Betreff
Teilweiser Ausgleich des Jahresfehlbetrages 2011 durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage und Verlustvortrag auf die Rechnung 2012
Vorlage
II/152/2016
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1. Der festgestellte Jahresverlust 2011 der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 2.439.463,68 EUR wird mit der Ergebnisrücklage in Höhe von 1.768.407,21 EUR teilweise verrechnet. Der überstehende Fehlbetrag in Höhe von 671.056,47 EUR wird auf das Rechnungsjahr 2012 vorgetragen.

 

2. Für die unselbständigen Stiftungen werden folgende Jahresergebnisse 2011 festgestellt:

 

Stiftung

in Euro

 

Vermächtnis Babette Zielbauer

1.067

Auguste-Killinger’sche-Waisenstiftung

3.355

Josefine-Riha-Stiftung

3.070

Krumbeck-Stiftung

-1.059

Seltner-Stiftung

1.788

Ilse-Kosmol-Stiftung

68

 

 

Summe unselbständigen Stiftungen

8.289

 


1.   Ausgangslage

In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das Jahresergebnis 2011 der Stadt Erlangen zum 31.12.2011 mit einem Fehlbetrag von 2,431 Mio. EUR (Defizit Stadt 2,439.Mio. EUR, Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 8.289 EUR) festgestellt. Auf die Vorlage 14/083/2016 wird verwiesen.

Dem städtischen Defizit steht eine Ergebnisrücklage in Höhe von 1,768 Mio. EUR gegenüber.

§ 24 Abs. 3 KommHV-Doppik sieht vor, im Regelfall einen Jahresfehlbetrag durch Verrechnung mit der Ergebnisrücklage auszugleichen. Dabei handelt es sich um eine sog. „Soll-Vorschrift“, die unter Würdigung besonderer Umstände des Einzelfalls ein Abweichen von diesem Grundsatz zulässt. Über die konkrete Verfahrensweise ist deshalb eine Beschlussfassung erforderlich.

Auch wenn sich Verrechnung bzw. Verlustvortrag alternativ anböten, würde die Kämmerei die Verrechnungslösung vorschlagen. Da keine Gründe erkennbar sind, von der Soll-Regelung abzuweichen, schlägt die Kämmerei vor, den Jahresverlust 2011 mit der Ergebnisrücklage zu verrechnen.

Nach dieser Verrechnung verbleibt ein Defizit von 0,671 Mio. EUR. Gemäß § 24 Abs. 4 KommHV-Doppik ist der verbleibende Fehlbetrag auf Rechnung 2012 vorzutragen. An dieser Stelle sei schon darauf hingewiesen, dass es durch den Jahresabschluss 2012 nicht nur gelingen wird, diesen Fehlbetrag auszugleichen, sondern auch der Ergebnisrücklage einen ansehnlichen Betrag zuzuführen (vorbehaltlich Stadtratsbeschluss).

Die Jahresergebnisse der nicht rechtsfähigen Stiftungen von summiert 8.289 EUR wurden in die Ergebnisrücklagen der jeweiligen Stiftungen gebucht. Die Bilanzen der Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im Treuhandkapital enthalten.

 

2.   Ergebnis/Wirkungen

Bei der Verrechnung des Jahresdefizits 2011 des städtischen Kernhaushalts in Höhe von 2,439 Mio. EUR mit der Ergebnisrücklage verbleibt ein Defizit von 0,671 Mio. EUR, das auf neue Rechnung vorzutragen ist.

 

3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Der vorgeschlagene Beschluss setzt die Ergebnisrücklage auf null. Dies führt zu einer Umbuchung innerhalb der Bilanzposition “Eigenkapital“, hat aber keinen Einfluss auf die anderen Ressourcen der Stadt oder die Aktiva und Passiva der städt. Bilanz.

 

 


Anlagen: