Betreff
Hochwasserschutz an der Schwabach; Gestalterische Einbindung der Maßnahmen und Wegeführung; Fraktionsantrag der CSU Nr. 029/2016
Vorlage
611/128/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.         Die vorgelegte Freiraumstudie wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Im Einzelnen werden die folgenden Varianten als Grundlage der Planfeststellungsplanung beschlossen:

 

·         Grünfläche an der Essenbacher Brücke:

Variante B

 

·         Platz westlich der Essenbacher Brücke:

Variante A

 

·         Wegeverbindung:

Variante 0

 

2.         Der Fraktionsantrag 029/2016 der CSU-Fraktion vom 07.04.2016 ist damit abschließend bearbeitet.

 

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) plant Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Schwabach im Stadtgebiet Erlangen. Zur gestalterischen Einbindung der technischen Maßnahmen in das Stadtbild und um einem Mehrwert für die Bevölkerung zu erreichen, wurde auf Drängen der Stadt Erlangen ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Freiraumstudie beauftragt.

Im Bebauungsplan BP 344 ist eine Fuß-/Radwegeverbindung entlang der Schwabach enthalten, die bisher nicht realisiert wurde. Bei Realisierung der erforderlichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz ist diese nicht mehr entsprechend der Festsetzungen realisierbar. Daher muss geklärt werden, wie mit dieser Planung weiter umgegangen werden soll.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

2.1 Freiraumgestaltung

Die erforderlichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz bieten die Möglichkeit, flussnahe Freiräume aufzuwerten oder zu erschließen und für die Bewohner Erlangens attraktiv zu gestalten.

Die von der Planungsgruppe Landschaft, Nürnberg, vorgelegte Freiraumstudie (Anlage 1) gliedert den Planungsraum in verschiedene Teilbereiche, die teils in Varianten vorgestellt werden. Zu diesen Varianten wurde die Einschätzung der zuständigen Fachdienststellen eingeholt.

 

Aus Sicht des Katastrophenschutzes bestehen zu den Planungen keine Einwände.

 

 

2.1.1 Grünfläche an der Essenbacher Brücke (Anlage 1 Seiten 3 – 7)

 

Variante A „Öffnung zur Aue“ und Variante B „Bestand weiterentwickeln“

Der bestehende Deich am Mühlbach ist nicht ausreichend, um den geforderten Hochwasserschutz zu gewährleisten.

 

Die Variante A „Öffnung zur Aue“ sieht den teilweisen Abtrag des Damms und die Errichtung einer Schutzmauer an der Essenbacher Straße vor. Durch eine Umgestaltung der Gesamtanlage soll die Flussaue einsehbar und zugänglich gemacht werden. Die im Bereich des Abtrags vorhandenen Bäume sowie das Toilettenhäuschen müssten entfernt werden.

 

Die Variante B „Bestand weiterentwickeln“ sieht vor, den Damm zu belassen und die notwendige Hochwasserschutzmauer als Ergänzung an dessen Nordseite zu errichten. Die großen Pappeln können erhalten werden, der weitere Aufwuchs wird entfernt, um von einer auf dem Damm angelegten Terrasse den Blick in die Aue zu schaffen.

 

Ein Teil der Grünfläche befindet sich aktuell nicht im städtischen Eigentum. Ein Erstkontakt mit dem Eigentümer zwecks Grundstücksübertragung hat bereits stattgefunden.

 

Ergebnis der Ämterbeteiligung

Mit der Variante A „Öffnung zur Aue“ könnte ein Zugang zum Mühlbach und in geringem Umfang zusätzlicher Retentionsraum (durch Überflutung der Grünanlage) geschaffen werden. Dies hätte aber höheren Unterhalts- und Reinigungsbedarf zur Folge. Im Hochwasserfall wäre der Einsatz von mobilen Schutzelementen an den Zugängen erforderlich. Die Errichtung einer Mauer längs des Straßenraums führt zwar zur Beruhigung der Grünanlage, aber auch zu deren Abschottung. Die Variante B „Bestand weiterentwickeln“ wird aus stadtplanerischer Sicht der örtlichen Situation besser gerecht. Insbesondere die prägnante Baumsilhouette bleibt erhalten. Mit der geplanten Terrasse auf der erweiterten Dammkrone kann die Blickbeziehung in den Wiesengrund ohne größere Eingriffe geschaffen werden, die Hochwasserschutzmauer dient der Terrasse als Rücken und fällt nicht als technisches Bauwerk ins Auge. Von der Bayreuther Straße kann ein barrierefreier Zugang zur Terrasse erfolgen.

 

Aus grünplanerischer Sicht wird darauf hingewiesen, dass sich entlang des Schwabachufers Pappeln in gutem Zustand befinden, mit einer derzeit zu erwartenden Reststandzeit von mindestens 40 Jahren. Sie prägen den Stadt- und Landschaftsraum und geben den stark frequentierten Straßen einen grünen Rahmen. Auf der Grünfläche stehen weitere für das Stadt- und Straßenbild bedeutsame Bäume. Die Pappeln haben auch eine hohe Bedeutung für Fledermäuse, die bei der Baumkontrolle nachgewiesen wurden. Die Variante A „Öffnung zur Aue“ wird daher abgelehnt. Der Verlust des grünen Rahmens des Straßenraums und der Grünfläche mit dann freigestelltem Blick auf die Kopfklinik wird auch im Hinblick auf das Stadt- und Straßenbild nachteilig gesehen. Optisch negativ würde sich auch die geplante Hochwasserschutzmauer entlang des Gehweges an der Bayreuther/Essenbacher Straße auswirken. Mit einer Auslichtung des Unterwuchses am Ufer besteht aus Sicht von Grünflächenplanung und –unterhalt Einverständnis.

 

Die Bereiche östlich der Essenbacher Brücke im Landschaftsschutzgebiet liegen im Landschaftsschutzgebiet. Der Naturschutzbeirat sprach sich am 30.05.2016 dafür aus, die Bäume im Bereich des Mühlbachs aus Gründen der Stadtbildgestaltung nicht zu fällen, sondern zu
erhalten. Die erforderliche Hochwasserschutzmauer soll demnach wegen des beim Bau zu
beachtenden Wurzelschutzes für die Bäume so weit weg wie möglich erstellt werden. Die Variante A „Öffnung zur Aue“ erfüllt diese Vorgabe überhaupt nicht, die andere nur für die großen Bäume. Folglich sollte aus naturschutzfachlicher Sicht eine weitere Variante erstellt werden, die sicherstellt, dass die Bäume auf dem Damm des Mühlbachnordufers erhalten werden. Wesentliches Argument ist die Vitalität des ortsbildprägenden Gehölzbestandes. Derzeit müssen im Stadtgebiet viele Bäume aus Verkehrssicherheitsgründen gefällt werden und Nachpflanzungen benötigen sehr viele Jahre bis sie beeindruckend groß sind, daher sollte kein Großbaum rein aus gestalterischen Gründen entfernt werden.

 

Die Planungen der Variante A „Öffnung zur Aue“ würden den Aufbau und den Zugang zu einer für die Bergkirchweih aufzustellenden mobilen Toilettenanlage verhindern. Diese Toilettenanlage (erstmalig in 2016, zuvor standen im Bereich bis zu 7 Geschäfte) hat sich hervorragend bewährt und effizient zum Schutz der Altstadt vor Verunreinigungen beigetragen. Für die kommenden Jahre ist beabsichtigt, dass das Konzept mit einer „großen mobilen Toilettenanlage“ an gleicher Stelle aus gesamtstädtischem Interesse weiterverfolgt und umgesetzt wird. Bei der Variante B „Bestand weiterentwickeln“ scheinen die Belange für die Bergkirchweih nicht beeinträchtigt. Auch kann das Gelände insgesamt, wie bisher, durch wirksame Maßnahmen während der Bergkirchweih vor Verunreinigung und Beschädigungen geschützt werden.

 

Das WC soll erhalten bleiben, da dieses besonders während der Bergkirchweih eine wichtige Funktion hat. Im Bereich der Grünfläche verlaufen diverse Leitungen.

 

 

2.1.2 Platz westlich der Essenbacher Brücke (Anlage 1 Seiten 8 – 9)

 

Variante A „Zugang zum Fluss“ und Variante B „Treppe zum Fluss“

Der Platz westlich der Essenbacher Brücke oder auch Platz an der Eisdiele wird in der
Variante A „Zugang zum Fluss“ grundlegend umgestaltet und durch eine großzügige Sitzstufenanlage ersetzt. Hierfür müsste der vorhandene Baum gefällt werden.

 

In der Variante B „Treppe zum Fluss“ wird der Platz in seiner Grundanlage, einschließlich des Baums, erhalten. Zur Schwabach führt eine ca. 3 m breite Treppe.

 

Ergebnis der Ämterbeteiligung

Die Fläche liegt im Geltungsbereich der BaumSchV. Solange es die Verkehrssicherheit des in der Sommerzeit beliebten Aufenthaltsortes zulässt, ist der Baumbestand aus naturschutzfachlicher Sicht zu erhalten. Aktuell befindet sich der Baum in erhaltenswertem Zustand, prägt das Stadt- und Straßenbild und beeinflusst die Aufenthaltsqualität des Platzes sehr positiv. Es ist vorgesehen, den Baumstandort im Rahmen der Entsiegelungsmaßnahmen zu verbessern. Mit der Variante A „Zugang zum Fluss“ besteht daher aus Sicht der Grünflächenplanung kein Einverständnis. Die Pflanzung eines neuen Baumes ist auf etliche Jahre hinaus kein adäquater Ersatz. Die Aufenthaltsqualität am Wasser hinsichtlich der Blickbeziehung auf die gegenüber liegende Ufermauer und auf die Unterseite der Brücke wird hinterfragt. Gegen die Variante B „Treppe zum Fluss“, die den Erhalt des Baumes vorsieht, bestehen keine Einwände. Es kann geprüft werden, die Treppe außerhalb des Wurzelbereiches nach unten hin zu verbreitern und so mehr Sitzmöglichkeiten zum Verweilen zu schaffen.

 

Aus stadtplanerischer Sicht ist die die Variante A „Zugang zum Fluss“ zu favorisieren: Im Gegensatz zur landschaftlich gestalteten Grünanlage kann über die Sitzstufenanlage ein baulich-urbaner Charakter herausgestellt werden. Mit der großzügigen, nach Süden orientierten Freitreppe kann ein attraktiver Aufenthaltsbereich und ein im Stadtgebiet so bisher nicht angebotener städtischer Uferzugang geschaffen werden. Der Blick richtet sich auf den Turm der Altstädter Kirche, die gegenüberliegende Ufermauer soll ebenfalls im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen gestalterisch aufgewertet werden. Für die entfallende Esche wird eine Ersatzpflanzung erforderlich. Die Variante B „Treppe zum Fluss“ führt dagegen zu keiner wahrnehmbaren Verbesserung der Situation. Die randlich angeordnete schmale Treppe bleibt bestenfalls ein Durchgangsraum, der zur Vermüllung etc. einlädt. Die Aufenthaltsfläche würde sich wie bisher auf den Bereich um die Esche beschränken. Dieser Platz wird schon heute gut angenommen, bleibt aber aufgrund seiner Lage hoch über dem Gewässer hinter dem Potenzial des Ortes zurück.

 

 

2.1.3 Uferweg (Anlage 1 Seite 10)

 

Planung

Entlang des Uferwegs ist für den Hochwasserschutz anstelle des derzeitigen Holzzauns eine 80 cm hohe Mauer notwendig. Am Weg sollen kleine platzartige Aufweitungen und Auslichtungen den Blick in den Talraum ermöglichen.

 

Ergebnis der Ämterbeteiligung

Es besteht das Risiko, dass der wertvolle Gehölzbestand (vor allem Schwarzerlen) am Südufer der Schwabach beim Einbau der Mauer geschädigt wird. Durch entsprechend sorgsame Punktfundamentierung ist dies zu verhindern.

 

Den Gestaltungsmaßnahmen wird zugestimmt, da mit ihnen die Aufenthaltsqualität entlang der Wegeverbindung aufgewertet werden kann.

 

Auf den unter dem Weg verlaufenden öffentlichen Abwasserkanal mit entsprechenden Schachtbauwerken, die bei der weiteren Planung zu berücksichtigen sind, wird hingewiesen.

 

 

2.1.4 Grünfläche Haagstraße (Anlage 1 Seite 11)

 

Planung

Entlang der Ausgleichsfläche der Deutschen Bahn wird eine 1,80 m hohe Hochwasserschutzwand errichtet. Gegenüber der städtischen Fläche an der Haagstraße soll diese landschaftlich eingebunden werden. Entlang des Grundstücks wird in Verlängerung der Jahnstraße ein
Fuß-/Radweg nach Norden über die Schwabach geführt. Er schließt an den dort bereits bestehenden Weg auf dem Hochwasserdamm in Richtung Bayreuther Straße und Regnitzgrund an.

