aufgeführt, die das gowi.27 besser als das Diakonische Zentrum erfüllt:

·         Das gowi.27 ist offen zugänglich und besitzt, auch in Verbindung mit dem öffentlich zugänglichen Außen- und Spielflächengelände, eine natürliche Niederschwelligkeit.

·         Die Raumkapazität des gowi.27 für die Familienstützpunktarbeit ist in Summe größer und geeigneter. Zudem besteht komplette Barrierefreiheit im gesamten Haus.

·         Das gowi.27 erreicht eine größere Zielgruppe als das Diakonische Zentrum, bezogen auf die geforderten Altersgruppen. Entscheidend ist hier die für einen Familienstützpunkt wichtige Gruppe der Jugendlichen, da im gowi.27 gezielt mit diesen gearbeitet wird.

Da sich abgesehen vom Stadtjugendamt nur ein freier Träger beworben hat, und somit eine Trägervielfalt nicht möglich wäre, wurde den großen Synergieeffekten einer städtischen Trägerschaft für alle vier künftigen Familienstützpunkte Vorrang gegeben.

Das städtische Gesamtkonzept sieht zudem eine Steuerung der Familienstützpunkte entlang den aktuellen Erkenntnissen und Bedarfsfeststellungen der Jugendhilfeplanung und des Fachcontrollings vor.

 

Als Familienstützpunkt wurden für Erlangen ausgewählt:

·      Büchenbach: „gowi.27“ in der Goldwitzerstr. 27

·      Anger: „Isar 12“ in der Isarstr.12 mit Außenstellen

·      Bruck: geplanter Neubau Junkerstr.1

·      Röthelheimpark /Housing Area: geplanter Neubau Abt. 511 Hartmannstr.

 

 

Nach der Absage an das Diakonische Zentrum hat bereits ein Gespräch mit dessen Vertretern stattgefunden. Dabei wurde bereits eine enge künftige Zusammenarbeit im Bereich der Familienbildung vereinbart. Beide Seiten wünschen sich zum Wohle des Stadtteils Büchenbach eine gute und enge Kooperation.

 

 

Die Arbeit der Familienstützpunkte in den Stadtteilen Büchenbach (gowi.27) und Anger (Isar 12 mit Außenstellen im Stadtteil) können erst nach der Stellen- und Haushaltsgenehmigung in 2017 starten.

Für den Start der Familienstützpunkte in Bruck (Junkerstraße 1) und im Stadtteil Röthelheimpark/Housing Area (Gelände an der Hartmannstr.) ist erst die Fertigstellung der dort geplanten Gebäude notwendig.

Sofern zwei Familienstützpunkt in 2017 in Betrieb gehen, drohen keine Mittelkürzungen oder Rückforderungen durch das Ministerium im Rahmen des „Förderprogramms zur strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Familienstützpunkte.“

 

 


Anlagen: