1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Prüfungsbericht ist die Grundlage für das vom BMAS geforderte Testat des Revisionsamtes vom 13.06.2016 (Anlage 2 des Prüfungsberichtes). Der Prüfungsbericht und das Testat mussten fristgerecht bereits im Juni 2016 an das BMAS übermittelt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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