Betreff
Bebauungsplan Nr. 306 A der Stadt Erlangen
- Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt -
hier: Verlängerung der Veränderungssperre
Vorlage
611/108/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 306 A der Stadt Erlangen – Teile der Nördlichen Altstadt und der Erlanger Neustadt – (Entwurf vom 18.02.2016 siehe Anlage 1) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der UVPA hat am 11.06.2013 beschlossen, im Bereich der beiden Sanierungsgebiete einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans Nr. 306 A wurde mit Beschluss des UVPA vom 03.06.2014 geändert.

 

Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Grundordnung in den unbeplanten Innenbereichen der historischen Altstadt sichergestellt und ein „Trading-down-Effekt“ verhindert werden. Dazu sollen im Bebauungsplan detaillierte Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros, getroffen werden.

 

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplans war ein Bauantrag zur Umnutzung eines bestehenden Ladens in ein Wettbüro, Innere Brucker Str. 11. Dieser Antrag wurde mit Beschluss des UVPA vom 11.06.2013 zurückgestellt. Die Dauer der Zurückstellung endete am 01.07.2014. Die Satzung über eine Veränderungssperre wurde am 05.06.2014 beschlossen und am 20.06.2014 bekannt gemacht. Die Veränderungssperre für das Baugesuch Innere Brucker Str. 11 endete im Juli 2015. Die Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre wurde am 30.04.2015 vom Stadtrat beschlossen und am 21.05.2015 bekannt gemacht. Sie tritt am 01.07.2016 außer Kraft.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Erlanger Stadtrat hat am 23.07.2015 ein Vergnügungsstättenkonzept beschlossen.

Dieses Konzept lieferte fundierte Erkenntnisse für den zukünftigen Umgang mit Vergnügungsstätten im Stadtgebiet. Um wirksam zu werden, bedarf dieses Konzept der Umsetzung in gültiges Planungsrecht. Hierzu wird für das Gebiet der Nördlichen Altstadt und der Erlanger Neustadt der Bebauungsplan Nr. 306 A aufgestellt, der in der Sitzung des UVPA vom 15.03.2016 gebilligt und anschließend öffentlich ausgelegt werden soll. Nach den vorgegebenen Fristen für den Verfahrensablauf ist es nicht möglich, diesen Bebauungsplan bis zum Ablauf der gültigen Veränderungssperre zur Rechtskraft zu bringen. Um Entwicklungen zu vermeiden, die den Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts entgegenstehen, ist eine nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre notwendig.

Zur Sicherung der Bauleitplanung und zur Umsetzung der Ziele des Vergnügungsstättenkon-zepts soll eine Satzung zur erneuten Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Zur Sicherung der vorgenannten Planungsziele beschließt der Stadtrat den Erlass einer Verlängerung einer Veränderungssperre (Anlage 1) für Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt nach den Vorschriften des BauGB.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

 


Anlagen:        Anlage 1: Entwurf der Satzung zur Verlängerung der Satzung über eine
                       Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in
                       Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 306 A der Stadt Erlangen
                       - Teile der Nördlichen Altstadt und Erlanger Neustadt -