Betreff
Semesterticket: Ausgleichsgarantie
Vorlage
13/098/2016
Aktenzeichen
OBM/CG001
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat nimmt den Bericht der Stadtverwaltung über den Ablauf der Einführung des Semestertickets zur Kenntnis.

 

Zur weiteren Unterstützung des Semestertickets im VGN wird der Übernahme einer Ausgleichsgarantie durch die Stadt Erlangen von höchstens 200.000 Euro für die Dauer von einem Jahr zugestimmt. Die dafür notwendigen Mittel sind zum Haushaltsjahr 2017 anzumelden.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung dieses Vorhabens notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind.


Sachbericht und Begründung

 

Teilnehmende Hochschulen

 

Zum Wintersemester 2015/2016 wurde nach dem positiven Votum der Studierenden in der entsprechenden Urabstimmung das Semesterticket an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (TH) und der Evangelischen Hochschule Nürnberg eingeführt.

 

Im November 2015 fand an der Hochschule für Musik Nürnberg eine Urabstimmung über das Semesterticket statt. Von den Teilnehmenden unter den rund 400 Studierenden sprachen sich 64,85 % für das Semesterticket aus. Der Einstieg ins Ticket erfolgt zum Sommersemester 2016.

 

Im Dezember 2015 fand auch an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg (345 Studierende) eine Urabstimmung statt. Hier sprach sich die Mehrheit der Studierenden (67,7 %) gegen die Teilnahme am Semesterticket aus.

 


Organisatorische Themen

 

Nach der Einführung des Tickets im Oktober finden seit Januar 2016 in unterschiedlicher Zusammensetzung Gespräche zwischen Kommunen, VGN, Studentenwerk, Studierenden und Hochschulen statt. Insbesondere von Seiten der Studierenden wurden organisatorische Punkte thematisiert, die in der Folge abgearbeitet werden. U.a. betrifft dies die Frage der Art der Bezahlung, Datenschutz sowie den Online-Auftritt des VGN (Fremdsprachen, Handling).

 

Kaufquote

 

Das Semesterticket besteht aus zwei Komponenten, einem verpflichtenden Basisticket und einem freiwilligen Zusatzticket (siehe dazu auch: 13/034/2015). Im ersten Jahr ist für das Basisticket ein Betrag von 65 Euro pro Semester zu entrichten. Damit erhalten alle Studierenden ohne Altersbegrenzung eine Fahrtberechtigung von Montag bis Freitag in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag sowie samstags, sonntags und an Feiertagen durchgehend von 0 bis 24 Uhr. Das Zusatzticket berechtigt zur Fahrt von Montag bis Freitag von 6 bis 19 Uhr und kostete im Wintersemester 2015/2016 193 Euro. Für das Sommersemester liegt der Preis bei 199 Euro.

 

Die Preise beruhen auf der Annahme, dass rund 37,7 % der (damals kalkulierten) ca. 53.000 Studierenden in Nürnberg, Fürth und Erlangen das Zusatzticket kaufen werden. Von der Höhe der Kaufquote ist die Fortführung des Tickets und auch die künftige Preisentwicklung abhängig.

 

Zum Stichtag 19. Januar 2016 lagen dem VGN relativ stabile Zahlen zur Kaufquote des Zusatztickets im Wintersemester 2015/2016 vor. Diese lag hochschulübergreifend bei 36,81 %.

 

Hochschule

Kaufquote Zusatzticket

FAU

33,98 %

TH

43,91 %

Ev. Hochschule

49,58 %

 

Es zeigt sich damit, dass der von den Kommunen angenommene Wert von 37,7 % Kaufquote für das Zusatzticket nahezu erreicht wurde. Für die Fortsetzung des Tickets ist dies eine gute Ausgangsbasis. Bei den Zahlen fällt weiterhin auf, dass die FAU bei der Kaufquote des Zusatztickets gegenüber den anderen beiden Hochschulen abfällt. Dies ist aller Wahrscheinlichkeit nach u.a. damit zu erklären, dass viele Studierende in Erlangen wohnen und den Weg zur Universität zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen. Eine wohnortgenaue Auswertung steht noch aus.

                                                                                                                                   

Ausgleichsgarantie Wintersemester 2015/2016 und Sommersemester 2016

 

Um einerseits den Einführungspreis für das Semesterticket zu garantieren, aber andererseits auch potentielle Verluste der Verkehrsbetriebe auszugleichen, falls weniger Studierende als erwartet das Zusatzticket erwerben, war eine zunächst auf ein Jahr befristete Ausgleichsgarantie, die die Verkehrsunternehmen einforderten, für die Startphase des Modells notwendig. Die Ausgleichsgarantie betrug für das Wintersemester 2015/2016 860.060 Euro, für das Sommersemester 2016 sind ebenfalls 860.060 Euro angesetzt, so dass sich ein Gesamtbetrag von rund 1,7 Millionen Euro zzgl. anteilig der jährlichen Tarifanpassung des VGN ergibt.

 

Diese Ausgleichsgarantie wurde von den Kommunen übernommen. Als gerechter Aufteilungsmaßstab für die jeweiligen Anteile an der Ausgleichsgarantie wurden die Fahrgeldeinnahmen, die die jeweiligen Kommunen durch die Studierenden in 2012 (Jahr der verbundweiten Fahrgasterhebung) erzielt haben, zugrundgelegt.

