Die aktualisierte Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Betriebes für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
Als Folge der am 26.11.2015 durch den Stadtrat beschlossenen Referatsneugliederung ab dem 01. März 2016 ist eine Anpassung der Geschäftsanweisung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) erforderlich.
Nachfolgend werden die in der Anlage 2 synoptisch dargestellten Änderungen einzeln begründet:
Zu § 1 Abs. 2:
Unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der zukünftigen 1. Werkleitung und der Abteilungsleitung 773 Stadtgrün und mit dem Ziel, mögliche Schwierigkeiten aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art 49 Gemeindeordnung des Freistaates Bayern: Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung) im Vertretungsfall zu vermeiden, soll die Vertretung der 2. Werkleitung neu geregelt werden.
Zu § 3 Abs. 6:
Redaktionelle Änderung.
Zu § 8:
Redaktionelle Änderung.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Aktualisierte Fassung der Geschäftsanweisung für die Werkleitung des Betriebes für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77).
2. Synoptische Darstellung der vorgeschlagenen Änderungen.