Betreff
Erweiterung der Hauptfeuerwache um eine Fahrzeughalle mit vier Stellplätzen und Funktionsräume; Bedarfsbeschluss nach DABau 5.3
Vorlage
37/024/2016
Aktenzeichen
III/37AL
Art
Beschlussvorlage

Dem vorliegenden Bedarfsnachweis für die Erweiterung der Hauptfeuerwache an der Äußeren Brucker Straße um ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Fahrzeughalle mit vier Stellplätzen für Großfahrzeuge, einem Raum für die Reinigung der Schutzkleidung sowie Räumlichkeiten für eine neue Atemschutzübungsanlage und zugehörigen Fitnessraum wird gemäß DABau 5.3 zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch den Erweiterungsbau soll die Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Erlangen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt erhalten bleiben.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

-

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der zentrale Standort der Hauptfeuerwache ist für das Stadtgebiet Erlangen und damit die Erreichbarkeit der verschiedenen Stadtteile innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist, der Lage zur Innen-/Altstadt, dem Bereich der Universitätskliniken und der unmittelbaren Autobahnanbindung bereits in den 1950er Jahren sehr gut gewählt worden. Durch den Schluss des Adenauerrings hat sich u.a. die Erreichbarkeit der Neubaugebiete im Büchenbacher Westen verbessert. Der angestrebte Bau der Kosbacher Brücke verbessert – durch die unmittelbare Anbindung der Hauptfeuerwache an diese – darüber hinaus nochmals die grundsätzliche Erreichbarkeit des Erlanger Westens.

Es soll auch zukünftig versucht werden, im Stadtgebiet Erlangen neben den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Feuerwache mit hauptamtlichen Einsatzkräften, der Hauptfeuerwache auszukommen; dies würde logistischen Aufwand und immense Finanzmittel für zusätzliche Technik und Personal für eine zweite Feuerwache sparen.

 

Ein kompletter – mit hohen Kosten verbundener - Neubau der Hauptfeuerwache ist zum einen aufgrund des derzeit optimalen Standorts und zum anderen durch die „schrittweise Entstehung“ nicht sinnvoll. Mit dem 1956 erbauten Verwaltungsgebäude mit der zwischenzeitlich durchgeführten Sanierung, dem Bau des Sozialtraktes im Jahr 1983, dem Neubau des Schlauch-/Übungsturms und einer Fahrzeughalle mit sechs Stellplätzen im Jahr 2006 sowie des letzten Bauabschnitts im Jahr 2008 mit weiteren drei Stellplätzen, dem Werkstättenbereich sowie dem „Gerätehaus“ der Freiwilligen Feuerwehr Erlangen-Stadt wurde die Hauptfeuerwache schrittweise erbaut und modernisiert und so den jeweiligen Notwendigkeiten angepasst.

Die Stadt Erlangen wächst mit Neubauten, wie den verschiedenen Universitätskliniken mit großen Bettenkapazitäten, den Forschungseinrichtungen, neuen Lehrstühlen der FAU, dem Siemens Campus, neuen Wohngebieten etc. mit daraus resultierenden neuen Gefahrenschwerpunkten stetig weiter. Im Stadtgebiet befinden sich zwischenzeitlich jeweils über 40 Bereiche, die in die Gefahrengruppen II und III im Zusammenhang mit biogefährdenden und radioaktiven Stoffen eingestuft sind. Im Vergleich (Kennzahlen) zu den Nachbarstädten hat die Stadt Erlangen - auf jeweils 1.000 Einwohner bezogen - in vielen Bereichen ein deutlich höheres Gefahrenpotential. Bei zwischenzeitlich über 110.000 Einwohnern, über 100.000 Arbeitsplätzen, über 60.000 Einpendlern bei nur 15.000 Auspendlern und ca. 40.000 Studierenden befinden sich an Werktagen über 180.000 Menschen im Stadtgebiet. Mit diesen Entwicklungen und auf Basis dieser zeitgleich über 180.000 Menschen in der Stadt muss das größte Sicherheitsunternehmen der Stadt Erlangen, die Feuerwehr, Schritt halten.

Auf der Hauptfeuerwache versehen die hauptamtlichen Kräfte der Ständigen Wache und die ehrenamtlich Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr Erlangen-Stadt in hervorragender Zusammenarbeit Ihren gemeinsamen Dienst für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Die Freiwillige Feuerwehr Erlangen-Stadt wird bis zu 150 Mal im Jahr alarmiert, um gemeinsam mit der Ständigen Wache zu einer Schadenslage auszurücken, Sonderfahrzeuge nachzuführen oder die aufgrund eines Einsatzes verwaiste Hauptfeuerwache für eventuelle Paralleleinsätze zu besetzen.

Wie bereits seit einigen Jahren im Arbeitsprogramm immer wieder unterstrichen, werden für die von der Ständigen Wache und der Freiwilligen Feuerwehr zu besetzenden Einsatzfahrzeuge dringend weitere Stellplätze benötigt, da auf mehreren Stellplätzen nicht den Unfallverhütungsvorschriften konform sehr beengt zwei Fahrzeuge stehen, Einsatzfahrzeuge aufgrund fehlender Stellplätze regelmäßig am Hof (was im Sommer schwierig und im Winter untragbar ist) geparkt werden müssen und darüber hinaus zeitnah aus einsatztaktischer - der Entwicklung der Stadt Erlangen Rechnung tragender - Sicht noch mindestens zwei Fahrzeuge (Ständige Wache und FF Erlangen-Stadt) beschafft werden müssen, die keine Ersatzbeschaffung, sondern eine erstmalige Beschaffung darstellen, so dass für die neuen Fahrzeuge keine Stellplätze durch die „Aussonderung“ der alten Fahrzeuge frei werden.

Die Atemschutzübungsanlage aus dem Jahr 1983 wird zum einen den technischen Anforderungen nicht mehr gerecht und ist zum anderen in einem den heutigen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprechenden Raum eingebaut. Aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse gestaltet sich die Rettung von eventuell beim Streckendurchgang mit gesundheitlichen Problemen konfrontierten Einsatzkräften sehr schwierig; dies stellt ein entsprechendes Risiko dar. Aus diesem Grund werden für eine neue Atemschutzübungsanlage, die jährlich von über 300 Feuerwehraktiven aus den Erlanger Feuerwehren absolviert werden muss, dringend neue Räumlichkeiten benötigt. Der Fitnessraum soll sich aufgrund der Doppelnutzung (Gerätschaften im Zusammenhang mit dem Durchgang durch die Atemschutzübungsanlage) zukünftig in der unmittelbaren Nähe der Übungsanlage befinden.

Für die Reinigung der Schutzkleidung aller haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Stadtgebiet wird ein Raum für die Industriewaschmaschine und den Industrietrockner benötigt. Die derzeitige Unterbringung stellt nur ein Provisorium dar.

Durch die Lage der Hauptfeuerwache bestehen kaum mehr Ausdehnungsmöglichkeiten; ein Ziel ist es, den für die Ausbildung, die täglichen Arbeitsabläufe, für die Fahrzeugübernahmen und die Ausbildung an den Fahrzeugen sowie die Parknotwendigkeiten für ehren- und hauptamtliche Einsatzkräfte (vor allem bei Alarmierungen im Zusammenhang mit entsprechenden Schadenslagen) dringend benötigten Innenhof nicht durch die notwendige Erweiterung einzuengen. Das unter der Federführung des Gebäudemanagements erarbeitete Modell für den Erweiterungsbau (siehe Entwürfe in der Anlage) auf dem zur Flurnummer der Hauptfeuerwache gehörenden Parkplatz auf der Ecke Am Ehrenfriedhof und Äußere Brucker Straße in direktem Anschluss an den bestehenden Gebäudetrakt (siehe Lageplan) und einer Ausfahrt auf die Äußere Brucker Straße stellt unter diesen Rahmenbedingungen die einzige noch gegebene Möglichkeit der Ausdehnung und damit ein sehr zielführendes Modell dar. Im Zusammenhang mit dem Parkplatz brachte ein Gespräch zwischen dem Gebäudemanagement und dem Stadtplanungsamt folgendes Ergebnis mit sich: Der öffentlich gewidmete Parkplatz müsste entwidmet werden. Hierfür wäre vom Stadtplanungsamt ein Beschluss im UVPA herbeizuführen. Der Vollzug der Entwidmung würde dann nach Beschlussfassung im UVPA durch das Tiefbauamt vollzogen. Das Standesamt hält auf Nachfrage durch das Gebäudemanagement den Parkplatz für nicht mehr zwingend erforderlich, da auf dem Ehrenfriedhof lediglich einmal im Jahr, am Volkstrauertag, eine Gedenkfeier stattfindet. Die Besucher des Ehrenfriedhofes könnten zukünftig auch den Parkplatz des Neustädter Friedhofes nutzen.

Als zukünftige Erweiterungsmöglichkeit steht der Aufbau auf die dafür bereits statisch ertüchtige Seitengarage (Stellplätze 13 – 20) zur Verfügung, die mittelfristig für Büros, Ruheräume und Stabsräumlichkeiten genutzt werden muss. Für die zukünftige Schaffung von weiteren Stellplätzen und den Neubau von Werkstätten muss zu gegebenem Zeitpunkt in einem weiteren Schritt das im Jahr 1956 erbaute Verwaltungsgebäude durch einen Neubau ersetzt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)


Die Kosten für den notwendigen Erweiterungsbau belaufen sich auf ca. 1,3 Millionen Euro (siehe Anlage zur Grobkostenermittlung). Die Grobkostenermittlung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 30% ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten in Höhe von 1,3 Millionen Euro wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 910.000 Euro und 1,69 Mio. Euro liegen. Der Haushaltsentwurf der Kämmerei sieht für das Jahr 2017 Planungskosten in Höhe von 90.000 Euro vor. Für die Realisierung des Erweiterungsbaus sollen nach den Planungen des Amtes 24 darüber hinaus für das Jahr 2018 Finanzmittel in Höhe von 1.070.000 Euro und für das Jahr 2019 in Form einer VE Finanzmittel in Höhe von 140.000 Euro eingestellt werden.

      Vom Freistaat Bayern wird für die vier Stellplätze und die Räumlichkeiten für die Atemschutzübungsanlage ein Zuschuss in Höhe von 220.000 Euro erwartet. Die neue Atemschutzübungsanlage wird darüber hinaus vom Freistaat Bayern mit 40.000 Euro bezuschusst. Die grundsätzliche Finanzierung der Technik im Zusammenhang mit einer neuen Atemschutzübungsanlage in Höhe von ca. 200.000 Euro soll zu gegebenem Zeitpunkt aus dem Amtsbudget erfolgen.

 

Investitionskosten:

1.300.000 €

z.T. bei IPNr.: 126.403

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

220.000€

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 126.403 (90.000 €)

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden; Mehrkosten 1.210.000 €

 

 


Anlagen:

-       Grobkostenermittlung

-       Vorplanung Lageplan

-       Vorplanung Grundriss EG

-       Vorplanung Schnitte Grundriss OG