Betreff
Neubau Bimbachbrücke in Steudacher Straße (Büchenbach) BW 5.26
Vorlage
613/096/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Bei einem Neubau der Bimbachbrücke im Verlauf der Steudacher Straße (BW 5.26) soll auf der Brücke eine Fahrbahn mit einer Breite von 3,75 m (Variante 2 „Engstelle“) hergestellt werden.


1.   Verkehrskonzept Büchenbach

Mit der Siedlungsentwicklung in Büchenbach ist ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen, das mit der Ausweitung der Bautätigkeit noch weiter zunehmen wird. Aus diesem Grund ist mittlerweile der vollständige Ringschluss des Adenauerrings erfolgt, der zum Ziel hat, den Ziel- und Quellverkehr nach und von Büchenbach zu bündeln und die Ortsdurchgangsstraßen entsprechend zu entlasten.

Im Rahmen der schallschutztechnischen Untersuchungen wurde für den Adenauerring Nord ein durschnittlicher werktäglicher Verkehr von 8.100 Kfz prognostiziert. Dieser Wert wird derzeit deutlich unterschritten, da bislang noch keine signifikante Verlagerung des Durchgangsverkehrs durch die Mönaustraße auf den Adenauerring erfolgt ist.

Vor diesem Hintergrund wird von der Verwaltung derzeit ein Konzept erarbeitet, das Maßnahmen vorsieht, die Achse Mönaustraße/ Steudacher Straße/ Kernbergstraße vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Gleichzeitig soll die Befahrbarkeit für den Busverkehr aufrecht erhalten werden.

Die Trassierung der Bimbachbrücke im Verlauf der Steudacher Straße soll anhand deren künftiger Verkehrsbedeutung, die eine Bündelung des Ziel- und Quellverkehrs nach und von Büchenbach zum Gegenstand hat, erfolgen.

Weiteres Vorgehen: Die Verwaltung wird Datenerfassungen zur Berechnung des Durchgangsverkehrs durch die Mönaustraße durchführen. Nach deren Auswertung und Interpretation ist eine detaillierte Präsentation des Verkehrskonzeptes im UVPA voraussichtlich im vierten Quartal 2016 vorgesehen. Das Konzept kann sowohl verkehrsrechtliche als auch weitere bauliche Maßnahmen in Büchenbach vorsehen.

 

2.   Neubau der Bimbachbrücke in Steudacher Straße (BW 5.26)

Ein Neubau der Bimbachverrohrung in der Steudacher Straße (BW 5.26) ist dringend erforderlich, da bei der regelmäßig durchgeführten Bauwerksprüfung gemäß DIN 1076 festgestellt wurde, das sich das Bauwerk nur in einem ausreichenden baulichen Zustand befindet, d. h. die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit ist nicht mehr und die Standsicherheit des Bauwerkes ist nur noch eingeschränkt gegeben. Aufgrund der vorhandenen, zum Teil massiven Schäden wurde bereits die zulässige Belastung des Bauwerkes auf 7,5 t (!) beschränkt.

Der Neubau der Bimbachverrohrung ist daher eine vordringliche Maßnahme. Es ist jetzt eine Festlegung über den Brückenquerschnitt zu treffen, damit  die bauliche Umsetzung der Maßnahme zeitnah erfolgen kann. Darüber hinaus ist die erforderliche Objektplanung zur Erneuerung des Bauwerkes und die Ausführungsplanung zu erstellen sowie die Wasserrechtliche Genehmigung einzuholen.

 

3.   Straßenquerschnitt auf neuer Brücke

Die Steudacher Straße/ Kernbergstraße ist derzeit als Erschließungsstraße eingestuft. Sie wird täglich von ca. 5.600 Kfz befahren. Linienbusverkehr ist nicht vorhanden.

Die Steudacher Straße/ Kernbergstraße hat derzeit eine Fahrbahnbreite etwa 6,0 m. Im Bereich des bestehenden Brückenbauwerks über den Bimbach verengt sich die Fahrbahn auf nur 3,75 m. Ein Begegnen von Fahrzeugen ist auf der Brücke derzeit nicht möglich.

 

Das neue Brückenbauwerk über den Bimbach wird für eine Nutzungsdauer von 80 bis 100 Jahren ausgelegt. Für die Breite der Fahrbahn auf dem Brückenbauwerk gibt es zwei Möglichkeiten:

 

 

Variante 1
„Regelquerschnitt“

Variante 2
„Engstelle“

Fahrbahnbreite
auf Brücke

6,50 m

3,75 m

Kfz-Begegnungsfall
auf Brücke

Bus – Lkw möglich

nicht möglich

Anzahl voraussichtlich zu fällender Bäume

3

3

geschätzte Projektkosten

 

238.000 €

181.000 €

 

Aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung der Steudacher Straße/ Kernbergstraße und dem Wunsch nach Reduzierung des Durchgangsverkehrs soll auf dem neuen Brückenbauwerk über den Bimbach die Variante 2 „Engstelle“ realisiert werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:
    Variante 1:
    Variante 2:


ca. 238.000,- €
ca. 181.000,- €

bei IPNr.: 541.803

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.803            

                   sind nicht vorhanden


Anlage: Bestandslageplan