Betreff
Anpassung der Richtlinien der Stadt Erlangen für den Abschluss bürgerlich-rechtlich zu regelnder Sondernutzungen (Entgeltverzeichnis für Gestattungsverträge)
Vorlage
232/024/2016
Aktenzeichen
VI/23
Art
Beschlussvorlage

Die „Richtlinien der Stadt Erlangen für den Abschluss bürgerlich-rechtlich zu regelnder Sondernutzungen (Gestattungsvertrag)“ für Nutzungen nach Art. 22 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) werden mit Wirkung ab dem 01.01.2017 geändert.

 

Die neue Entgelthöhe richtet sich nach der Richtlinie gemäß Anlage dieser Beschlussvorlage.


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Entgeltsätze für Sondernutzungen nach bürgerlichem Recht (Gestattungsverträge) sollen an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die nächste Anpassung des Entgeltverzeichnisses deutlich zeitnäher vorzunehmen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die „Richtlinien der Stadt Erlangen für den Abschluss bürgerlich-rechtlich zu regelnde Sondernutzungen (Gestattungsvertrag)“ werden geändert.

Der Wortlaut der neuen Richtlinie ist beigefügter Anlage zu entnehmen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz werden Sondernutzungen, die den Gemeingebrauch des öffentlichen Verkehrs nicht beeinträchtigen und Sondernutzungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, durch bürgerlich-rechtlichen Vertrag geregelt. In diesen Fällen werden damit keine Sondernutzungserlaubnisse nach der städtischen Sondernutzungssatzung erteilt, sondern (privatrechtliche) Gestattungsverträge durch das Liegenschaftsamt abgeschlossen. Es handelt sich hier in aller Regel um unterirdisch zu verlegende Leitungen, Kanäle oder ähnliches sowie Überspannungen (ab 4,5 m Höhe), wodurch der Gemeingebrauch der Grundstücke durch die Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werden kann. Die (neue) Sondernutzungssatzung der Stadt Erlangen regelt diesen gesetzlichen Tatbestand analog in § 2 Abs. 3 der Satzung.

 

Den privatrechtlich zu vereinbarenden Entgelthöhen liegt aus Gründen der Gleichbehandlung für alle Antragsteller – analog zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt – eine Richtlinie für die privatrechtlich zu regelnden Nutzungen zugrunde („Richtlinien der Stadt Erlangen für den Abschluss bürgerlich-rechtlich zu regelnde Sondernutzungen“).

 

Diese Entgeltsätze wurden seit Erstellung der Sondernutzungsgebührensatzung im Jahr 1981 quasi nicht verändert und sollen nun angepasst werden. Lediglich im Jahr 2002 wurden im Rahmen der Euro-Umstellung die Beträge geringfügig angehoben; bei 9 von 15 Positionen erfolgte sogar eine Abrundung zugunsten der Gestattungsnehmer. Seitdem ist keine Änderung mehr erfolgt. Der Verbraucherpreisindex ist laut Statistischem Bundesamt dagegen im selben Zeitraum um 100 % gestiegen, so dass eine Bereinigung der Entgeltsätze mittlerweile unverzichtbar geworden ist. Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Entgeltsätze für die einzelnen Positionen sollen angepasst werden, um die mittlerweile eingetretene inflationsbedingte Abwertung wieder aufzufangen.

 

Die neuen Entgelthöhen orientieren sich auch an entsprechenden Festlegungen der Nachbarstädte Erlangens (insbesondere Nürnberg). Im Vergleich zu diesen Kommunen fallen die aktuellen Erlanger Entgeltsätze zu niedrig aus. So hat die Stadt Nürnberg bereits zum Jahr 2010 neue Entgeltsätze eingeführt. Für unterirdisch verlegte Kabel und Rohrleitungen wird in Nürnberg seitdem ein Entgelt von 1,00 EUR je lfd. Meter festgesetzt (Vorschlag Erlangen ebenso 1,00 EUR / lfm); das Gestattungsentgelt für Fernheizleitungen beträgt in Nürnberg 2,50 EUR bis 22,00 EUR je lfd. Meter und Jahr, jedoch mindestens 35,00 EUR (Vorschlag Erlangen 1,50 EUR bis 8,00 EUR / lfm je nach Lage). Die Stadt Fürth schließt Gestattungsvorgänge in Form von Mietverträgen ab. Dort wird z. B. für eine Überquerung ein Satz von monatlich 25,00 EUR bis 35,00 EUR je Querung verlangt, was dem Wert des neuen Entgeltsatzes in Erlangen in etwa entspricht (25,00 EUR / Monat). Wegen der unterschiedlichen Festlegung der einzelnen Positionen ist ein direkter Vergleich mit anderen Kommunen jedoch nicht in allen Punkten möglich.

 

Bei der Bemessung der einzelnen Entgelthöhen sollen zukünftig auch der Grundstückswert und der wirtschaftliche Vorteil der Maßnahme für den Gestattungsnehmer stärker berücksichtigt werden (Abhängigkeit vom Bodenrichtwert). Zudem wurden neue entgeltpflichtige Tatbestände aufgrund rechtlicher und technischer Entwicklungen eingefügt (z. B. Festsetzung eines Entgeltes für die Einhaltung von Schutzzonen technischer Anlagen).

 

Insgesamt war die Verwaltung bestrebt, im Interesse der Klarheit und Rechtssicherheit möglichst alle Tatbestände, die den Abschluss eines Gestattungsvertrags begründen, in den neuen Richtlinien zu erfassen.

 

Die Anpassung der neuen Entgeltsätze soll nun zeitgleich mit der Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung erfolgen (zum 01.01.2017). Die unterschiedlichen Arten einer Grundstücksnutzung, d. h. nach dem Sondernutzungsrecht oder dem bürgerlichem Recht wurden zwischen den zuständigen Ämtern Ordnungs- und Straßenverkehrsamt (Sondernutzungen) und Liegenschaftsamt (Gestattungen) intensiv untereinander abgestimmt und der heutigen Rechts- und Verwaltungspraxis angepasst. Die Anpassung der Gestattungsentgelte soll nun in einem ähnlichen Verhältnis erfolgen, wie dies bei den Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungssatzung vorgeschlagen wird.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

 

Anlage:          Richtlinien der Stadt Erlangen für den Abschluss bürgerlich-rechtlich zu regelnder
                        Sondernutzungen (Gestattungsvertrag)