 

Ergebnis der Ämterbeteiligung

Für den Rad- und Fußgängerverkehr ergibt sich mit der geplanten Brücke eine sichere, attraktive und komfortable Möglichkeit, die stark befahrene Hauptverkehrsstraße Bayreuther Straße zu umfahren. Die Hauptroute 8 sowie die Grünroute 2 des städtischen Radwegenetzes könnten von der Bayreuther Straße auf die neue Verbindung verlegt werden. Der bislang wegetechnisch schlecht erschlossene westliche Schwabachgrund würde auch für Fußgänger eine deutliche Attraktivitätssteigerung erfahren. Besuchern der Bergkirchweih würde eine zusätzliche Möglichkeit geboten, das Festgelände zu erreichen bzw. zu verlassen.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht wird die Planung unterstützt, die vor der Hochwasserschutzmauer eine begrünte Böschung mit ansprechender neuer öffentlicher Grünanlage vorsieht.

 

Aufgrund der angespannten Wohnungssituation in Erlangen und der Lage und Zuschnitts des Grundstücks sollte aber auch geprüft werden, ob eine Teilfläche dem Erlanger Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Die Fläche liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets und ist im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP 2003) als Grünland dargestellt. Im Bebauungsplan Nr. 310 wird dort eine Fläche für Kleingartenanlagen festgesetzt. Bei einer möglichen Bebauung sind insbesondere die Erschließung sowie die Immissionssituation an der Bahnstrecke zu prüfen. Eine Bebauung kommt erst nach Abschluss der Hochwasserschutzmaßnahmen in Frage.

 

Im Norden der Fläche liegen ein städtisches Regenüberlaufbecken, eine Pumpstation sowie zugehörige Kanäle und Leitungen. Diese Anlagen müssen erhalten und zugänglich bleiben. Für eine Bebauung oder Baumpflanzungen sind entsprechende Abstände einzuhalten.

 

 

2.1.5 Naturnaher Flussraum westliche Schwabach (Anlage 1 Seite 12)

 

Planung

Die neue Wegeverbindung bietet die Chance, den Flussraum für Erholungssuchende zu erschließen. Hierzu wird vorgeschlagen, entlang der Schwabach einen „einfachen“ Weg mit mehreren Sitzmöglichkeiten sowie eine Spielwiese anzulegen.

 

Ergebnis der Ämterbeteiligung

Wegebaumaßnahmen am unmittelbaren Flussufer werden aus naturschutzfachlicher Sicht abgelehnt. Der Bereich wurde im Oktober 2001 im Rahmen der naturnahen Umgestaltung der Schwabach als Retentionsfläche geöffnet und wird seither vom Wasserwirtschaftsamt extensiv gepflegt. Die unmittelbaren Randflächen zum neuen Radweg können als neue öffentliche Grünanlage nach einem noch zu erstellenden Detailplan umgestaltet werden.

 

Ohne genauere Bestandserhebungen ist nicht zu beurteilen, inwieweit durch die Spielwiese und die Uferzone erhaltenswerte Baum- und Gehölzbestände tangiert werden.

 

Mit der Wegeerschließung rückt die westliche Schwabachaue stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung und wird absehbar auch stärker frequentiert. Im FNP 2003 ist für die nördliche Fläche eine Freizeitanlage dargestellt. Im BP 344 ist der gesamte Bereich als Öffentliche Grünfläche festgesetzt, im Nordwesten ist ein Symbol „Ballspiele“ eingetragen (vgl. Anlage 4). Angesichts des Nutzungsdrucks auf vorhandene öffentliche Grünflächen in der Innenstadt stellt eine angelagerte Spielwiese – bereits ohne weitere Möblierung – ein attraktives Angebot dar. Damit können sensiblere Bereiche entlastet werden.

 

Aus verkehrlicher Sicht kann auf einen zusätzlichen uferbegleitenden Weg verzichtet werden, da die Verbindung über die neue Brücke und den bestehenden Radweg ins Regnitztal ausreichend ist. Dieser Weg hätte lediglich eine Funktion als Spazierweg und für den Aufenthalt. Die Annahme eines Raumes für die „stille Erholung“ erscheint jedoch aufgrund von Bahn und Autobahn ausgehenden Immissionsbelastung nicht realistisch.

 

 

 

 

 

 

 

 

2.2 Wegeverbindung (Anlagen 2 bis 5)

Die Herstellung des erforderlichen Hochwasserschutzes steht in Konflikt mit den Festsetzungen im BP 344 aus dem Jahr 1992 zu einer Wegeverbindung entlang der Schwabach. Daher ist für das anstehende Planfeststellungsverfahren zu klären, ob im Rahmen der Planung ein geänderter Fuß-/Radweg berücksichtigt oder auf den Weg verzichtet („0“-Variante) werden soll.

 

Der UVPA hat am 20.01.2015 beschlossen, dass im Rahmen des geplanten Hochwasserschutzes beide im Bebauungsplan festgesetzten Brücken realisiert werden sollen.

 

Allgemein gilt für die Varianten A – C, dass die jeweiligen Straßen- und Wegebaukosten als gleichwertig einzustufen sind und deshalb nachfolgend nur die Bauwerkskosten für Ingenieurbauwerke und Stützkonstruktionen betrachtet werden. Auch das geplante westliche Bauwerk über die Schwabach in Verlängerung der Haagstraße wird bei diesem Vergleich nicht mit eingerechnet.

 

 

2.2.1 Variante A „Bebauungsplanvariante“

Variante A „Bebauungsplanvariante“ entspricht dem Wegeverlauf, wie er im BP 344 festgesetzt ist. Bedingt durch die Änderung der anzunehmenden Hochwasserpegelhöhe ist das geplante Bauwerk um ca. 1,50 m höher einzuplanen als zum damaligen Zeitpunkt im Bebauungsplan. Durch diese Anpassung vergrößern sich die anschließenden Rampen. Insbesondere vor den südlich der Schwabach gelegenen Grundstücken am Ende der Stichstraße müsste eine 1,0 – 1,5 m hohe Rampe zur Überwindung des Höhenniveaus hergestellt werden. Diese Rampe würde die Nutzbarkeit des letzten Baugrundstücks an der Stichstraße insbesondere im nördlichen Grundstücksbereich einschränken und die Erschließung des anschließenden Flurstückes von der Bayreuther Str. ausschließen. Für Letzteres besteht im BP 344 ein Baurecht.

 

Technisch lässt sich die Variante A „Bebauungsplanvariante“ mit einem sehr hohen aber voraussichtlich vertretbaren Aufwand realisieren. In den jeweiligen Uferbereichen, insbesondere im Bereich des Südufers, sind technische Lösungen zu entwickeln, welche die planerische Aufgabenstellung beider Projekte berücksichtigen. Dies müsste im weiteren Planungsprozess untersucht werden. Die Verfügbarkeit der Grundstücke wäre über den Bebauungsplan BP 344 gesichert. Auf Basis der vorhandenen Skizzen wird von Investitionskosten für das Bauwerk in Höhe von 530.000,- € ausgegangen.

 

 

2.2.2 Variante B „Wegeführung über die Schwabach“

Grundgedanke der Variante B „Wegeführung über die Schwabach“ ist die Verlagerung des Fuß- und Radweges über die Schwabach, um Eingriffe und Veränderungen der anschließenden Grundstücke zu vermeiden. Beginnend ab der Brücke Essenbacher Straße soll der Verkehrsweg, gestützt durch eine Auskragung, unmittelbar über dem Flusslauf am südlichen Ufer geführt werden. Die Querung der Schwabach erfolgt über ein Brückenbauwerk welches gegenüber dem Bebauungsplan auf der Nordseite weiter westlich angeschlossen wird. Somit werden auch auf der Nordseite Eingriffe in vorhandene Grundstücke reduziert.

 

Aus technischer Sicht stellt die Variante B „Wegeführung über die Schwabach“ die aufwendigste und komplexeste Lösung dar. Weiterhin ist diese Lösung bautechnisch oder konstruktiv noch nicht hinterlegt. Die tatsächliche Machbarkeit kann auf Grund der Komplexität erst im Rahmen von weitergehenden Planungen und Untersuchungen bestätigt werden. Diese Variante bedingt darüber hinaus auf Grund der Wegeführung auch zusätzliche Einbauten für das Brückenbauwerk in die Schwabach. Dies müsste bei der Planung des Hochwasserschutzes noch berücksichtigt werden. Auch lässt sich diese Lösung vermutlich nur durch eine Kombination der Bauwerksteile des Hochwasserschutzes (Freistaat Bayern, Wasserwirtschaftsamt Nürnberg) und Bauwerksteile Fuß- und Radweg erreichen. Diese Kombination ist in der laufenden Verwaltungspraxis mit einem entsprechenden Regelungsbedarf und zusätzlichem Verwaltungsaufwand zwischen den beiden Baulastträgern verbunden. Bei dieser Variante müssen Fremdgrundstücke dauerhaft weitestgehend nicht in Anspruch genommen werden. Im Rahmen einer groben Kostenabschätzung wurden Herstellungskosten für die Auskragung und die Querung der Schwabach in Höhe von rd. 2.650.000,- € ermittelt.

