Betreff
Erhalt und Weiterentwicklung des Burgbergs
Vorlage
611/099/2016/1
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die bestehende Beschlusslage zum Burgberg (städtebauliche Qualitäten des Burgbergs sollen gewahrt bleiben) wird um eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Planungsrechtsvollzugs (Anlage 1) als Leitlinie für das Verwaltungshandeln ergänzt. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Burgberg ist in seiner bestehenden Form einzigartig für die Stadt Erlangen und auch durch die bewaldete Silhouette für das Erlangener Stadtbild von großer Bedeutung. Es liegt eine hohe Regelungsdichte am Burgberg vor: baurechtliche, planungsrechtliche naturschutzrechtliche und denkmalpflegerische Belange müssen berücksichtigt werden.  Das Gebiet des Burgbergs umfasst die Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 191 mit 2. Deckblatt und Nr. 92 sowie des Baulinienplans Nr. 47, außerdem noch einen kleinen Bereich östlich des Staffelwegs, der nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Zudem gilt die Erhaltungssatzung Burgberg, die das Ziel hat den Charakter des Burgbergs zu bewahren. Quartiersprägend sind die vielen großen oft parkartig ausgestalteten privaten Freiflächen, die einen großen alten Baumbestand aufweisen, der nach der Baumschutzverordnung zu beurteilen ist. Auf dem Burgberg stehen zudem viele alte Villen, die Einzeldenkmäler sind. Außerdem ist nach Denkmalschutzgesetz der südliche Hang des Burgberges als Ensemble geschützt.

 

Im Beschluss „Bebauungspläne Nr. 191 und Nr. 92 am Burgberg, hier: Erhalt der städtebaulichen Qualitäten des Burgbergs“ aus dem Jahr 2007 wurde die Wahrung der städtebaulichen Qualitäten am Burgberg beschlossen. Seitdem hat sich ein Wandel vollzogen, der sich durch einen starken Druck auf den Wohnungsmarkt in Erlangen und eine erhöhte Nachfrage nach Wohnraum aller Art auch auf dem Burgberg äußert.


Zudem bildet sich hier – wie auch in vielen anderen Stadtteilen Erlangens – ein Generationenwechsel ab, der einhergeht mit sich wandelnden Vorstellungen an den eigenen Wohn- und Lebensraum. Aus diesem und anderen Gründen mehren sich (Bauvor-)Anfragen unter der Prämisse der Innenentwicklung. Dies bedeutet in der Regel eine Veränderung des baulichen Bestandes und des unmittelbaren Umfeldes. Um zum einen den besonderen Charakter des Quartiers zu erhalten und zum anderen nötige Gestaltungs- und Abwägungsspielräume in Bezug auf Nachverdichtung einräumen zu können, ist es von Bedeutung, gemeinsame Zielrichtungen festzulegen.

 

Diese Tendenzen und Veränderungen waren Anlass für Referat VI einen Workshop mit neun Stadträten durchzuführen um die aktuellen Anforderungen mit der Maßgabe des Bewahrens in Einklang zu bringen. Für die Weiterentwicklung des Burgberges wurden in dem Workshop verschiedene Zielrichtungen entwickelt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Burgberg soll auch in Zukunft als „hochwertiges“ Wohngebiet erhalten bleiben. Neue Gebäude sollen sich deshalb von der Lage her entlang der Erschließungsstraßen orientieren, so dass die hinteren Gartenbereiche von Bebauung freigehalten werden. Das bestehende Wege- und Erschließungsnetz soll dafür erhalten bleiben. Außerdem gilt es bestehende Qualitäten unterschiedlicher Aussichtslagen durch gegenseitige Rücksichtnahme zu bewahren. Die bestehende sichtbare Topographie des Bergrückens ist dabei in jedem Fall zu beachten und in der Planung zu berücksichtigen. Terrassiert Abstufungen sind dabei zu verhindern. Um die Heterogenität des Burgbergs zu bewahren soll mehr Gestaltungspielraum (Dachneigung nicht mehr als 45°) bei den Gebäuden eingeräumt werden. Zur Sicherung der Gestaltungsqualität kann der Baukunstbeirat herangezogen werden.

 

Unter Berücksichtigung der Bestandsqualität soll eine moderate Weiterentwicklung ermöglicht werden. Am Burgberg herrscht als Gebäudetyp die Villa vor.  Die Bebauung in solitärer Bauweise (Einzelgebäude) soll auch weiterhin erhalten bleiben. Diese wird jedoch durch die Anpassung an aktuelle Anforderungen erweitert, so sind künftig mehrere große Wohnungen (kein Kleinwohnungsbau) pro Gebäude durchaus möglich und zeitgemäß. Die baulichen Anlagen können zudem eine größere als die bisher zulässige Höhenentwicklung aufweisen. Im Falle einer derartigen Neuentwicklung sind für die erforderlichen Stellplätze entsprechend bevorzugt Tiefgaragen bzw. Garagen vorzusehen. Hier müssen im Einzelfall diese Belange mit denen des Baumschutzes abgewogen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass das Erscheinungsbild der Straßenansichten nicht negativ beeinflusst wird.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Ergebnisse des Workshops am 04.08.2015 (Anlage 1) dienen der Verwaltung als ergänzende Leitlinien zum Vollzug des bestehenden Baurechts. Außerdem müssen noch die bereits aufgezählten sonstigen Belange bei der Beurteilung von Vorhaben beachtet werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 - Ergebnisse des Workshops vom 04.08.2015

                        Anlage 2 - Übersicht Bereich Burgberg