GSB-Bericht 2015
Der Sachbericht des Gewässerschutzbeauftragten für das Jahr 2015 hat den BWA-Mitgliedern zur Kenntnis gedient.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) § 64 sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) Art 38. haben Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen.
Der Gewässerschutzbeauftragte hat die Aufgaben (§ 65 WHG), die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in den Betrieben und Kommunen zu überwachen, beratende Funktionen auszuüben und einen jährlichen schriftlichen Bericht an den Gewässerbenutzer zu erstellen.
Die Bestellung des Gewässerschutzbeauftragtenleiters des EBE
erfolgte mit
Schreiben vom 06. Februar 2003 entsprechend den Aufgaben nach § 21 b WHG a. F.
mit Wirkung
zum 01. April 2003.
Im Vollzug des v.g. konnten im Wirtschaftsjahr 2015, d.h. vom 01.01.2015 bis
31.12.2015, keine Verstöße des Benutzers bezüglich der gemäß Wasserrecht
obliegenden Pflichten festgestellt werden.
Der für das Jahr 2015 ermittelte Fremdwasseranteil liegt mit 17,69 % unter dem
Vorjahreswert von 18,64 % und unter der 25 %-Grenze gemäß Wasserrecht. Der
Rückgang ist insbesondere auf die seit Jahren laufende Fremdwassersanierung
zurückzuführen.
Aufgrund des ermittelten Fremdwasseranteils von 17,69 % in 2015 (23,11 % in
2013 und 18,64 % in 2014) ist im Jahr 2016 sowie in den Folgejahren das
Fremdwassersanierungsprogramm konsequent fortzuführen.
Bezüglich der Zielsetzungen und durchgeführten bzw. geplanten Maßnahmen
hinsichtlich der weiteren Steigerung der Umweltleistung wird auf die Seiten 43
bis 45 der Umwelterklärung 2015 verwiesen.
Siehe hierzu Vorlage Umwelterklärung 2015 in gleicher Sitzung.
Anlagen: