Die 5. Fortschreibung der
Pflegebedarfsplanung „Versorgung der Stadt Erlangen zur Versorgung mit
Pflegediensten und –einrichtungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes“
wird in der vorgelegten Fassung gebilligt, bzw. beschlossen.
Nach dem Pflegeversicherungsgesetz
sind die Länder „verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen,
zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen
Versorgungsstruktur“ (§ 9 SGB XI). Der Freistaat Bayern regelt in Art. 3 des
Ausführungsgesetzes zur sozialen Pflegeversicherung (AGPflegeVG), dass die
Landkreise und kreisfreien Städte „den für ihren Bereich erforderlichen
längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen“ festzustellen zu haben. Dieses
Gesetz wurde am 8. Dezember 2006 durch das Gesetz zur Ausführung der
Sozialgesetze (AGSG) ersetzt und der die Kommunen zur Feststellung des Bedarfs
an Pflegeeinrichtungen verpflichtende Passus blieb in Art. 69 des AGSG
erhalten.
Eine gesetzliche Festlegung über
die Art und Weise der Ermittlung des Bedarfes erfolgte nicht.
Neu ist, dass die Verpflichtung zur
Förderung der Investitionsaufwendungen von Pflegeeinrichtungen des AGPflegeVG
im AGSG umgewandelt wurde in eine „Kann-Bestimmung“ zur Förderung im AGSG.
Das erste Gutachten der Erlanger
Pflegedienste und –einrichtungen wurde 1996 durch das Institut Modus in Zusammenarbeit
mit der Universität Bamberg erstellt, die bisherigen vier Fortschreibungen
erfolgten im 4-jährigen Rhythmus durch die Sozialplanung der Stadt Erlangen.
Die Bestandsaufnahme der vorhanden
Dienste und Einrichtungen erfolgte mittels eines Fragebogens über Personal- und
Klientenstruktur zum 31.12.2015, die Beschreibung der Entwicklung der Pflege-
und Hilfebedürftigen in Erlangen wurde auf der Grundlage der Daten des
Pflegeintervallmodels von Infratest und der Daten der Abteilung Statistik und Stadtforschung
der Stadt Erlangen berechnet.
Zusätzlich wurden der Bestand und
Bedarf an Einrichtungen und Diensten für behinderte Menschen aller
Altersgruppen nach dem SGB XI erhoben, da das Indikatorenmodell nur die
Hauptgruppe der Pflegebedürftigen (über 65-jährige) erfasst
Die Ergebnisse der Befragung, die
Auswertung und die Prognose der Versorgungsstruktur bis zum Jahr 2030 wurden
den Mitgliedern des SGA in der Sitzung am 29.06.2016 zur Kenntnis gegeben.
Für die Beschlussfassung werden
hier noch einmal der Bestand und die Prognose des Bedarfs an ambulanten
Pflegefachkräften und teil- und vollstationären Pflegeplätzen aufgelistet.
Anlagen: 1. Prognose des Bedarfs an Pflegefachkräften im ambulanten Bereich
2. Prognose des Bedarfs an Kurzzeitpflegeplätzen
3. Prognose des Bedarfs an stationären Pflegeplätzen
4. Prognose des Bedarfs an Tagespflegeplätzen