Die bestehende Beschlusslage zum Burgberg (städtebauliche Qualitäten des Burgbergs sollen gewahrt bleiben) wird um eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Planungsrechtsvollzugs (Anlage 1) als Leitlinie für das Verwaltungshandeln ergänzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Burgberg ist in seiner bestehenden Form einzigartig für die Stadt
Erlangen und auch durch die bewaldete Silhouette für das Erlangener Stadtbild
von großer Bedeutung. Es liegt eine hohe Regelungsdichte am Burgberg vor:
baurechtliche, planungsrechtliche naturschutzrechtliche und denkmalpflegerische
Belange müssen berücksichtigt werden.
Das Gebiet des Burgbergs umfasst die Geltungsbereiche der
rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 191 mit 2. Deckblatt und Nr. 92 sowie
des Baulinienplans Nr. 47, außerdem noch einen kleinen Bereich östlich des
Staffelwegs, der nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Zudem gilt die Erhaltungssatzung
Burgberg, die das Ziel hat den Charakter des Burgbergs zu bewahren. Quartiersprägend
sind die vielen großen oft parkartig ausgestalteten privaten Freiflächen, die einen
großen alten Baumbestand aufweisen, der nach der Baumschutzverordnung zu beurteilen
ist. Auf dem Burgberg stehen zudem viele alte Villen, die Einzeldenkmäler sind.
Außerdem ist nach Denkmalschutzgesetz der südliche Hang des Burgberges als
Ensemble geschützt.
Im Beschluss „Bebauungspläne Nr. 191 und Nr. 92 am Burgberg, hier:
Erhalt der städtebaulichen Qualitäten des Burgbergs“ aus dem Jahr 2007 wurde
die Wahrung der städtebaulichen Qualitäten am Burgberg beschlossen. Seitdem hat
sich ein Wandel vollzogen, der sich durch einen starken Druck auf den
Wohnungsmarkt in Erlangen und eine erhöhte Nachfrage nach Wohnraum aller Art
auch auf dem Burgberg äußert.
Zudem bildet sich hier – wie auch in vielen anderen Stadtteilen Erlangens
– ein Generationenwechsel ab, der einhergeht mit sich wandelnden Vorstellungen
an den eigenen Wohn- und Lebensraum. Aus diesem und anderen Gründen mehren sich
(Bauvor-)Anfragen unter der Prämisse der Innenentwicklung. Dies bedeutet in der
Regel eine Veränderung des baulichen Bestandes und des unmittelbaren Umfeldes.
Um zum einen den besonderen Charakter des Quartiers zu erhalten und zum anderen
nötige Gestaltungs- und Abwägungsspielräume in Bezug auf Nachverdichtung
einräumen zu können, ist es von Bedeutung, gemeinsame Zielrichtungen
festzulegen.
Diese Tendenzen und Veränderungen waren Anlass für Referat VI einen
Workshop mit neun Stadträten durchzuführen um die aktuellen Anforderungen mit
der Maßgabe des Bewahrens in Einklang zu bringen. Für die Weiterentwicklung des
Burgberges wurden in dem Workshop verschiedene Zielrichtungen entwickelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Burgberg soll auch in Zukunft als „hochwertiges“ Wohngebiet erhalten
bleiben. Neue Gebäude sollen sich deshalb von der Lage her entlang der
Erschließungsstraßen orientieren, so dass die hinteren Gartenbereiche von
Bebauung freigehalten werden. Das bestehende Wege- und Erschließungsnetz soll
dafür erhalten bleiben. Außerdem gilt es bestehende Qualitäten
unterschiedlicher Aussichtslagen durch gegenseitige Rücksichtnahme zu bewahren.
Die bestehende sichtbare Topographie des Bergrückens ist dabei in jedem Fall zu
beachten und in der Planung zu berücksichtigen. Terrassiert Abstufungen sind
dabei zu verhindern. Um die Heterogenität des Burgbergs zu bewahren soll mehr
Gestaltungspielraum (Dachneigung nicht mehr als 45°) bei den Gebäuden
eingeräumt werden. Zur Sicherung der Gestaltungsqualität kann der Baukunstbeirat
herangezogen werden.
Unter Berücksichtigung der Bestandsqualität soll eine moderate
Weiterentwicklung ermöglicht werden. Am Burgberg herrscht als Gebäudetyp die
Villa vor. Die Bebauung in solitärer
Bauweise (Einzelgebäude) soll auch weiterhin erhalten bleiben. Diese wird
jedoch durch die Anpassung an aktuelle Anforderungen erweitert, so sind künftig
mehrere große Wohnungen (kein Kleinwohnungsbau) pro Gebäude durchaus möglich
und zeitgemäß. Die baulichen Anlagen können zudem eine größere als die bisher
zulässige Höhenentwicklung aufweisen. Im Falle einer derartigen Neuentwicklung
sind für die erforderlichen Stellplätze entsprechend bevorzugt Tiefgaragen bzw.
Garagen vorzusehen. Hier müssen im Einzelfall diese Belange mit denen des
Baumschutzes abgewogen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass das Erscheinungsbild
der Straßenansichten nicht negativ beeinflusst wird.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Ergebnisse des Workshops am 04.08.2015 (Anlage 1) dienen der
Verwaltung als ergänzende Leitlinien zum Vollzug des bestehenden Baurechts.
Außerdem müssen noch die bereits aufgezählten sonstigen Belange bei der
Beurteilung von Vorhaben beachtet werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 - Ergebnisse des Workshops vom
04.08.2015
Anlage 2 - Übersicht Bereich Burgberg