Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Erlangen und Entlastung des Oberbürgermeisters
Vorlage
14/083/2016
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Jahresabschluss 2011 der Stadt Erlangen zum 31.12.2011 wird in der im Prüfungsbericht vom 29.01.2016 abgedruckten Fassung festgestellt.

 

2.      Dem Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung erteilt.

 

Hinweis: Der Revisionsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.03.2016 dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss 2011 der Stadt Erlangen festzustellen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.


Der Stadtrat hat am 28.04.2005 beschlossen, anstelle des bisherigen kameralen Haushaltswesens den kaufmännischen Buchungsstil – Doppik – bei der Stadt Erlangen zum 01.01.2009 einzuführen. Der Jahresabschluss 2011 ist daher der dritte doppische Jahresabschluss.

 

Der Jahresabschluss 2011 wurde dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 17.06.2015 durch die Stadtkämmerei zur Kenntnis gebracht und offiziell dem Revisionsamt zur Prüfung übergeben. Mit der Vorlage des Prüfungsberichts vom 29.01.2016 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 nahm das Revisionsamt seine Aufgaben nach Art. 103 Abs. 3 der Gemeindeordnung wahr.

 

Der Prüfungsbericht dient dem Stadtrat als Grundlage zur Beurteilung, ob der Jahresabschluss 2011 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festgestellt und dem Oberbürgermeister
Entlastung erteilt werden kann.

 

Mit der Feststellung wird das örtliche Prüfungsverfahren und damit die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2011 förmlich abgeschlossen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft Einverständnis besteht, die Ergebnisse gebilligt werden und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet wird.


Anlage:

 

Gelber gebundener Prüfungsbericht „Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Erlangen“ des Revisionsamtes vom (Nr. 17/2015) vom 29.01.2016 (siehe separate Verteilung).