 

 

2.2.3 Variante C „Weg am Südufer“

Bei Variante C „Weg am Südufer“ wurde versucht, die Durchgängigkeit eines Geh- und Radweges ohne zweite Querung der Schwabach zu erreichen. Hierzu wurde der geplante Fuß- und Radweg entlang des Südufers bis zur westlichen Brücke geführt, um an dieser Stelle die Schwabach zu queren. Auf Grund der Trassierung unmittelbar am Ufer und der damit verbundenen Höhenlage ist dieser Weg nicht hochwasserfrei.

 

Technisch ist diese Lösung mit dem geringsten Aufwand verbunden. Es ist davon auszugehen, dass in Teilbereichen Stützwände errichtet werden sowie mobile Hochwassersperren installiert werden müssen. Die Verfügbarkeit der für die Umsetzung erforderlichen Grundstücksteile ist bei dieser Variante nicht gegeben und auch nicht über die Festsetzungen des Bebauungsplanes BP 344 gesichert. Hinsichtlich der Investitionskosten für zusätzliche Bauwerke wird davon ausgegangen, dass diese Variante mit ca. 100.000,- € für Bauwerke die günstigste Variante ist.

 

 

2.2.4 Nullvariante 

In einer Variante „0“ würde der Bau eines direkt entlang an der Schwabach verlaufenden Weges in diesem Abschnitt nicht weiterverfolgt. Der Radverkehr in Ost-West-Richtung nutzt die Haagstraße und dann die geplante westliche Brücke (siehe unter 2.1.4) um an den Weg ins Regnitztal anzubinden. Mit dieser Lösung sind keine Eingriffe in die Grundstücksverhältnisse und kein zusätzlicher Brückenbau verbunden.

 

 

2.2.5 Ergebnis der Ämterbeteiligung

Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht ist im Interesse der Förderung des Radverkehrs an einer Radwegeverbindung entlang der Schwabach unbedingt festzuhalten. Mit Realisierung des Abschnittes könnte die derzeit bestehende Lücke der Hauptfahrradroute 8 (Bubenreuth/ Baiersdorf) sowie die Grünroute 2 vervollständigt werden. Die Verkehrssituation für den Radfahrer im Verlauf der Bayreuther Straße stellt sich derzeit, insbesondere zwischen Einmündung Haag­straße bis zur Fußgängerschutzanlage Bayreuther Straße in Höhe Quality-Hotel, problematisch dar. Aufgrund der beengten Fahrbahnverhältnisse in der Bayreuther Straße sind dort Verbesserungen für den Radverkehr nicht möglich. Für die Anlage von Radstreifen oder Angebotsstreifen auf der Fahrbahn fehlt der Verkehrsraum. Wegen des dort sehr hohen Verkehrsaufkommens in beide Richtungen benutzen Radfahrer dort häufig die ohnehin sehr schmalen Gehwege, was wiederum zu Behinderung des Fußgängerverkehrs führt. Vor den vorgelegten Geh-/Radwegvarianten werden seitens der Verkehrsbehörde Variante A „Bebauungsplanvariante“ und Variante B „Wegeführung über die Schwabach“ favorisiert. Variante C „Weg am Südufer“ ist für den Radfahrer unattraktiv, da er erst durch Schleifenfahrt über die neue Schwabachbrücke gelangt.

 

Im Rahmen einer stadt- und verkehrsplanerischen Abwägung hinsichtlich der verkehrlichen Bedeutung der beiden im BP 344 festgesetzten Wegeverbindungen (siehe Anlage 4) wird der westliche Lückenschluss in Nord-Süd-Richtung als vorrangig angesehen. Dieser kann vollständig auf städtischen Flächen errichtet werden. Mit einer Führung der Radfahrer über die gering befahrene Haagstraße ist gegenüber dem Uferweg nur ein unwesentlicher Umweg von ca. 140 m verbunden. Eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr auf der Bayreuther Straße kann bereits mit dieser Maßnahme erreicht werden. Sofern die Realisierung beider Wegeführungen mit dem Bau der jeweiligen Brücken über die Schwabach weiterverfolgt werden soll, wird aus verkehrlicher Sicht angemerkt, dass die Wege für eine gemeinsame Nutzung für Rad- und Fußverkehr ausreichende Breiten von mindestens drei Meter und möglichst geradlinige Führungen aufweisen sollten. Vor diesem Hintergrund würde die vorgelegte Variante A „Bebauungsplanvariante“ aus verkehrlicher Sicht am geeignetsten bewertet.

 

Der Naturschutzbeirat sprach sich am 30.05.2016 aus Gründen des Vogelschutzes gegen den zweiten neuen Radweg entlang der Schwabach aus. Der geplante Radweg am Westrand der Bebauung (in Nord-Südrichtung) bringt eine ausreichende Wegeoptimierung, so dass weitere Wege direkt am Ufer unverhältnismäßig sind. Allerdings ist zu erwarten, dass die vorhandenen Biotopstrukturen im Zuge der Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz ohnehin überwiegend nicht zu halten sein werden.

 

Bei der Schwabach handelt es sich um ein Anliegergewässer, Eigentümer sind die Eigentümer der Ufergrundstücke des angrenzenden Bereichs. Im Bereich der Varianten A, B und C befinden sich die Anliegergrundstücke bzw. die angrenzenden Uferbereiche nicht durchgehend im Eigentum der Stadt Erlangen. Bei den bereits geführten Gesprächen zu Grundabtretungen für den Hochwasserschutz ist deutlicher Widerstand spürbar. Ein freihändiger, kurzfristiger Grunderwerb wird sehr kritisch gesehen.

 

Auf die unter der Stichstraße und unter dem nördlichen Dammweg verlaufenden öffentlichen Abwasserkanäle mit entsprechenden Schachtbauwerken, die bei der weiteren Planung ggf. zu berücksichtigen sind, wird hingewiesen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Beschluss vom 24.09.2009 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem WWA die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwabach einzuleiten.

 

Die Schwabach ist als Gewässer II. Ordnung vom Freistaat Bayern, vertreten durch das WWA zu unterhalten und ggf. auszubauen. Die Errichtung der Hochwasserschutzmaßnahmen stellt einen Gewässerausbau dar. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit des WWA, Die Stadt Erlangen als Untere Wasserrechtsbehörde ist für die Durchführung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zuständig.

 

Ferner hat sich die Stadt Erlangen als Gemeinde nach den Vorgaben des „Hochwasserschutz – Aktionsprogramms 2020“ des Freistaates Bayern an den Kosten der Maßnahmen in Höhe von 50 % zu beteiligen. Mit Beschluss vom 24.09.2009 hat der Stadtrat hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000,-- € bereitgestellt.

 

Die zum Beschluss vorlegte Planung stellt die Grundlage für die Ausarbeitung des Antrags auf Planfeststellung dar. Im Planfeststellungsverfahren erfolgen die formale Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Fachstellen. Die naturschutzrechtlichen Anforderungen werden in einem Landespflegerischen Begleitplan behandelt.

 

Der weitere Zeitplan des WWA für das Projekt sieht nach der Entscheidung über die zugrunde zu legenden Freiraumplanung vor:

 

Arbeitsschritt

Dauer ca.

Erstellung der Genehmigungsunterlagen

1 Monat

Durchführung des Wasserrechtsverfahrens

6 – 12 Monate

Ausführungsplanung

2 – 3 Monate

Ausschreibung und Vergabe

2 – 3 Monate

Vorbereitende Maßnahmen

3 Monate

Umsetzung

12 Monate

 

Die weitere Planung und Realisierung der zusätzlichen Radwegeverbindung an der Schwabach wäre ggf. von der Stadt Erlangen in eigener Regie weiterzuverfolgen und mit entsprechenden Haushaltsmitteln zu hinterlegen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.055.118,23 €

bei IPNr.: 552.510

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 552.510

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

 

Anlage 1: Freiraumstudie Flussraum Schwabach

 

Anlage 2: Übersicht Wegeverbindungen

 

Anlage 3: Varianten Wegeverbindung

 

Anlage 4: Auszug Bebauungsplan Nr. 344

 

Anlage 5: Fraktionsantrag der CSU Nr. 029/2016