 


In die damalige Berechnung flossen die Kommunen ein, welche einen Anteil von mehr als 2 % der Einnahmen durch die Studierenden haben. Dies waren die Städte Nürnberg, Erlangen und Fürth sowie die Landkreise Nürnberger Land, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Roth und Fürth. Entsprechend dieses Maßstabs entfiel auf die Stadt Erlangen ein Anteil von maximal 350.000 Euro. Die Stadt Erlangen hat sich mit Beschluss vom 26. Februar 2015 zur Übernahme einer solchen Ausgleichsgarantie bereiterklärt.

 

Kommune

Anteil

Stadt Nürnberg

57,34 %

Stadt Erlangen

16,61 %

Stadt Fürth

9,52 %

Landkreis Nürnberger Land

5,91 %

Landkreis Erlangen-Höchstadt

3,31 %

Landkreis Forchheim

2,52 %

Landkreis Roth

2,42 %

Landkreis Fürth

2,37 %

(Annahme: Nur die acht genannten Kommunen und Landkreise beteiligen sich. Es liegen jedoch auch Zusagen von weiteren Kommunen vor, so dass sich hier noch leichte Veränderungen nach unten ergeben.)

 

Bei einer Gesamtzahl von zum Stichtag 55.000 Studierenden und der Kaufquote von 36,81 % ergibt sich für das Wintersemester 2015/2016 ein fälliger Ausgleich der Kommunen an den VGN in Höhe von rund 74.260 Euro. Unter der Annahme, dass die Kaufquote auch im Sommersemester 2016 bei 36,81 % liegen würde, ergäbe sich für das Sommersemester 2016 ein Ausgleich an den VGN in Höhe von rund 76.570 Euro.

 

Addiert hätten die Kommunen und Landkreise also eine Gesamtsumme von gerundet 150.825 Euro zu tragen. Für Erlangen ergäbe sich aus dem oben genannten prozentualen Anteil die Summe von 25.052 Euro.

 

Pro Prozent Abweichung von der durchschnittlichen Kaufquote im Wintersemester 2015/2016 und im Sommersemester 2016 sind insgesamt 169.470 Euro anzusetzen, auf Erlangen bezogen sind es 28.150 Euro pro Prozent Kaufquote Abweichung.

Wie hoch genau der Erlanger Beitrag zur Ausgleichsgarantie sein wird, steht erst dann fest, wenn die Zahlen des Sommersemesters stabil sind. Würde die Kaufquote im Sommersemester 2016 beispielsweise auf 30 % abrutschen, so müsste insgesamt eine Ausgleichssumme von rund 737.000 Euro gezahlt werden. Dies würde für die Stadt Erlangen einen zu zahlenden Gesamtbetrag von rund 122.500 Euro bedeuten.

 

Fortführung des Semestertickets und Preisfortschreibung

Spätestens Mitte April 2016 muss der VGN in seinen Gremien über die Fortsetzung des Tickets und die Preisfortschreibung entscheiden. Nur mit einer erneut auf ein Jahr befristeten Ausgleichsgarantie können die Preise wie folgt festgelegt werden:

 

Semester

Basisticket in Euro

Zusatzticket in Euro

Wintersemester 2015/2016

65,00

193,00

Sommersemester 2016

65,00

199,00

NEU: Wintersemester 2016/2017

70,80

199,00

NEU: Sommersemester 2017

70,80

204,20

 


Diese Preise beinhalten zum einen die regulären „Atzelsberger“ Preiserhöhungen, die alle anderen Tickets auch tragen müssen, und zum anderen beim Basisticket eine Nachholung der „Atzelsberger“ Erhöhung aus dem Sommersemester 2016, in dem man das Basisticket auf dem selben Preisniveau wie das Basisticket im Wintersemester 2015/2016 gehalten hatte.

 

Würde man keine Ausgleichsgarantie durch die Kommunen zusagen, so würde der Preis für das Zusatzticket im Wintersemester 2016/2017 mindestens zwischen 204 Euro und 207 Euro und im Sommersemester 2017 mindestens zwischen 209 Euro und 212 Euro festgelegt werden.

 

Ausgleichsgarantie Wintersemester 2016/2017 und Sommersemester 2017

 

Für das Wintersemester 2016/2017 und das Sommersemester 2017 wird nun vorgeschlagen, dass aufgrund der Verkaufsergebnisse im Wintersemester 2015/2016 eine Verschiebung zugunsten der Kommunen erfolgt, und zwar mit einer Untergrenze von 32 % anstelle der 27 % im Vorjahr bei angenommenen 55.000 Studierenden. Dies würde bedeuten, dass bei angenommenen 55.000 Studierenden eine maximale Ausgleichsgarantie von insgesamt rund 1,0 Mio. Euro fällig werden könnte. Läge die durchschnittliche Kaufquote für das WS 2016/2017 und SS 2017 (bei angenommenen 55.000 Studierenden) zusammen beispielsweise bei 34,0%, so ergäbe sich eine Gesamtausgleichssumme in Höhe von rund 645.000 Euro für die Gebietskörperschaften. Läge die entsprechende Kaufquote bei 37,7%, so müsste keine Ausgleichssumme gezahlt werden.

 

Nach dem Aufteilungsmaßstab entfällt auf Erlangen bei einer angenommenen Studierendenzahl von 55.000 und einer Untergrenze von 32 % Kaufquote für das Zusatzticket erneut ein Anteil von 16,61 %, also ein Betrag von rund 165.000 Euro. Zur Sicherheit sollte mit einem Betrag von 200.000 Euro kalkuliert werden.