hier: Standortentscheidung
Variante A:
Das plastische Erlangenmodell (Blindenmodell) der
Historischen Innenstadt ist auf der Südseite des Hugenottenplatzes
aufzustellen.
Der Empfehlung der Kunstkommission vom 26.04.2016 wird nicht gefolgt.
Variante B:
Der Empfehlung der Kunstkommission vom 26.04.2016 folgend ist das plastische Erlangenmodell (Blindenmodell) im Bereich „Ende Wasserturmstraße, links vom Haupteingang zum Botanischen Garten“ aufzustellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das plastische Erlangenmodell (Blindenmodell) steht an einem zentralen Ort der Innenstadt der Bürgerschaft und den Besuchern Erlangens zur Verfügung.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
Ausarbeitung des Modells sowie der Guss sind inzwischen abgeschlossen.
Das für die Aufstellung erforderliche Fundament / der Sockel sind termingerecht
bis spätestens 13. Juli 2016 fertig zu stellen; die Übergabe des Modells bzw.
die damit verbundene öffentliche Annahme der Spende erfolgt am 15. Juli 2016.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Mit Beschlüssen des UVPA (letztmals 11.03.2014) bzw. HFPA (19.03.2014) wurde die Annahme einer Spende zur Anfertigung eines plastischen Erlangenmodells (Blindenmodell) der Historischen Innenstadt beschlossen; der genaue Standort sollte mit der Kunstkommission abgestimmt werden.
Die
Kunstkommission hat sich in ihrer Sitzung am 26.04.2016 für den Standort am
Ende der Wasserturmstraße, links vom Haupteingang zum Botanischen Garten
ausgesprochen (vgl.
Anlage 2).
Für den Standortvorschlag Hugenottenplatz spricht dessen Eigenschaft als zentraler Platz mit ÖPNV-Anschluss und die dadurch bedingte wesentlich höhere Zahl der Passanten / Nutzer des Modells (vgl. Plan Anlage 1).
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Anfertigung des Erlangen/Blindenmodells (künstlerische Ausarbeitung, Guss, Transport) sind durch Spenden finanziert.
Die notwendigen Fundamentierungsarbeiten einschließlich Anfertigung des Sockels werden aus dem Etat des Tiefbauamtes finanziert und sind laut HFPA-Vorlage vom 19.03.2014 .
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
1.000 € |
bei IvP Nr. 541.K359 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.K359
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Plan Hugenottenplatz
Votum der
Kunstkommission