Betr.: Zustimmung zum Entwurf gem. Nr. 5.5.3 DA Bau
Im Vollzug der DA Bau wird
1.
dem aufgezeigten Entwurf für die „Hydraulische Sanierung
Ohmplatz“ gem. Nr. 5.5.3 DA Bau
zugestimmt
und
2.
der
Entwässerungsbetrieb beauftragt, das Vorhaben mit der Genehmigungs- und
Ausführungsplanung fortzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
·
Umsetzung
der Auflagen des Wasserrechtsbescheids vom 24.01.2011
·
Fortsetzung
des Beschlusses des Bau- und Werkausschusses vom 12.04.2016 mit der Zustimmung
zum Vorentwurf für die Hydraulische Sanierung Ohmplatz im Bereich Südstadt
·
Sicherstellung
der abwassertechnischen Erschließung gemäß dem Stand der Technik
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Durch die Sanierungsmaßnahme werden rund 4.400 m³ neues Stauraumvolumen im Bereich des Ohmplatzes geschaffen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
3.1. Beschlusslage/Projektstand
In Fortsetzung des Beschlusses zum Vorentwurf für die
„Hydraulische Sanierung Ohmplatz“ des Bau- und Werkausschusses vom 12.04.2016
hat der Entwässerungsbetrieb der Stadt
Erlangen die Planungen zur Variante 1b in der Qualität einer Entwurfsplanung
erarbeiten lassen.
3.2. Sachstand
Folgende für den Vorentwurf definierten
Rahmenbedingungen gelten für den Entwurf weiterhin:
Der Ohmplatz als Park- und Grünanlage mit seinen umfangreichen alten
Baumbeständen stellt besondere Anforderungen an die planerische Umsetzung der
wasserrechtlich verpflichtenden Baumaßnahme.
Mit der vorliegenden Entwurfsplanung wird die notwendige hydraulische Situation
im Bestandskanalnetz deutlich verbessert. Die Inanspruchnahme der zur Verfügung
stehenden öffentlichen Flächen wird auf ein Minimum beschränkt. Der Eingriff in
die Grünfläche und die Baumbestände ist als äußerst gering einzustufen. Die
Alleebäume entlang der Nürnberger Straße bleiben von der Baumaßnahme unberührt.
Das Bauwerk liegt unterhalb der Geländeoberfläche, so dass mit einer
Bauwerksüberdeckung von rund 1,00 m nach Abschluss der Baumaßnahme das
ursprüngliche Gelände wiederhergestellt und bepflanzt werden kann.
Im Vergleich zum Vorentwurf hat sich der Planungsumfang des Entwurfes nicht
wesentlich erweitert.
Die Bauwerksabmessungen vom Regenrückhaltebecken mit 70,90 m x 13,10 m x
7,25/9,20 m (l x b x h) bleiben nahezu unverändert. Die hydraulischen
Verbindungen zwischen dem bestehenden Kanalnetz im Bereich der Kreuzung
Komotauer Straße / Nürnberger Straße und dem geplanten Regenrückhaltebecken als
Beckenzulauf, wie auch der Beckenablauf in Richtung Drosselstrecke erfolgen
über neue Kanäle DN 1400, die im unterirdischen Rohrvortrieb hergestellt
werden. Lage und Trassenverlauf bleiben ebenfalls zum Vorentwurf unverändert.
Um den technischen Aufwand für den späteren Betrieb, Unterhalt und Wartung des
Regenrückhaltebeckens zu minimieren wird nunmehr in Fortschreibung zum
Vorentwurf ein kleines Pumpenhaus von 7,00 m x 5,90 m mit Walmdach und
ebenerdigem Zugang für die elektro- und steuerungstechnische Ausstattung im
Erdgeschoss sowie für trocken aufgestellte Restentleerungspumpen und
Reinigungseinrichtungen im Untergeschoss vorgesehen.
3.3. Voraussichtlicher Terminplan
·
Genehmigungs-
und Ausführungsplanung Juni – Aug.
2016
·
Ausschreibung
und Vergabe Sept.
– Dez. 2016
·
Vorbereitung
und Baubeginn ab Feb. 2017
·
Fertigstellung
und Inbetriebnahme bis Juni 2018
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kostenschätzung für die gewählte Variante 1b auf
Grundlage des Vorentwurfes ergab ein Kostenvolumen von 6.985.000 € brutto inkl.
20 % Nebenkosten.
Für die daraus entwickelte und angepasste Entwurfsplanung schließt die
Kostenberechnung nunmehr mit 7.196.000 € brutto inkl. 20 % Nebenkosten und
liegt somit ca. 211.000 € über der Kostenschätzung aus dem Vorentwurf.
Die Kostenfortschreibung begründet sich im Wesentlichen durch die höhere
Planungstiefe und durch die geänderte Planung für das zugängliche Pumpenhaus
mit trocken aufgestellter Maschinen- und Elektrotechnik, sowie die
Wiederherstellung der Bewässerungsanlagen für die Grünflächen.
Die erforderlichen Finanzmittel für die Maßnahme „Hydraulische Sanierung
Ohmplatz“ werden in den Investitionskosten der Wirtschaftspläne 2017 und 2018
aufgenommen.
Die Planunterlagen zur hydraulischen
Sanierung im Bereich des Ohmplatzes werden in der Sitzung zur ergänzenden
Information aufgehängt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 07019
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
12.05.2016, gez. Deuerling
Anlagen: