Die Änderung der Geschäftsordnung vom 25.09.2014, zuletzt geändert am 26.02.2015, wird entsprechend der Anlage 1 (Entwurf vom 18.02.2016) beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
1. Aufgrund der Änderungen der Referatsstruktur werden die Benennungen § 8 Abs. 3 und die Anlage 1 der Geschäftsordnung für den Erlanger Stadtrat angepasst.
2. Die Behandlung denkmalpflegerischer bzw. -rechtlicher Angelegenheiten erfolgte bisher regelmäßig im Bau- und Werkausschuss. Die Geschäftsordnung weist in § 12 Ziffer 5 die Zuständigkeit für Stadtbild- und Denkmalpflege dem Kultur- und Freizeitausschuss zu. Hingegen finden sich im Zuständigkeitskatalog des Bau- und Werkausschusses keine Aufgaben im Hinblick auf Denkmalschutz und -pflege. Nicht jede denkmalrechtliche Angelegenheit (z. Bsp. Aufnahme von Objekten in die Denkmalliste) ist mit einem konkreten Bauvorhaben verknüpft, so dass hier auch nicht immer eine konkurrierende Zuständigkeit des Bau- und Werkausschusses gegeben ist. Da die Untere Denkmalschutzbehörde organisatorisch beim Bauaufsichtsamt angesiedelt ist, ist es jedoch zweckmäßig, die Behandlung denkmalpflegerischer und -rechtlicher Vorgänge im Bau- und Werkausschuss beizubehalten. Die Ausschuss-Zuständigkeit wird daher entsprechend verlagert.
Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage enthält den geänderten Text der Geschäftsordnung, aus Anlage 2 können Sie die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung ersehen.
2. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Geschäftsordnung wird entsprechend angepasst.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Änderungen der Geschäftsordnung für
den Stadtrat Erlangen
(Entwurf vom 18.02.2016)
2.
Darstellung der Änderungen in der Geschäftsordnung für den
Stadtrat Erlangen (Entwurf vom 18.02.2016)