hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
1. Den Ergebnissen der Prüfung
der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 347 B der Stadt Erlangen – Nägelsbachstraße
Süd – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 25.01.2016 wird
entsprechend ergänzt.
2. Dieser wird in geänderter Fassung vom 14.06.2016 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Firma Gossen/Röchling hat im Jahr 1992 ihr Werksgelände an der
Nägelsbachstraße geräumt, um ihre gewerblichen Aktivitäten an einem anderen
Standort fortzusetzen. Entsprechend seiner besonderen Bedeutung für die
Erlanger Innenstadt muss dieses große Grundstück städtebaulich durch ein
verträgliches Konzept, welches hinsichtlich Nutzung, Gestaltung,
Schallimmissionsschutz und nicht zuletzt dem Denkmalschutz den Anforderungen
gerecht wird, neu geordnet werden. Hierzu hat in Abstimmung mit der Verwaltung
ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durch die Vorhabenträgerin Erlanger Höfe
GmbH & Co. KG stattgefunden, dessen 3. Preis laut Empfehlung des Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsbeirats sowie Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsausschusses vom 20.01.2015 die Grundlage für die weitere Planung bilden
soll. Dementsprechend wurde von der Vorhabenträgerin der Gewinner des 3.
Preises mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs beauftragt.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst den südlichen Teil des ehemaligen Gossen-Betriebsgeländes
mit dem unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäudes Nägelsbachstraße 25 im
Norden bis zur Werner-von-Siemens-Straße im Süden unter Ausklammerung des
Neubaus der Firma Publicis, Nägelsbachstraße 33 und weist eine Fläche von ca.
3,36 ha auf. Gleichzeitig wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 383
– Güterbahnhofstraße – in einer kleinen Teilfläche der Güterbahnhofstraße
hinsichtlich Abbiegespuren und Zufahrtsbereich geändert.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan
mit integriertem Landschaftsplan Erlangen 2003 entwickelt. Die Ziele der Raumordnung
und Landesplanung sind im Flächennutzungsplan 2003 der Stadt Erlangen beachtet.
Die
Flächen im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans sind als gemischte Bauflächen
dargestellt. Der Bebauungsplan entwickelt diese in ein Mischgebiet.
Darüber
hinaus enthält der Flächennutzungsplan mehrere Kennzeichnungen und symbolförmige
Darstellungen, die wie folgt berücksichtigt werden:
- Die
Kennzeichnung als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen
belastet sind, wird im Bebauungsplan nach den Ergebnissen des im Zuge des
Aufstellungsverfahrens eingeholten Bodengutachtens konkretisiert.
- Der
Darstellung von Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im
Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes, hier insbesondere gegen Verkehrslärm
entlang der Bahnstrecke und der Hochstraße, wird durch geeignete Festsetzungen
umfassend Rechnung getragen.
- Die
Darstellung eines Spielplatzes wird aufgrund der geplanten städtebaulichen
Struktur des Gebiets nicht als einzelne Anlage flächenhaft konkretisiert.
Punktuelle Flächen und Kinderspielmöglichkeiten auf öffentlich zugänglichen
Flächen (z. B. auf dem Quartiersplatz) werden aber in der Freianlagenplanung
berücksichtigt und umgesetzt.
- Die
Darstellung eines Parkplatzes im Süden des Geltungsbereichs wird zur Umsetzung
des städtebaulichen Konzepts nicht berücksichtigt. Der Flächennutzungsplan muss
in diesem Punkt im Wege der Berichtigung angepasst werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 347 B – Nägelsbachstraße Süd – der
Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan. Der Bebauungsplan wird extern
bearbeitet durch das Planungsbüro Mess GbR aus Kaiserslautern, das den 3. Preis im Wettbewerb errungen hatte.
Die Kosten werden von der Vorhabenträgerin Erlanger Höfe GmbH & Co.
KG getragen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Verfahrensstand
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 23.02.2016 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 347 B in der Fassung vom 25.01.2016 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung lag in der Zeit vom 21.03.2016 bis einschließlich 22.04.2016 öffentlich aus.
Aus dem Kreis der Öffentlichkeit sind keine Anregungen oder Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplans eingegangen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 14.03.2016 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 34 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 11 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.
Da die sich hieraus
ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Bebauungsplan in
der Fassung vom 14.06.2016 als Satzung beschlossen werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis