Betreff
Einbringung als Antrag des Oberbürgermeisters
hier: 1. Sitzung des OBR Kosbach 2016 - Beleuchtung des Verbindungsweges zur Kernbergstraße
Vorlage
66/121/2016
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Durch den Ortsbeirat wird gefordert die vorhandene Beleuchtung des Fuß- und Radweges um ca. 120 m in südlicher Richtung im Bereich von Hecken und Bäumen zu verlängern.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem als Einbringung des OBM zu behandelnden Antrages des OBR Kosbach vom 02.02.2016 nicht zu entsprechen und somit die vorhandene Beleuchtung nicht zu erweitern.

Der Antrag gilt hiermit als bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Verbindungsweg zwischen Steudach und Kernbergstraße verläuft über freies und naturbelassenes Gelände und ist auf der gesamten Länge unbeleuchtet. Im Bereich der Kernbergstraße und den zugehörigen Konfliktzonen ist eine ausreichende Straßen- und Wegebeleuchtung vorhanden. Der Ortsbeirat fordert nun eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Richtung der unbebauten und naturnahen Bereiche und entlang flankierender Hecken.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Grundsätzlich werden durch die Stadt Erlangen öffentliche Verkehrsflächen je nach Verkehrs-bedeutung, Lage im Verkehrsnetz und vorhandener Konfliktsituation beleuchtet. Neben der Gewährleistung der Verkehrssicherheit liegt es auch in der Verantwortung der Stadt Erlangen Natur, Umwelt und Klima zu schonen und die vorhandenen Mittel sowohl energetisch, ökolo-gisch als auch wirtschaftlich sinnvoll und begründet einzusetzen. Dies führt je nach Lage (be-baute oder unbebaute und naturnahe Bereiche) und Verkehrssituation zu unterschiedlicher Priorisierung der einzelnen Belange.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In dem vorliegenden Fall sind die konfliktträchtigen Straßen- und Wegebereiche innerhalb der vorhandenen Bebauung bereits ausreichend beleuchtet. Dies ist insbesondere der Einmün-dungsbereich bis hin zur letzten Bebauung (siehe Anlage 2). Der anschließende, gut einsehbare, gemeinsame Fuß- und Radweg ist in den naturnahen Bereichen außerhalb der Bebauung unbeleuchtet. Darüber hinaus ist der weitere Wegeverlauf bis Steudach ohnehin unbeleuchtet.

Aus fachlichen Gesichtspunkten (Verkehrssicherheit) ist die Erweiterung der Straßenbeleuch-tung nicht zu begründen und dem zu Folge abzulehnen. Insbesondere vor der aktuellen politi-schen Diskussion zum Klima-, Natur und Umweltschutz und der Reduzierung von vermeidba-ren Lichtverschmutzungen ist eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung in naturnahen Berei-chen außerhalb der Bebauung ebenso abzulehnen. Dies wäre aus Sicht des Natur- und Um-weltschutzes bei dem vorliegenden Fall von besonderer Bedeutung, da die gewünschte Be-leuchtung unmittelbar neben großen Hecken und Bäumen errichtet werden müsste (Anlage 3).

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag (Anlage 1)

                        Lagepläne (Anlage 2 und 3)