Betreff
Straßenausbaubeiträge - Änderung des BayKAG
Vorlage
66/105/2016
Aktenzeichen
VI/66/III/30
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Wie bereits in der Presse berichtet, ist eine Reform des Bay. Kommunalabgabengesetzes (BayKAG) zum Thema Straßenausbaubeiträge absehbar. Nach aktuellem Stand kann optional zur bisherigen Regelung der einmaligen Beiträge die Erhebung in Form von wiederkehrenden Beiträgen eingeführt werden.

Jede Kommune soll selbst entscheiden können, nach welcher Methode - einmalig oder wiederkehrend - die Beitragserhebung erfolgt. Eine entsprechende Gesetzesänderung könnte im März 2016 vom Landtag verabschiedet und ab 01.04.2016 in Kraft treten.

Nach Änderung des BayKAG liegt es in der Entscheidung des Stadtrates, ob und in welchem Umfang eine Änderung der Ausbaubeitragssatzung erfolgt.

 

In der Städteachse Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach wurde dies bereits thematisiert.

Es ist vorgesehen, Erfahrungen aus Bundesländern einzuholen, die wiederkehrende Beiträge eingeführt und das neue Abrechnungsverfahren in der Praxis umgesetzt haben. Die Stadt Erlangen wird diesen Erfahrungsaustausch organisieren; vorgesehen ist er für die erste Jahreshälfte 2016 mit anschließender Berichterstattung im Stadtrat.


Anlagen: