Betreff
Festlegung der Miethöhe bei städtischen Objekten, die das GME an Betriebsträger von Kindertageseinrichtungen vermietet
Vorlage
241/030/2016
Art
Beschlussvorlage

Der Vereinbarung einer sozialverträglichen statt der ortsüblichen Miete bei der Vermietung von Tageseinrichtungen für Kinder an Dritte wird zugestimmt. Der Protokollvermerk aus der 5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15. Oktober 2015 zum nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkt 13 ist erledigt.


1.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ø  Kalkulation einer sozialverträglichen Miete bei der Vermietung von Kindertageseinrichtungen an Dritte

 

2.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ø  Bereitstellung von Kindertageseinrichtungen im notwendigen Umfang

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ø  Bei der Vermietung von Tageseinrichtungen für Kinder an Dritte wird der Bezug zur ortsüblichen Miete aufgegeben.

Ø  Die Verzinsung des Bodenwertes findet bei der Mietkalkulation keine Berücksichtigung.

Ø  Vom kalkulatorischen Zinssatz, der im städtischen Haushaltsplan der Stadt Erlangen festgelegt ist, kann bei der Kalkulation einer sozialverträglichen Miete nach unten abgewichen werden.

Ø  Grundsätzlich ist in den Mietverträgen eine Indexanpassung zu vereinbaren. Die Entwicklung der Miete orientiert sich somit nicht am örtlichen Mietspiegel, sondern am Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.

 


Anlagen:             Protokollvermerk aus der 5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
15. Oktober 2015 zum nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkt 13