Betreff
Bebauungsplan Nr. 412 der Stadt Erlangen - Häuslinger Wegäcker West - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Satzungsgutachten / Satzungsbeschluss
Vorlage
611/124/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 412 - Häuslinger Wegäcker West - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 23.02.2016 wird entsprechend geändert.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird in geänderter Fassung vom 19.07.2016 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, da die vorgebrachten Stellungnahmen nur Änderungen redaktioneller Art zur Folge haben.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a)   Anlass und Ziel der Planung

Der Planbereich liegt im Geltungsbereich der Entwicklungsmaßnahme Erlangen-West II, die mit Bekanntmachung vom 26.01.2006 rechtsverbindlich geworden ist. Ziel der Entwicklungsmaßnahme ist es, aufgrund des erhöhten Wohnraumbedarfs in Erlangen neue Wohngebiete zu entwickeln. Dadurch soll insbesondere der Abwanderung von jungen Familien aus dem Stadtgebiet entgegengewirkt werden.

 

Gemäß § 166 Abs. 1 BauGB hat die Stadt Erlangen für den Entwicklungsbereich ohne Verzug Bebauungspläne aufzustellen. Nachdem das erste Wohngebiet (Nr. 410) vollständig bebaut und die Vermarktung des zweiten Baugebiets (Nr. 411) fast abgeschlossen ist, sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für das nächste Baugebiet geschaffen werden.

 

b)   Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Büchenbach Fl.-Nrn. 673 und 673/2, sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 609, 629, 672, 674, 675, 678, 679, 682, 690, 726, 727, 728, 729, 731, 732, 733 sowie aus der Gemarkung Kosbach eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 575 und weist eine Fläche von ca. 6,9 ha auf.

Der räumliche Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 412 werden Teile des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 421 - Ringschluss Adenauerring - überplant.

 

c)   Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 412 - Häuslinger Wegäcker West - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahrensstand

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 23.02.2016 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 412 in der Fassung vom 23.02.2016 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung lag in der Zeit vom 04.04.2016 bis einschließlich 04.05.2016 öffentlich aus.

Aus dem Kreis der Öffentlichkeit gingen 48 Stellungnahmen ein, die in der Anlage 2 behandelt werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 24.03.2016 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Hinweis auf § 4 a Abs. 4 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 38 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 14 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.

Da die sich hieraus ergebenden Änderungen allein redaktioneller Art sind, kann der Be-bauungsplan in der Fassung vom 19.07.2016 als Satzung beschlossen werden.

 

Prüfung der Stellungnahmen

 

Siehe Anlage 2

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

      9.241.000,-

bei IPNr.:  verschiedene

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

           14.000,- pro Jahr
  

bei Sachkonto:
Grünflächenunterhalt

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden bei Amt 61 nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

1.    Lageplan mit Geltungsbereich

2.    Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis