Betreff
Versorgung der Stadt Erlangen zur Versorgung mit Pflegediensten und –einrichtungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes 5. Fortschreibung
Vorlage
50/055/2016
Aktenzeichen
V/50/VO001 T. 2249
Art
Beschlussvorlage

Die 5. Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung „Versorgung der Stadt Erlangen zur Versorgung mit Pflegediensten und –einrichtungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes“ wird in der vorgelegten Fassung gebilligt, bzw. beschlossen.

 


Nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind die Länder „verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“ (§ 9 SGB XI). Der Freistaat Bayern regelt in Art. 3 des Ausführungsgesetzes zur sozialen Pflegeversicherung (AGPflegeVG), dass die Landkreise und kreisfreien Städte „den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen“ festzustellen zu haben. Dieses Gesetz wurde am 8. Dezember 2006 durch das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ersetzt und der die Kommunen zur Feststellung des Bedarfs an Pflegeeinrichtungen verpflichtende Passus blieb in Art. 69 des AGSG erhalten.

Eine gesetzliche Festlegung über die Art und Weise der Ermittlung des Bedarfes erfolgte nicht.

Neu ist, dass die Verpflichtung zur Förderung der Investitionsaufwendungen von Pflegeeinrichtungen des AGPflegeVG im AGSG umgewandelt wurde in eine „Kann-Bestimmung“ zur Förderung im AGSG.

Das erste Gutachten der Erlanger Pflegedienste und –einrichtungen wurde 1996 durch das Institut Modus in Zusammenarbeit mit der Universität Bamberg erstellt, die bisherigen vier Fortschreibungen erfolgten im 4-jährigen Rhythmus durch die Sozialplanung der Stadt Erlangen.

Die Bestandsaufnahme der vorhanden Dienste und Einrichtungen erfolgte mittels eines Fragebogens über Personal- und Klientenstruktur zum 31.12.2015, die Beschreibung der Entwicklung der Pflege- und Hilfebedürftigen in Erlangen wurde auf der Grundlage der Daten des Pflegeintervallmodels von Infratest und der Daten der Abteilung Statistik und Stadtforschung der Stadt Erlangen berechnet.

Zusätzlich wurden der Bestand und Bedarf an Einrichtungen und Diensten für behinderte Menschen aller Altersgruppen nach dem SGB XI erhoben, da das Indikatorenmodell nur die Hauptgruppe der Pflegebedürftigen (über 65-jährige) erfasst

Die Ergebnisse der Befragung, die Auswertung und die Prognose der Versorgungsstruktur bis zum Jahr 2030 wurden den Mitgliedern des SGA in der Sitzung am 29.06.2016 zur Kenntnis gegeben.

Für die Beschlussfassung werden hier noch einmal der Bestand und die Prognose des Bedarfs an ambulanten Pflegefachkräften und teil- und vollstationären Pflegeplätzen aufgelistet.

 


Anlagen:             1. Prognose des Bedarfs an Pflegefachkräften im ambulanten Bereich

                               2. Prognose des Bedarfs an Kurzzeitpflegeplätzen

                               3. Prognose des Bedarfs an stationären Pflegeplätzen

                               4. Prognose des Bedarfs an Tagespflegeplätzen