Betreff
1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 318 der Stadt Erlangen
- Sedanstraße -
hier: Satzungsgutachten/Satzungsbeschluss
Vorlage
611/106/2016
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

2.    Der Entwurf des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 318 – Sedanstraße – der Stadt Erlangen mit Begründung in der Fassung vom 14.09.2015 wird unverändert gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

 

Der bisherige Bebauungsplan Nr. 318 entbehrt spezieller Regelungen zur Art der Nutzung, die eine Umsetzung des städtebaulichen Vergnügungsstättenkonzepts ermöglichen. Es ist daher beabsichtigt, ohne den Gebietscharakter des Kerngebiets grundsätzlich zu verändern, das Planungsrecht hinsichtlich der Art der Nutzung auf einen aktuellen Stand zu bringen und das Vergnügungsstättenkonzept umzusetzen. Anlass der Umsetzung dieses Konzepts in verbindliches Planungsrecht ist in diesem Falle die Reaktion auf ein konkretes Ansiedlungsvorhaben eines Diskothekenbetriebs in der Bauhofstraße, das insbesondere nicht mit den Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts in Einklang steht.

 

 

 

b) Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die als Kerngebiet ausgewiesenen Grundstücke des Bebauungsplans Nr. 318 zwischen der Sedanstraße im Norden, der Nürnberger Straße im Osten, der Bauhofstraße im Süden und der Nägelsbachstraße im Westen und weist eine Fläche von ca. 0,68 ha auf (siehe Anlage 1).

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als gemischte Baufläche mit dem zusätzlichen Planzeichen P Parkhaus/Tiefgarage dargestellt. Das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

d) Rahmenbedingungen

Das Vergnügungsstättenkonzept wurde am 23.07.2015 als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vom Erlanger Stadtrat beschlossen und ist bei der Aufstellung des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Das Planungsgebiet ist demnach als ein Teilbereich der Innenstadt definiert, der für eine weitere Ansiedlung von Vergnügungsstätten ungeeignet ist.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 318 - Sedanstraße - der Stadt Erlangen. Mit diesem 1. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 318 - Sedanstraße - ergänzt werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahrensstand

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 10.11.2015 den Entwurf des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 318 in der Fassung vom 14.09.2015 gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der Entwurf des Deckblattes zum Bebauungsplan mit Begründung lag in der Zeit vom 04.01.2016 bis einschließlich 05.02.2016 öffentlich aus.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 21.12.2015 von der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB benachrichtigt und gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme aufgefordert worden. Es wurden insgesamt 4 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 4 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden.

Da sich hieraus keine Änderungen ergeben, kann das Deckblatt zum Bebauungsplan in der Fassung vom 14.09.2015 unverändert als Satzung beschlossen werden.

 

Prüfung der Stellungnahmen

Siehe Anlage 2

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                        2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis